BESCHLUSSVORLAGE - GB II/327/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrradverleihsystem für Garching; vertragliche Vereinbarungen sowie Erweiterung der Fahrradverleihstandorte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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10.04.2018
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I. Sachvortrag:
Am 01.03.2018 hat der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz einstimmig das Konzept über die Standortwahl und Ausstattung für die Einführung des Fahrradverleihsystems in Garching beschlossen.
Für den geplanten Aufbau des Fahrradmietsystems ist folgende Arbeitsteilung zwischen Landkreis München und Stadt Garching vorgesehen:
•Die Stadt Garching übernimmt die vorbereitenden baulichen Maßnahmen der Standorte. Dies beinhaltet die Tiefbaumaßnahmen für die Platzierung der Fahrradabstellanlagen und die Fundamentierung der Informationsstelen.
•Der Landkreis München beschafft und montiert die Fahrradabstellanlagen und die Mieträder des „MVG Rad“.
Entsprechend dieser Arbeitsteilung ergibt sich auch die Kostenverteilung. Die Stadt Garching übernimmt die Kosten für die Tiefbaumaßnahmen, die nach dem Förderprogramm „bike2business“ mit 70 % gefördert werden. Der Landkreis übernimmt die Kosten für die Abstellanlagen und die Mieträder. Dieses Vorhaben wird durch dasselbe Bundesförderprogramm mit 50 % bezuschusst.
1)Vertragliche Vereinbarungen
Hinsichtlich der Einführung des Fahrradverleihsystems sind zwei vertragliche Vereinbarungen zwischen Stadt Garching und Landkreis München erforderlich:
a)Gestattungsvertrag über das Aufstellen von Fahrradstationen für den Betrieb des Mietradsystems „MVG Rad“ im Landkreis München
b)Vereinbarung zwischen dem Landkreis München und der Kommune Garching für die Errichtung und den Betrieb von MVG Rad Stationen
Im Gestattungsvertrag ist vornehmlich geregelt, auf welchen städtischen Grundstücken die Fahrradmietstationen errichtet werden, sowie die dafür erforderlichen Unterhalts- und Verkehrssicherungsmaßnahmen. Als Teil dieses Gestattungsvertrages sind die Lagepläne der vorgesehenen, 11 stadteigenen Fahrradverleihstandorte sowie ein entsprechender Übersichtsplan angefügt.
Gestattungsverträge werden auch zwischen dem Landkreis und den weiteren Grundstückseigentümern geschlossen, auf denen Fahrradverleihstationen in Garching errichtet werden sollen (Freistaat Bayern, Business Campus, Fa. Zeppelin). Darin verpflichten sich die Grundstückseigentümer unter anderem, der Stadt Garching zu gestatten, auf deren Grundstücken die erforderlichen Tiefbaumaßnahmen durchzuführen.
In der Kommunalvereinbarung sind im Wesentlichen die Kostenübernahmen (Betriebskosten) und Fälligkeiten geregelt und welche Partei welche Aufgaben und Pflichten übernimmt. Diese sind im Detail der Anlage 4 der Vereinbarung zu entnehmen.
Demnach betragen die geschätzten Gesamtinvestitionskosten für die Bereitstellung der insgesamt 17 Informationsstelen, 197 Abstellanlagen und 160 Fahrräder für alle 17 Standorte 484.000 €, wovon der Stadt Garching ein Anteil von 72.600 € in Rechnung gestellt wird. Die Stadt Garching wiederum wird die anteiligen Investitionskosten von Business Campus (6.600 €) und Freistaat Bayern (21.300 €) an seine Kooperationspartner weiterleiten, so dass bei der Stadt Garching unterm Strich Investitionskosten von 44.700 € verbleiben.
Die zu erwartenden, jährlichen Betriebskosten von insgesamt 139.500 € teilen sich Landkreis und Stadt Garching zu jeweils 50 %. Von den 69.750 €, die vermutlich die Stadt zu tragen hat, werden allerdings 23.000 € dem Freistaat Bayern und 6.250 € dem Business Campus in Rechnung gestellt. Für die Stadt Garching errechnen sich damit die geschätzten jährlichen Betriebskosten für das Fahrradverleihsystem zu 40.500 €. Die Stationsbetriebskosten entstehen insbesondere für Reinigung, Wartung, Instandhaltung, Verteilung der Räder und Kundenmanagement.
Die Lieferzeit für die Räder beträgt 6 (!) Monate. Beide Verträge/Vereinbarungen mussten bis zum 31.03.2018 unterzeichnet sein, da nur anhand der vorliegenden Verträge die MVG bzw. der Landkreis die angeforderten Fahrräder bestellen wird. Insofern konnte dazu kein BPU-Beschluss mehr herbeiführt werden. Die Verträge wurden allerdings sowohl verwaltungsintern geprüft, als auch mit dem Landratsamt diskutiert und konnten einvernehmlich abgestimmt werden. Eine Inbetriebnahme ist aufgrund der hohen Lieferzeit leider erst frühestens im Oktober 2018 möglich.
2)Erweiterung der Fahrradverleihstandorte
In Ergänzung des Beschlusses vom 1.3.2018 hat die Stadt Garching auf Empfehlung des Landkreises München und der MVG weitere fünf Stationen in den Gestattungsvertrag mit aufgenommen:
1) Mühlfeldweg/Prof.-Angermair-Ring1 Stele10 Abstellanlagen8 Räder
2) GLC Schleißheimerstraße1 Stele10 Abstellanlagen8 Räder
3) Freisinger Landstraße1 Stele10 Abstellanlagen8 Räder
4) Garchinger See 1 Stele10 Abstellanlagen8 Räder
5) Carl-von-Linde-Straße1 Stele8 Abstellanlagen5 Räder
Es wurde für notwendig erachtet, das Netz der Fahrradverleihstandorte engmaschiger zu knüpfen, da nach den bisherigen Erfahrungen der MVG das System insgesamt attraktiver wird und es so bei den potentiellen Nutzern besser angenommen wird.
Außerdem können diese weiteren Stationen vom Projektträger Jülich noch mit gefördert werden. Eine Förderung nach Beendigung des Förderzeitraums (bis April 2019) wäre dann nicht mehr möglich und die Stadt müsste die Investitionskosten zu 100 % selbst tragen.
Die Standorte sind den beigefügten Lageplänen 1 bis 11 des Gestattungsvertrages zu entnehmen.
Die genaue Lage der Standorte kann sich im Zuge der Detailplanung noch ändern. Dies hängt von den örtlichen Gegebenheiten (Untergrund, Sparten, Verschattung durch Bäume etc.) ab.
II. BESCHLUSS:
Der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz beschließt,
1) dem Gestattungsvertrag und der Kommunalvereinbarung in der vorliegenden Fassung,
2) der Erweiterung des Fahrradverleihsystems um fünf Standorte im Ortsgebiet Garching gemäß der im Anhang dargestellten Lagepläne
zuzustimmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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123,7 kB
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3,7 MB
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3,3 MB
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3,9 MB
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8
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3,1 MB
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9
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3,2 MB
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10
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3,2 MB
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11
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3,8 MB
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3 MB
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12,2 MB
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308,4 kB
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