ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - B III/649/2018

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Mit Schreiben vom 25.01.2018 beantragt die CSU Fraktion gem. § 24 GeschO bei der Verwaltung die Überprüfung, ob die Schulbetreuung an der Grundschule West intensiviert werden muss und ob die Sicherheit des Schulweges ausreichend ist. Der zuständige Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 8.03.2018 mit dem Thema Schulwegsicherheit befasst und dazu einen mehrheitlichen Beschluss (konkret: Fußgängerüberweg Telschowstraße) herbei geführt.

Der Themenbereich nachschulische Betreuung/ Platzkapazitäten wurde ausgeklammert und für den Sitzungstermin HFA 17.04.2018 zur Behandlung avisiert. Da am 11.04.2018 die Schuleinschreibung in den Grundschulen stattfindet, kann die Verwaltung bereits konkretere Angaben zum tatsächlichen Bedarf für das Schuljahr 2018/2019 mitteilen.

 

Absatz 1: grundsätzliche Versorgungssituation GS West im Vergleich zu GS Ost

 

Schulsprengel Grundschule West ganztägige und nachschulische Betreuung- IST Situation
(Stichtag 01.01.2018)

 

Betreuungs-/ Schulform

Maximale Platzkapazität

Aktuelle Belegung

Gebundener Ganztag

82 abhängig von Schüleranzahl

82

Hort St. Severin

60

71*

Mittagsbetreuung

44

46 (Platzsplitting)*

Junge Integration

16

14

Gesamt

202

213

Schüleranzahl gesamt

249

= 86% Platzdeckung

 

*Seit 2 Jahren findet im Hort und der Mittagesbetreuung - auf Grund der erhöhten Nachfrage- eine Überbelegung/ Platzsplitting statt. Im Rahmen von befristeten Ausnahmegenehmigungen konnten die Träger die Kapazitäten überschreiten, um platzdeckend zu arbeiten. Die Stadt Garching als Träger des Hortes hat durch Anstellung von zusätzlichem Personal sowie Nachqualifizierungen des Stammpersonals bereits in den letzten beiden Schuljahren vorausschauend und bedarfsgerecht agiert.

An der Grundschule West besteht für Eltern die Möglichkeit, ihr Kind auch in eine gebundene Ganztagsklasse zu geben. Das ganztägige schulische Angebot hat keine Ferienbetreuung. Bei Bedarf können betroffene Eltern ihre Kinder rechtzeitig im dortigen Hort für die Ferien anmelden. Diese familienfreundliche Maßnahme ist keine MUSS- Leistung des Sachaufwandsträgers und stellt ein zusätzliches Angebot dar.

 

Schulsprengel Grundschule Ost ganztägige und nachschulische Betreuung- IST Situation
(Stichtag 01.01.2018)

 

Betreuungs-/ Schulform

Maximale Platzkapazität

Aktuelle Belegung

Gebundener oder offener Ganztag

kein Angebot

-

Hort Angerlweg

50

50

Hort Minikinderhaus Am Mühlbach

50

50

Hort AWO Kinderhaus Regenbogenvilla

50

50

Mittagsbetreuung

44

46 (Platzsplitting s.o.)

Junge Integration

25

24

Gesamt

219

220

Schüleranzahl gesamt

314

= 70% Platzdeckung

 

 

Absatz 2 Ferienbetreuung Mittagsbetreuung:

 

Die Mittagsbetreuung der Nachbarschaftshilfe bietet seit dem Schuljahr 2016/ 2017 eine Ferienbetreuung für beide Einrichtungen an. Im letzten Schuljahr bestand an 18 Tagen in den Zeiten der bayerischen Schulferien die Möglichkeit der Versorgung. Lt. Einrichtungsleitung wurde dieses Angebot durchschnittlich von 6 Kindern der Mittagsbetreuung West angenommen, das entspricht einem Anteil von 13% aller Kinder. Im lfd. Schuljahr wird die Ferienbetreuung auch für gesamt 18 Tage vorgehalten.

 

Absatz 3 Prognose Versorgungssituation 2018/ 2019 Schulsprengel West:

 

Zur Schuleinschreibung wurden in die Grundschule West insgesamt 92 Kinder eingeladen.

 

Demgegenüber stehen nach heutigem Stand ca. 30 freie Plätze im Hort, der Mittagsbetreuung und der Jungen Integration. Die zukünftige gebundene Ganztagesklasse wird zwischen 21- 25 Kinder umfassen.

Die Stadtverwaltung wird erneut bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Erweiterung der Platzkapazitäten auf 70 Kinder im Hort beantragen, mit einer Bewilligung ist zu rechnen.

Aus heutiger Sicht kann die bisherige Bedarfsdeckung ab dem kommenden Schuljahr nicht umfänglich aufrechterhalten werden.

Konkrete Zahlen zur Einschreibung und Anmeldung für die Betreuungseinrichtungen können erst Ende April verlässlich dem politischen Gremium vorgelegt werden, da das Einschreibeverfahren (u.a. Probeunterricht, Rückstellung usw.) sich erfahrungsgemäß bis zu 2 Wochen nach der Schuleinschreibung (11.04.2018) erstreckt. Über den aktuellen Sachstand zum Beratungstermin wird das Gremium per Tischvorlage informiert (Anm. der Verf.).

 

Gesetzliche Vorgaben / objektiv rechtliche Verpflichtung- Rechtsanspruch:

Für Schulkinder besteht derzeit unstreitig kein Rechtsanspruch auf einen Platz in einer nachschulischen Betreuung. § 24 SGB VIII normiert für diese Altersgruppe nur eine objektive Verpflichtung (im Gegensatz zum Rechtsanspruch ab vollendetem erstem bis dritten Lebensjahr in einer Kindertageseinrichtung bzw. Tagespflege).

 

Absatz 4 Betreuungskonzept zur Schulzeit:

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Entscheidung über schulische, pädagogische Angebote (z.B. gebundener oder offener Ganztag) ausschließlich in die Zuständigkeit der Schule (Rektorin, Lehrerkollegium, Schulamt) fallen (siehe dazu auch Schreiben Kultusministerium vom 12.01.2017). Eine Installierung von Ganztagesangeboten an Schulen setzt – unabhängig der o.g. Bestimmungen- immer eine enge Kooperation/ Abstimmung mit dem Sachaufwandsträger voraus (zum Schaffen von notwendigen Voraussetzungen: u.a. Räumlichkeiten, Angebot von Mittagessen, Information über Trägerauswahl und ggf. nachfolgende Defizitübernahme).

 

 

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II. BESCHLUSS:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur IST- Situation der ganztägigen und außerschulischen nachmittäglichen Betreuung an den beiden Grundschulen Ost und West zur Kenntnis. Die Entwicklung der Schülerzahlen an der Grundschule West für das Schuljahr 2018/ 2019 und der damit verbundenen Nachfrage nach ganztägiger bzw. außerschulischer nachmittäglicher Betreuung wird zur Kenntnis genommen.

 

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Anlagen

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