BESCHLUSSVORLAGE - GB II/345/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinbarungen mit dem Staatlichen Bauamt FS zur Durchführung von Baumaßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
03.05.2018
|
I. Sachvortrag:
Dem Bau- Planungs- und Umweltausschuss wurden bereits die Maßnahmen des vom Bundesumweltministerium geförderten Projekts "bike2business" vorgestellt. Für einige Teilprojekte aus dem Vorhaben sind Durchführungsvereinbarungen mit dem Staatlichen Bauamt Freising (StBA FS), als Straßenbaulastträger der neu zu gestaltenden Bereiche abzuschließen. Bisher liegen die Vereinbarungen für die Teilprojekte: "Bau einer Geh- und Radwegfurt im Zuge der Bundesstraße 471 im Bereich des Graf-Zeppelin-Platzes in Hochbrück", „Bau eines Geh- und Radweges im Zuge der Bundesstraße 471 (Kreuzung B13/B471“, sowie für "Bau einer Geh- und Radwegfurt im Zuge der Staatsstraße 2350 im Kreuzungsbereich der Ludwig-Prandtl-Straße" vor. Diese 3 Vereinbarungen sind der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Für die weiteren Teilprojekte: Radweg von Dirnismaning nach München und Unterquerung der B471 an der Kreuzung zur St2350 liegen bisher noch keine Vereinbarungen vom StBA FS vor. Diese sind jedoch in Vorbereitung durch das StBA FS und werden auf der Basis der vorliegenden Vereinbarungen erstellt.
Grundlage dieser Vereinbarungen sind das Bayerische Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) und die Ortsdurchfahrtenrichtlinie (ODR), sowie die sonst für den Straßenbau geltenden Vorschriften und Richtlinien.
Für die vom StBA FS auszuführenden Leistungen, insbesondere Planung und Vergabe der Markierung und Beschilderung, berechnet das StBA FS der Stadt Garching 10% der jeweiligen Baukosten einschließlich Mehrwertsteuer als Verwaltungskosten. Die genaue Höhe der anfallenden Kosten kann im Moment nicht beziffert werden, da die Planungen noch nicht abgeschlossen sind. Die Verwaltung geht je Vereinbarung von ca. 5.000,- € aus.
Die Kosten für die Planung und Bauausführung der Baumaßnahmen sind von der Stadt Garching zu übernehmen.
Finanzielle Mittel sind im ausreichenden Maße unter der HHSt 2.63050 95100, Klimaschutz im Radverkehr vorhanden.
Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss möge der Unterzeichnung der bisher vorliegenden Vereinbarungen durch den Ersten Bürgermeister zustimmen und den Ersten Bürgermeister ermächtigen die noch vorzulegenden Vereinbarungen zu unterschreiben.
II. BESCHLUSS:
a.)Der Bau-Planungs- und Umweltausschuss stimmt einer Unterzeichnung der bisher vorliegenden Vereinbarungen, durch den Ersten Bürgermeister, zu.
b.)Der BPU ermächtigt den Ersten Bürgermeister dazu die noch vorzulegenden Vereinbarungen für die Kreuzung B471/B13, den Radweg von Dirnismaning nach München (incl. Sicherheitsstreifen Innerorts) sowie für die Unterführung unter der B471 an der Kreuzung zur St2350 zu unterschreiben
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
5,3 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
5,2 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
3,6 MB
|
