ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - B III/644/2018

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Am 23.11.2017 wurde durch den Stadtrat der pädagogische Referenzrahmen für die Grund- und Mittelschulen der Stadt Garching b. München beschlossen. Anhand dieses Rahmens wurde für die geplante Grundschule im Norden der Stadt ein entsprechendes Raumbuch von Frau Lehner (Schulrätin a. D.) erstellt. Frau Lehner stellte das Raumbuch am 01.03.2018 den Mitgliedern des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vor.

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt mit mehrheitlichem Beschluss vom 01.03.2018 dem Stadtrat, dass vorgestellte Raumbuch zu beschließen. Auf die spätere Anbaumöglichkeit von Gruppenräumen für die Ganztagesbetreuung ist zu achten.

 

Das geplante Schulgebäude hat laut Raumbuch incl. Hausmeisterwohnung eine Nutzfläche (NF) von 6.185,00 m² und eine errechnete brutto Geschoßfläche (BGF) von 8.659,00 m². Die Turnhalle ist in diesen Flächenberechnungen nicht berücksichtigt.

 

Zusätzlich zum förderfähigen Raumprogramm würden 1.087,00 m² NF (davon 238,00 m² Toilettenanlagen und 90,00 m² Hausmeisterwohnung) von der Stadt Garching gebaut. Dies entspricht einer geschätzten BGF von 1.521,80 m². Die grob kalkulierten Kosten (laut Baukostenindex) betragen ca. 3 Mio. €.

 

Das vorgestellte Raumbuch bietet den benötigten Raum, um den pädagogischen Bedarf für eine zeitgemäße, zukunftsfähige, flexible, nachhaltige und inklusive Grundschule mit Ganztagsangebot gerecht zu werden und wurde aus dem beschlossenen pädagogischen Konzept entwickelt. Es ist davon auszugehen, dass Schulen durch den ganztägigen Aufenthalt der Kinder (täglich 8 – 9 Std.) und Personal in diesen Räumen noch stärker zum Lebensmittelpunkt eines Schulsprengels bzw. eines Stadtgebiets werden. Räume erziehen und prägen Kinder nachhaltig. Die Grundschule im Norden wird mit 75 m² pro Klassenzimmer im Raumbuch geplant. Zum Vergleich besitzen die bestehenden Grundschulen und Mittelschule im Stadtgebiet durchschnittliche Klassenzimmergrößen von 70 m².

 

Die Gemeinde Taufkirchen plant zum Vergleich eine kompakte 6-zügige Grundschule mit einer NF von 6.779,60 m² und einer errechneten BGF von 7.861,06 m². Hier ist zu beachten, dass die Verkehrsflächen mit der dazu geplanten VHS und Musikschule geteilt werden und anteilig berechnet werden. Es wird mit gesamt 16 Ganztagesklassenräumen geplant. Die Klassenzimmergrößen betragen 59,74 m² bis 66,25 m².

 

Die Gemeinde Haar plant einen 4-zügigen Erweiterungsbau der Grundschule mit Mensa (Bestand 18 Regelklassen) mit einer NF von 3.870 m² und einer berechneten BGF von 5.443 m². Insgesamt wird mit 8 Ganztagesklassenräumen geplant. Die Klassenzimmergröße beträgt 66 m². Es wurde ein pädagogisches Konzept entwickelt, dass sich an dem Münchner Lernhaus-Modell orientiert. Hierbei ist zu erwähnen, dass sich bereits die Landeshauptstadt München an die Stadtverwaltung Garching gewandt und sich über das Garchinger pädagogische Konzept informiert hat. Die LHM plant im Moment Lernhaus-Konzept zu überarbeiten.

 

Ein Lehrschwimmbecken ist im Raumbuch nicht enthalten, da eine Grundsatzentscheidung zur Thematik Schwimmbad noch getroffen werden muss.

 

Der Schulkindergarten wird mit einer weiteren Gruppe geplant, so dass 30 Kinder (bisher 20 Kinder) diese Einrichtung besuchen können. Dadurch kann eine pädagogisch sinnvolle Gruppenteilung a 15 Kinder erfolgen. Dies erfolgte durch Empfehlungsschreiben der Schulleitungen der bestehenden Grundschulen im Stadtgebiet. Für diese Erweiterung kann seitens des Landratsamtes mit Unterstützung gerechnet werden und die Förderfähigkeit gem. BayKiBiG/ FAG kann vorausgesetzt werden.

 

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass durch die Begrenzung der Anzahl der Gruppenräume auf die Hälfte der Klassenräume im pädagogischen Referenzrahmen für die Grund- und Mittelschulen mit 10 Gruppen je 30 Kinder gerechnet werden kann. Wenn zusätzlich ein gebundener Ganztag mit 25 Kinder je Jahrgangsstufe gerechnet wird, können von 500 SchülerInnen 400 Kinder nachschulisch an der Schule betreut werden. Dies entspricht einer Betreuungsquote von 80 %.

 

Die Verwaltung empfiehlt auf die Anbaumöglichkeit weiterer Gruppenräume für die Ganztagesschule in der Auslobung zu achten, um hier den erwartbaren bundespolitischen Vorgaben und der allgemeinen Bedarfsentwicklung in Garching Rechnung zu tragen.

 

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II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat beschließt mehrheitlich das vorgestellte Raumbuch. Auf spätere Anbaumöglichkeiten von Gruppenräumen für die Ganztagesbetreuung ist zu achten. Die Verwaltung wird zur Lösungsfindung dieser Planungsaufgabe gemäß § 78 VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) beauftragt einen Planungswettbewerb vorzubereiten.

 

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Anlagen

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