BESCHLUSSVORLAGE - GB II/324/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Ortsumfahrung Dietersheim - Sachstandsbericht; weiteres Verfahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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24.04.2018
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I. Sachvortrag:
Die Gemeinde Eching plant seit Jahren eine Ortsumfahrung für den Ortsteil Dietersheim.
Dem Garchinger Stadtrat wurden am 25.02.2016 vom damaligen Ersten Bürgermeister der Gemeinde Eching, Herr Riemensberger, die verschiedenen Trassenvarianten (sh. Anlage1) vorgestellt.
In der Sitzung wurde von der Gemeinde Eching die Variante 4 a favorisiert. Diese Trassenvariante führt über die Garchinger Flur und schließt an den Autobahnzubringer östlich der BAB – Anschlussstelle Garching Nord an. Zwischenzeitlich fanden verschiedene Gespräche mit dem Staatlichen Bauamt Freising, Servicestelle München, statt.
Grundlage für das Projekt bildet ein vom Staatlichen Bauamt Freising erstellter Vereinbarungsentwurf zur Straßenbaulast („Sonderbaulast“), damit die Straße von Eching und Garching geplant und gebaut werden kann. Der Entwurf sieht die Federführung der Maßnahme bei der Gemeinde Eching.
Der Trassenverlauf würde (wie im Flächennutzungsplan vorgesehen) einem weiteren Wachstum des Hochschul- und Forschungsgeländes nach Westen sehr entgegenkommen. Um dies zu verdeutlichen, wird der Präsident der TU München, Herr Prof. Herrmann, an der Stadtratssitzung teilnehmen.
Auf Basis dieser Variante hatte Prof. Kurzak ein Verkehrsgutachten erstellt, in dem die Erweiterung des Stadtgebietes Garching sowie die Erweiterung des Hochschul- und Forschungsgeländes enthalten ist.
Er kommt zu der Erkenntnis:
„Die massiven Entwicklungen in Garching Nord und auf dem Hochschulgelände machen im Zusammenhang mit der geplanten Westumgehung Dietersheim eine Neuordnung im Straßennetz Garching Nord erforderlich. Die Belastung des Zubringers zur AS Garching Nord wird sich durch die geplanten Entwicklungen auf 30.000 KfZ/Tag fast verdoppeln“ …….
In den bisherigen Gesprächen wurde seitens der Stadt Garching gefordert, dass die Ortsumfahrung Dietersheim einschließlich Autobahnzubringer, Ortsumfahrung Garching bis zur B 471 als Staatsstraße zu widmen ist. Die Ortsdurchfahrt Garching (zwischen Ludwig-Prandtl-Straße bis B 471) soll dafür zur Ortsstraße abgestuft werden.
Dazu verweist das Staatliche Bauamt Freising, Servicestelle München, auf eine zu gegebener Zeit noch aufzustellende Umstufungsvereinbarung.
Am 21.11.2017 hat der Gemeinderat Eching beschlossen, den Ersten Bürgermeister, Herr Thaler, den Vereinbarungsentwurf zwischen dem Freistaat Bayern, der Stadt Garching und der Gemeinde Eching zu unterzeichnen.
Ferner wurde der Erste Bürgermeister beauftragt, die Eckpunkte einer Vereinbarung mit der Stadt Garching hinsichtlich Aufteilung der Kosten und der zu erwartenden Zuschüsse zu verhandeln.
Nachdem nun eine Grob-Kostenschätzung vorliegt, können erste Annahmen zu etwaigen Kostenanteilen der Stadt Garching angestellt werden.
Grundsätzlich muss sich die Stadt Garching entscheiden, ob die Trassenvariante 4 a über Garchinger Flur mit Anbindung an die Anschlussstelle Garching Nord gewollt ist oder nicht.
Die vorliegende Grobkostenschätzung des Ing. Büros Schönenberg vom 27.02.2018 für die Variante 4 a beträgt 19.600.000,00 € Brutto. Gemessen an der Streckenlänge auf Garchinger Flur sowie Sanierungskosten beträgt der Anteil 25 %.
Nicht enthalten sind folgende Punkte:
- Grunderwerb
- Ausgleichsflächen und –Maßnahmen
- Maßnahmen zum Lärmschutz
- Ertüchtigung des Zubringers zur BAB Anschlussstelle Garching Nord
- Etwaige Erweiterung des Brückenbauwerkes an der Anschlussstelle Garching Nord,
- Erweiterung des Knotenpunktes Ortsumfahrung Garching/Gemeindeverbindungsstraße Eching
- Etwaige Kosten für Spartenanpassungen
- Planungs- und Gutachterkosten
Diese Kostenfaktoren sind aktuell nicht seriös zu benennen. Als Rechnungsgröße werden von der Verwaltung 4,0 Mio. € an zusätzlichen anteiligen Kosten angenommen.
