ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - B III/653/2018

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag

Der amtierende Behindertenbeirat der Stadt Garching regt eine Erweiterung der Zugangsvoraussetzungen zur Bewerbung/Teilnahme am Behindertenbeirat an. Neben den bisherigen Aufnahmekriterien sollen in Zukunft auch schwerbehinderte Menschen teilnehmen können, die zwar ihren Arbeitsplatz/Studienplatz, jedoch nicht ihren Hauptwohnsitz in Garching haben.

 

Bisher können laut Satzung Bürgerinnen und Bürger mit Vollendung des 18. Lebensjahres, mit Hauptwohnsitz in Garching und eigener Schwerbehinderung oder ein/e nächste/r Angehörige/r bzw. ein/e gesetzliche/r der/die in die Pflege und Betreuung für den/die Schwerbehinderte/n eingebunden ist teilnehmen. Zusätzlich können soziale Einrichtungen und Organisationen Benennungsvorschläge einreichen. Auch Vertreter aus sozialen Einrichtungen und Verbänden in Garching, in deren Aufgabengebiete Hilfestellungen oder Beratungen Behinderter fallen, können sich um eine Mitgliedschaft bewerben. Der Behindertenbeirat erhofft sich dadurch einen Zuwachs an Interessenten für die Teilnahme am Behindertenbeirat. (Anmerkung des Verf. Die wesentlichen Satzungsänderungen wurden gelb markiert, in diesem Zuge wurde die Satzung auch an eine gendergerechte Sprache angepasst.)

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II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat beschließt die Änderung der Satzung des Behindertenbeirates der Stadt Garching b. München und erweitert die Zugangsbedingungen, um schwerbehinderten Personen mit Arbeitsplatz/Studienplatz in Garching die Mitgliedschaft am Behindertenbeirat zu ermöglichen. Die Satzung liegt als Anlage bei und wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.

 

 

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Anlagen

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