BESCHLUSSVORLAGE - B III/645/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Defizitausgleich für geplante offene Ganztagesschule in Hochbrück
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
17.04.2018
|
I. Sachvortrag:
Die Errichtung und Förderung einer offenen Ganztagesschule an staatlichen Grundschulen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 4 richtet sich nach den Vorgaben des bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Die Richtlinien für das kommende Schuljahr 2018/2019 wurden seitens des Staatsministeriums noch nicht bekannt gegeben. Somit wird auf die Richtlinien für das Schuljahr 2017/2018 zurückgegriffen.
Der Freistaat Bayern stellt mit Genehmigung für jede der nach Richtlinie gebildete Gruppe ein Budget für den Personalaufwand zur Verfügung. Das Budget je Gruppe beträgt für die offenen Ganztagsangebote an Grundschulen 36.200,00 €, an denen Schüler/innen der 1. und 2. Jahrgangsstufe teilnehmen und 31.300,00 € an denen ausschließlich Schüler/innen der 3. und 4. Jahrgangsstufe teilnehmen. Das Budget wird ausschließlich für den Personalaufwand für die genehmigten Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen der offenen Ganztagsangebote gemäß der Richtlinien gewährt. Der notwendige zusätzliche Sachaufwand für die offene Ganztagesschule wird vom Schulaufwandsträger, somit von der Stadt Garching getragen. Als Voraussetzung, dass der Freistaat das Budget je Gruppe zur Verfügung stellt, muss der Sachaufwandsträger (Stadt Garching) eine Pauschale zur Mitfinanzierung der Betreuungskosten in Höhe von 5.500,00 € je Gruppe an den Freistaat Bayern leisten. Diese Zahlung kann nicht ersetzt oder abgegolten werden.
Grundsätzlich ist das Angebot der offenen Ganztagesschule im Zeitraum bis 16.00 Uhr an vier Unterrichtstagen in der Woche für die Schüler/innen kostenfrei. Die Mittagsverpflegung ist kostenpflichtig. Zusätzlich kann der jeweilige Kooperationspartner mit Zustimmung der Schulleitung bei offenen Ganztagesangeboten bis 16.00 Uhr an einem weiteren Wochentag (Freitag) oder für sonstige besondere Angebote (z. B. Ferienbetreuung) auf freiwilliger Basis mit den Erziehungsberechtigten Entgelte vereinbaren.
Grundschule Hochbrück
Die Räumlichkeiten der offenen Ganztagesschule für die Grundschule Garching - Hochbrück befinden sich nicht in oder an der Schule sondern in dem ca. 600 m Fußweg entfernten Gebäude im Seilerweg 2 (ehemalige Filiale der Kreissparkasse). Dieser Fußweg muss für die Schüler/innen - da es sich um eine schulische Veranstaltung handelt - von einer Person begleitet werden (Auskunft Regierung von Oberbayern). Laut Stellungnahme der Grundschule Garching - Hochbrück kann dieser Begleitung nicht von Lehrkräften ausgeführt werden und ist vom Kooperationspartner zu leisten.
Die Kinder werden je nach Schulschluss bis zu 3 x täglich von der Grundschule (Jahnstraße 1) abgeholt und zur offenen Ganztagesschule (Seilerweg 2) begleitet. Diese Aufgabe beansprucht in der Woche (Montag – Donnerstag) ca. 4 – 6 Std. Personalaufwand. Diese Leistung ist nicht in der staatlichen Förderung berücksichtigt wird.
Um einen passenden Kooperationspartner zu finden, wurden durch die Schulleitung vier potenzielle Träger angefragt. Die Caritas hat aus diversen Gründen für diese Einrichtung kein Interesse. Die Angebote der Arbeiterwohlfahrt (AWO), des Kreisjugendrings München-Land (KJR) und der Inneren Mission München sind als Anlage beigefügt. Grundsätzlich kann die Stadt Garching als Schulaufwandsträger nicht den Kooperationspartner der Schule auswählen, da es sich hier um ein schulisches Angebot handelt.
Keines der Angebote der jeweiligen Träger kann mit dem zur Verfügung gestellten Budget des Freistaats Bayern eine Kostendeckung erreichen. Dieses Defizit müsste die Stadt Garching zusätzlich an den Träger ausbezahlen.
Angebote AWO
Die AWO hat insgesamt 3 Angebote abgegeben. Diese unterscheiden sich bzgl. der Qualifizierung der Leitung. Im Angebot 1 ist die Leitung eine pädagogische Fachkraft (z. B. Sozialpädagoge/in), im Angebot 2 eine pädagogische Leitung (z. B. Erzieher/in) und im Angebot 3 ein OGTS-Koordinator (von der AWO geschult, jedoch ohne Fachkraftausbildung).
