ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/325/2018

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Der Stadtrat der Stadt Garching b. München hat mit Sitzung vom 25.02.2016 beschlossen, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 171 Kommunikationszone zu fassen. Am 23.03.2017 hat der Stadtrat nochmals Anpassungen der bisherigen Planung beschlossen, und die Freigabe für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 2 BauGB erteilt. Die freigegebene Planung (Fassung vom 14.06.2017) lag in der Zeit vom 12.07. bis 08.09.2017 öffentlich aus.

 

Die im Rahmen der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen sind unterteilt in

  • A.Träger öffentlicher Belange (TöB)
  • B.Öffentlichkeit / Bürger
  • C.Anmerkungen der Verwaltung

Die in der Beschlussvorlage enthaltenen Zusammenfassungen der vorgebrachten Anregungen und Einwendungen (= Sachvortrag) dienen der Lesbarkeit der Vorlage. Maßgeblich sind die vorgebrachten Einwendungen, die in Anlage 1 (TöB), 2 (Öffentlichkeit/Bürger) beiliegen.

 

Der Sachvortrag der Verwaltung zur Würdigung der im Rahmen des Auslegungsverfahrens nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen ist als Anlage 1 beigefügt. Die Vorlage ist sehr umfangreich, nachdem die Planausschnitte, auf die die Stellungnahme bzw. Würdigung Bezug nimmt, eingefügt sind.

 

Die in der Beschlussvorlage dargestellten Bilder sind nochmals in Anlage 4 zusammengefasst. Aufgrund der Größe werden diese, wie auch die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen, nicht im Allris eingestellt, sondern via Datencloud (KommSafe) zu Verfügung gestellt.

 

 

 

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II. BESCHLUSS:

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und beschließt:

  1. Die eingegangenen Anregungen entsprechend der Einzelbeschlüsse aus Anlage 1 zu würdigen und den so geänderten und überarbeiteten Bebauungsplanentwurf (Planstand: 19.04.2018) für die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB freizugeben.
  2. Vor einer erneuten Auslegung muss die Zustimmung des Stadtrates zum städtebaulichen Vertrag vorliegen.
  3. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

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Anlagen

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