BESCHLUSSVORLAGE - B III/558/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushalt 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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23.03.2017
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I. Sachvortrag:
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2017 wurde im Haupt- und Finanzausschuss am 16.03.2017 vorberaten. Der Personalwirtschaftliche Stellenplan zum Haushalt 2017 wurde im Haupt- und Finanzausschuss am 26.01.2017 vorberaten.
Die aus Sicht der Verwaltung inzwischen notwendigen Änderungen im Haushaltsplan und Stellenplan wurden im Haupt- und Finanzausschuss am 16.03.2017 vorgestellt. Änderungswünsche der einzelnen Fraktionen wurden eingearbeitet. Zusätzlich zur Änderungsliste im Haupt- und Finanzausschuss wurden 10.000 € für die Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes aufgenommen und der Ansatz für die Unterhaltsreinigung im Bürgerhaus wegen der Sanierung entsprechend gekürzt. Mittel für den behindertengerechten Umbau der Toiletten im Römerhof sind im Rahmen des Deckungskreises Bauunterhalt vorhanden. Eine Übersicht der Änderungen zum ursprünglichen Haushaltsentwurf ist in der Anlage beigefügt.
Die wichtigsten Eckdaten sind nun folgende:
Der Haushalt hat ein Volumen von 84,154 Mio. €, davon 63,034 Mio. € im Verwaltungshaushalt und 21,120 Mio. € im Vermögenshaushalt.
Die wichtigsten Einnahmen des Verwaltungshaushaltes sind die Gewerbesteuereinnahmen (33,0 Mio. €) und die Einkommensteuerbeteiligung (11,4 Mio. €). Die sonstigen Steuern und Zuweisungen machen 7,213 Mio. € aus, die Einnahmen aus „Verwaltung und Betrieb“ ca. 9,655 Mio. € und die sonstigen Finanzeinnahmen ca. 1,766 Mio. €.
Hauptausgabeposten im Verwaltungshaushalt sind die Kreisumlage (15,522 Mio. €), die Gewerbesteuerumlage (7,1 Mio. €) und die Personalausgaben (ca. 10,33 Mio. €). Daneben fließen ca. 14,7 Mio. € in den Sächlichen Verwaltungs- u. Betriebsaufwand, ca. 5,7 Mio. € in laufende Zuschüsse (davon ca. 4,25 Mio. € für Kinder- und Jugendbetreuung) sowie ca. 0,71 Mio. € für sonstige Finanzausgaben (davon 449.500 € Zinsausgaben). Am Betriebskostendefizit der U-Bahn ist die Stadt Garching seit 2015 nicht mehr beteiligt.
Die „bereinigte“ Zuführung an den Vermögenshaushalt (ohne Sonderrücklage aus den Pachteinnahmen U-Bahn) beträgt 8.495.700 € und liegt damit deutlich über der Mindestzuführung von 482.900 €.
Als wesentliche Einnahmen im Vermögenshaushalt werden neben der Zuführung vom Verwaltungshaushalt aus Grundstücksverkäufen (0,71 Mio.), Beiträgen und ähnlichen Entgelten (ca. 0,71 Mio. €) und Zuschüssen für Hochbau- und Tiefbaumaßnahmen (ca. 5,38 Mio. €, davon für U-Bahn ca. 1,6 Mio. €) erwartet. Zum Haushaltsausgleich ist eine Rücklagenentnahme in Höhe von 3.556.500 € notwendig, die aus den Überschüssen des Jahresabschlusses 2016 finanziert wird. Der Rücklagenstand der allgemeinen Rücklage liegt am Jahresende laut Plan bei ca. 17,35 Mio. €. 2017 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 1,5 Mio. € eingeplant, um das staatliche Wohnbauförderprogramm für die geplanten Wohnungen auf dem neuen Kinderhaus in Anspruch nehmen zu können.
Im Haushaltsentwurf sind im Vermögenshaushalt aufgrund der Finanzsituation nur Investitionen enthalten, die bereits begonnen worden oder aus Sicht der Verwaltung unaufschiebbar sind. Dazu gehören der Neubau eines Kinderhauses (mit Wohnungen), um dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz auch zukünftig begegnen zu können, die Schaffung neuer Straßen, Geh- und Radwege und der Beginn der Sanierungen des Bürgerhauses und der Altenwohnanlage.
Weitere Investitionen (z.B. Sanierung Grundschule Ost und Römerhof, Neubau Feuerwehrhaus Garching, Neubau VHS usw.) wären zwar wünschenswert, sind aber derzeit nicht finanzierbar und meist auch in der Ausführung und Höhe der Kosten noch unbekannt. Insgesamt sind ca. 8,93 Mio. € für Hochbaumaßnahmen und ca. 5,86 Mio. € für Tiefbaumaßnahmen vorgesehen, dazu ca. 1,62 Mio. € für Beschaffungen von Fahrzeugen, Gegenständen und Software und 0,65 Mio. € für den Grunderwerb. In die EWG fließen insgesamt 1,67 Mio. €. Bei Vorlage des Verwendungsnachweises für den 2. U-Bahn-Abschnitt sind ca. 1,80 Mio. € Restzahlung aus der Zweckvereinbarung mit der Landeshauptstadt München fällig, wobei es Zuschüsse der Finanzierungspartner Freistaat Bayern und Landkreis München gibt.
Für Darlehenstilgungen sind 540.300 € vorgesehen, der Schuldenstand beträgt am Jahresende laut Plan ca. 9,7 Mio. €. Weitere Darlehen in Höhe von 276.000 € sollen umgeschuldet werden.
Die aufgeführten Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf haben Auswirkungen auf das Haushaltsvolumen. Die Haushaltssatzung ändert sich wie folgt:
Haushaltssatzung der Stadt Garching b. München für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Garching b. München folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen mit 63.034.000 €
in den Ausgaben mit 63.034.000 €
und im Vermögenshalt
in den Einnahmen mit 21.120.000 €
in den Ausgaben mit 21.120.000 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.500.000 € festgesetzt.
Kreditaufnahmen für Investitionen der “Stadtwerke Garching” sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan der “Stadtwerke Garching” werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)280 v.H.
b) für die Grundstücke (B)280 v.H.
Gewerbesteuer330 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 6.000.000 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der “Stadtwerke Garching” wird auf 250.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig den Beschluss der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Finanzplanung in der vorgelegten Fassung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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68 kB
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2
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(wie Dokument)
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64,7 kB
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