Kosten einer möglichen Verbreiterung des Brückenbauwerkes können nicht genannt werden. Hierzu gibt es zum jetzigen Zeitpunkt zu wenige Erkenntnisse über die baulichen Gegebenheiten. Ebenso konnten noch keine Grunderwerbskosten ermittelt werden.
Mit den genannten Erkenntnissen geht die Verwaltung von einem Kostenanteil in Höhe von ca. 9 Mio. € Brutto plus Kosten für Brückenbauwerk und Grunderwerb aus.
Von Seiten des Freistaates wird die Maßnahme grundsätzlich als förderfähig beurteilt. Über den Fördersatz können derzeit keine Angaben gemacht werden.
Die Verwaltung sieht Vorteile in diesem Projekt, weil
- die Ortsdurchfahrt Garching mit der angedachten Variante 4 a im Hinblick auf den Nord-Süd-Verkehr entlastet wird,
- die Ortsumfahrung Dietersheim mit der Anschlussstelle Garching Nord insgesamt den künftigen Verkehrsverhältnissen gewachsen sein wird,
- die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten des Hochschul- und Forschungsgeländes deutlich verbessert werden,
- die Möglichkeit besteht, den Autobahnzubringer zur Anschlussstelle Nord sowie die Ortsumfahrung Garching bis zur B 471 zur Staatsstraße aufzustufen und im Gegenzug die Ortsdurchfahrt Garching ab der Ludwig-Prandtl-Straße bis zur B 471 als Ortsstraße abzustufen.
Bevor die Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Freising unterzeichnet wird, sollte Bürgermeister Dr. Gruchmann beauftragt werden,
- die Finanzierung der Maßnahme zu verhandeln und
- die Umstufungsmöglichkeiten der Straßen –wie oben beschrieben- zu verhandeln
Ferner ist zu klären,
- dass ein möglicher Trassenverlauf für die Verlängerung der U- 6 nach Eching bzw. Neufahrn durch die Ortsumfahrung Dietersheim nicht verbaut wird,
- ob die bestehende Gemeindeverbindungstraße im Falle der Ortsumfahrung Eching tatsächlich noch benötigt wird. Sollte die Straße entfallen können, könnte die Gemeindeverbindungsstraße als Fahrradstraße bzw. beschränkt öffentlicher Weg ausgewiesen werden. Ein Radwegneubau könnte damit entfallen.
- dass die geplanten Windkraftanlagen durch die Ortsumfahrung nicht unmöglich gemacht werden.
Welches Szenario ergibt sich, wenn die Variante 4 a –aus welchen Gründen auch immer- nicht weiter verfolgt wird?
Es ist davon auszugehen, dass sich die Gemeinde Eching für eine Variante entscheiden wird, die insgesamt auf der Gemarkung der Gemeinde Eching (z.B. Variante 3) gebaut wird. In diesem Fall hätte die Stadt Garching aus Sicht der Verwaltung keine gravierenden Einflussmöglichkeiten.
II. BESCHLUSS:
Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und beschließt, den Ersten Bürgermeister Dr. Gruchmann zu beauftragen, zunächst
- die Finanzierung der Ortsumfahrung Dietersheim, Variante 4 a,
- die Umstufungsmöglichkeiten der Ortsumfahrung Garching und Ortsdurchfahrt, wie im Sachverhalt dargestellt,
zu verhandeln.
Ferner ist zu klären,
- dass ein möglicher Trassenverlauf für die Verlängerung der U- 6 nach Eching bzw. Neufahrn durch die Ortsumfahrung Dietersheim nicht verbaut wird,
- ob die bestehende Gemeindeverbindungstraße im Falle der Ortsumfahrung Eching tatsächlich noch benötigt wird. Sollte die Straße entfallen können, könnte die Gemeindeverbindungsstraße als Fahrradstraße bzw. beschränkt öffentlichen Weg ausgewiesen werden. Ein Radwegneubau könnte damit entfallen.
- dass die geplanten Windkraftanlagen durch die Ortsumfahrung nicht unmöglich gemacht werden.
Sobald die Ergebnisse vorliegen, wird der Stadtrat über die Variante 4 a endgültig entscheiden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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