BESCHLUSSVORLAGE - GB II/136/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Garchinger Energiesparförderprogramms für das Jahr 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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23.03.2017
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I. Sachvortrag:
Das Garchinger Energiesparförderprogramm wurde im Zuge der Umsetzung des Garchinger Klimaschutzkonzepts für die Jahre 2011 bis 2016 Jahr für Jahr neu aufgelegt und die Richtlinien den aktuellen Erfordernissen entsprechend angepasst.
Ziel des Energiesparförderprogramms war und ist es, solche Maßnahmen zu fördern, die über den gegenwärtigen Stand der Technik hinausgehen.
Das Energiesparförderprogramm wurde in den genannten Jahren mit einem Budget von jährlich zwischen 30.000 und 40.000 € ausgestattet. Insgesamt konnten im Jahr 2016 nur 15.207,50 € für 13 Maßnahmen bewilligt werden.
Diese 13 Maßnahmen gliedern sich auf wie folgt:
- 11 Maßnahmen für den Einbau neuer Fenster (Dreifachverglasung)
- 1 Maßnahme für eine Solaranlage mit Heizungsunterstützung
- 1 Maßnahme für die Einrichtung von zwei Elektroladestationen
Die Stadt Garching beabsichtigt, in das Programm für das Jahr 2017 die Förderung der Tiefengeothermie mit aufzunehmen. Demnach sollen alle Garchinger Privathaushalte, die ihre Heizung von fossilen Brennstoffen auf Tiefengeothermie umstellen, einen Pauschalzuschuss von 2.000 € (brutto) je Wärmeübergabestation erhalten. Bisher konnte die EWG über die KfW einen Bonus von 1000 € je Anschluss gewähren, der jedoch von der KfW seit einiger Zeit nicht mehr ausgeschüttet wird.
Die Richtlinien zum Garchinger Energiesparförderprogramm sollen am 01.04.2017 in Kraft treten und sind bis Ende des Jahres, also bis zum 31.12.2017, befristet. Die Förderanträge können bis zum 31.12.2017 – soweit bis dahin kein Annahmestopp für Förderanträge bekanntgegeben wurde - bei der Antragstelle eingereicht werden (Ausschlussfrist).
Der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz hat am 7.3.2017 einstimmig den Empfehlungsbeschluss gefasst, den Richtlinien zuzustimmen, wenn der Pauschalzuschuss für den Anschluss an die Geothermie von 1.500 € auf 2.000 € brutto erhöht wird.
Der genaue Wortlaut der aktualisierten Richtlinien ist dieser Beschlussvorlage im Anhang zu entnehmen.
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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108,9 kB
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