BESCHLUSSVORLAGE - GB II/329/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft - Energie-Wende-Garching GmbH & Co. KG; Anpassungen auf Grund des Ausscheidens des Altgesellschafters
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtrat
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24.04.2018
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I. Sachvortrag:
Die Stadt Garching ist im Rahmen ihrer Beteiligung an der EWG geprüft worden.
Sowohl der Kommunale Prüfungsverband als auch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes haben bemängelt, dass der Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft unter der Firma Energie-Wende-Garching GmbH & Co.KG nicht unterzeichnet ist. Die Vertragsseiten sind parafiert.
Die Vertragsunterzeichnung zum Beitritt der Stadt Garching im Februar 2009 fand in Anwesenheit eines Notars statt. Alle Vertragsparteien haben sich auf den Notar verlassen. Der Vertrag ist auch ohne Unterschrift wirksam. Die haben sowohl der Prüfungsverband als auch das LRA bestätigt.
Im Vorfeld ist der Vertrag angepasst worden:
Lila – redaktionelle Änderungen durch das Ausscheiden des 3. Gesellschafters
Bisher:
§ 9 bisher Zustimmungspflichtige Geschäftsführungsmaßnahmen aufgesplittet in
- Die der Stimmenmehrheit bedürfen
- Die einstimmig zu fassen sind.
Neu:
§ 9 Aufgaben der Gesellschafterversammlung
Alle Beschlüssen sind einstimmig zu fassen; der Zustimmungskatalog ist angepasst worden, um Doppelregelungen zu vermeiden. Basis für die Änderung bildete immer die niedrigere Wertgrenze bzw. das umfassendere Entscheidungsrecht der Gesellschafter. Es sind keine Gesellschafterkompetenzen auf die Geschäftsführung delegiert worden.
Die Änderungen sind gelb hinterlegt und mit Anmerkungen versehen.
Änderungen:
Preisgestaltung: Bezüglich der Preisgestaltung soll folgende Änderung aufgenommen werden:
Abweichungen von der Preisgestaltung der Wärmelieferungsverträge bezogen auf den einzelnen Vertrag sind den Gesellschaftern vorzulegen (türkis hinterlegt).
§ 13 Abs. 1: türkis hinterlegter Satz ist ergänzt worden.