In allen Angeboten wird neben der Leitung mit je 21 Wochenstunden zusätzlich mit 2 pädagogischen Hilfskräften mit je 19 Wochenstunden, 1 Hilfskraft Minijob für die Küche und Abholung sowie einer Honorarkraft mit 4 Wochenstunden für zusätzliche Projektarbeit gerechnet.
Die ausgewiesenen Defizite sind berechnet auf 2 oGTS-Gruppen (mindestens 26 Schüler/innen). Sollte nur 1 oGTS-Gruppe (mindestens 14 bis 25 Schüler/innen) ist mit zusätzlichen Defizit von
31.300 € zu rechnen. Der Personalschlüssel würde unter den Gegebenheiten gleich bleiben.
Angebot Kreisjugendring München-Land
Dem Angebot des Kreisjugendring München-Land beinhaltet 2 pädagogische Fachkräfte mit je 30 Wochenstunden, 1 geringfügige/n Beschäftigte/n, 1 Person im Freiwilligen Sozialen Jahr sowie 2 Personen als begünstigte Nebentätigkeit.
Das ausgewiesene Defizit von 48.200 € beruht auf 2 oGTS-Gruppen (mindestens 26 Schüler/innen). Sollte nur 1 oGTS-Gruppe (mind. 14 – 25 Schüler/innen) zustande kommen ist mit einem zusätzlichen Defizit von 31.300 € zu rechnen. Eine Veränderung des Personalschlüssels ist nicht möglich. Der Kreisjugendring hat zur Qualität des Angebots Trägerinterne Personalvorgaben (Standard: Arbeit mit Sozialpädagogen)
Angebot evangelische Kinder- und Jugendhilfe Feldkirchen
Das Angebot liegt noch nicht vor und wird dem Gremium als Tischvorlage nachgereicht. (Anm. d. Verf.)
Stellungnahme Grundschule Garching - Hochbrück
Laut Stellungnahme der Rektorin Frau Feirer würde diese den Kreisjugendring München-Land als Kooperationspartner bevorzugen. Als Grund betont Frau Feirer, die äußerst vertrauens- und wirkungsvolle Zusammenarbeit zwischen dem Kreisjugendring und der Schule in den Bereichen der Jugendsozialarbeit und Junge Integration. Synergieeffekte aus dieser Konstellation sind nicht zu missachten, z. B. Jugendhaus Hochbrück, Kenntnis über Sozialraum und Klientel. Das Angebot des Kreisjugendrings für den offenen Ganztag ist in den Augen der Rektorin ein hochwertiges, pädagogisches Angebot, dass ausreichend qualifiziertes Personal einplant und somit der Tatsache gerecht wird, dass jahrgangsgemischte Gruppen mit einem hohen Migrationsanteil die offene Ganztagsschule besuchen werden.
Fazit
Laut Richtlinien des bayerischen Staatsministeriums kann die Schulleitung im Benehmen mit dem Schulaufwandsträger die Durchführung der Bildungs- und Betreuungsangebote in offenen Ganztagsangeboten ganz oder teilweise einem freien Kooperationspartner übertragen. Hierzu wird auf Vorschlag der Schulleitung ein Kooperationsvertrag zwischen den freien Träger und dem Freistaat Bayern, vertreten durch die jeweils zuständige Regierung geschlossen.
Für den anfallenden Personalaufwand stellt der Freistaat Bayern ein Budget zur Verfügung. Der notwendige zusätzliche Sachaufwand für das offene Ganztagsangebot wird vom Schulaufwandsträger der Schule getragen.
Grundsätzlich kann die Stadt Garching als Schulaufwandsträger nicht bestimmen, wer der Kooperationspartner der Schule wird. Da aber voraussichtlich keiner der Träger mit dem Budget des Freistaats Bayern für den Personalaufwand genügt, wurde an die Stadt Garching herangetragen, das Defizit an Personalaufwand zu übernehmen.
II. BESCHLUSS:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, für das kommende Schuljahr 2018/2019 ein Defizit an Personalaufwand von maximal 50.000,00 € für den Betrieb einer zweigruppigen offenen Ganztagesschule bzw. maximal 80.000,00 € für den Betrieb einer eingruppigen offenen Ganztagesschule für die Grundschule Garching Hochbrück zu übernehmen, dass nicht durch das Budget des Freistaats Bayern gedeckt wird. Es soll darauf geachtet werden, dass eine zweigruppige offene Ganztagesschule, ggf. mit Berücksichtigung zusätzlicher Angebote wie z. B. Betreuung am Freitag oder Ferienbetreuung erreicht wird.
Die Verwaltung wird beauftragt im Laufe des kommenden Haushaltsjahres grundsätzliche Standards zur Defizitübernahme von oGTS an Grund- und Mittelschulen zu erarbeiten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
446,8 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
418,4 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
1 MB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
7,9 MB
|
