ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - mBüro/557/2018

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

In den Bürgerversammlungen am 06.03.2018 in Hochbrück und 13.03.2018 im Bürgerhaus Garching wurden mehrere Anträge von der Mehrheit der anwesenden Bürgerinnen und Bürger angenommen.

Nach Art. 18 Abs. 4 GO müssen Empfehlungen der Bürgerversammlungen innerhalb einer Frist von 3 Monaten vom Stadtrat behandelt werden. Das heißt, die Empfehlungen müssen auf die Tagesordnung des Stadtrates, der sich damit befassen muss. Es steht dem Gemeinderat jedoch frei, ob er die Empfehlung annehmen oder ablehnen will. Die Anträge können jedoch auch an den zuständigen Ausschuss verwiesen werden.

 

Für folgende Anträge wurde in den Bürgerversammlungen 2018 mehrheitlich eine Empfehlung an den Stadtrat beschlossen:

 

Anträge vom 06.03.2018 aus der Bürgerversammlung Hochbrück

 

1. Antrag von Klaus Grosch- Parallelstraße zur B 471

Herr Grosch beantragt, dass geprüft werde, ob man eine Parallelstraße zur B 471 nördlich des Gewerbegebietes bauen kann.

Er begründet dies damit, dass der Verkehr zugenommen habe und die B 471 zu Stoßzeiten überlastet sei. Der Verkehr staut sich bis zur Ingolstädter Landstraße zurück.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Auszug aus der Begründung FNP Stand 18.05.2017; Seite 26 ff:

Grundsätzlich sollte die Ertüchtigung der Schleißheimer Straße (Variante 1) als "Rückgrat" des Gewerbegebietes dabei im Vordergrund der weiteren planerischen Überlegungen stehen. Bei Untersuchungen sollten v.a. die Schwachpunkte unter die Lupe genommen und angegangen werden: die Anbindung an die B 13, der Kreuzungsbereich mit der neuen Umgehungsstraße sowie die Knotenpunkte im weiteren Verlauf bis zur Autobahn.

Erst wenn diese Knotenpunkte ertüchtigt werden, stellt sich die Frage, ob ein vierspuriger Ausbau in Hochbrück sinnvoll und notwendig ist, da ein Ausbau nur dann Sinn macht, wenn die folgenden Knotenpunkte leistungsfähig genug sind, den Verkehr zügig abfließen zu lassen. Gerade die Ausfahrt aus dem Gewerbegebiet (B 13) stellt momentan die größte Schwachstelle dar.

Von den beiden Varianten V2 und V3 wird Variante 2 wegen des geringeren Eingriffs in Natur und Landschaft und in die Erholungsnutzung zunächst der Vorzug gegeben. Jedoch sollten beide Varianten offen gehalten werden, auch für den Fall, dass der zweite Teil der Westumfahrung nicht realisiert wird und bei steigendem Verkehrsaufkommen ein "Überlauf" notwendig wäre.

Die Varianten V2  und V3 sind im Flächennutzungsplanentwurf als Option dargestellt.

 

Deshalb schlägt die Verwaltung vor, an der in der Begründung zum Flächennutzungsplan dargestellten Vorgehensweise festzuhalten und den Antrag abzulehnen.

 

 

2. Antrag von Klaus Grosch- Feststadl in Hochbrück

Herr Grosch beantragt, dass eine Machbarkeitsuntersuchung zu einem Feststadl im Ortsteil Hochbrück vorgenommen werde.

 

Begründet wird dies damit, dass in Hochbrück für Jugendliche Nichts geboten werde. So könnten z. B. Feste des Burschen- und Deandlvereins dort abgehalten werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Dem Antrag ist nicht zu entnehmen, in welche Richtung die Machbarkeitsstudie (Größe, Lage usw.) gehen soll. Auch die Lage eines Feststadels ist nicht ohne weiteres in Hochbrück unterzubringen. Denn Wohnen und "Feiern" müssen in Einklang gebracht werden. Da von Seiten einiger Vereine der Wunsch an die Stadt herangetragen wurde, ein eigenes Vereinsheim bzw. Treffpunkt zu erhalten, sollte dieser Antrag mitgeprüft werden, ob hier nicht Synergien möglich sind. Eine Machbarkeitsstudie allein macht zum jetzigen Zeitpunkt aus Sicht der Verwaltung keinen Sinn. Der Antrag sollte aus Sicht der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt werden.

 

 

Anträge vom 13.03.2018 aus der Bürgerversammlung Garching

 

3. Dr. Ochs von der Agenda 21- Erfassung des Stromverbrauchs der kommunalen Liegenschaften

 

Dr. Ochs von der Agenda 21 stellt den Antrag, dass der Stromverbrauch der kommunalen Liegenschaften erfasst werde.

Dr. Ochs erklärt, dass das Klimaschutzprogramm von 2010 Einsparungen vorsehe. Dies sei nur möglich, wenn man den Verbrauch der einzelnen Liegenschaften kenne. Ebenfalls könne man das Klimaschutzprogramm 29 ++ nicht verfolgen, ohne die Zahlen zu kenne. Wenn die Verwaltung ausgelastet sei, so könne dieser Auftrag Extern für Kosten in Höhe von ca. 6.000 Euro vergeben werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Dem Antrag von Dr. Ochs kann entsprochen werden.

Die Hauptarbeit für die Fortführung der Energiedatenbank der Stadt Garching liegt im Herausfischen und Kopieren der entsprechenden Rechnungen in der Kasse (die letzten beiden Jahre 2017 und 2018) und vor allem im Archiv für die Jahre vor 2017. Dies ist sehr zeitaufwändig und dauert etwa zwei bis drei Wochen. Das Umweltreferat der Stadt Garching hat hierfür leider nicht die nötige Zeit. Dies könnte von einem Praktikanten oder einer anderen Hilfskraft erledigt werden. Dem Umweltreferat ist von Mai bis Juni ein FOS-Praktikant zugeteilt, und würde mit dieser Aufgabe betraut werden.

 

Anschließend würden die auf den Rechnungen ablesbaren Verbrauchsdaten in die Datenbank eingegeben werden. Somit könnte das Umweltreferat bis Ende des Sommers 2018 die Datenbank aktualisieren.

 

Antrag von Harry Kirchner-  Zone 30 Münchener Straße

Herr Kirchner beantragt die Prüfung einer Tempo 30 Zone zwischen der Spitzweck Apotheke in der

Münchener Straße und dem Garchinger Augustiner in der Freisinger Landstraße in beiden Fahrtrichtungen.

 

Er begründet es wie folgt:

Der gemeinsame Fuß- und Radweg Auweg und Maibaumplatz wird entgegen der erlaubten Fahrtrichtung benutzt. Die Hauseingänge münden auf den Fuß- und Radweg der sehr schmal ist. Es sind auf dem Fahrweg 19 Hindernisse mitten in der Fahrbahn. Der Auweg in die Münchner Straße ist unübersichtlich und gefährlich. An den genannten Punkten kommt es zu Kollisionen und Auseinandersetzungen. Hinzu kommt, dass der Schulsprengel verlegt wurde, so dass in Zukunft zahlreiche Grundschüler die Münchner Straße überqueren müssten, auch der Katholische Kindergarten ist dort.

Die Fahrbahn ist zu schmal und die Radfahrer teilen sich mit den PKW-Verkehr. Hauptgefährdung sind die unterschiedlichen Geschwindigkeiten. Bei Herabsetzung auf 30 Kilometer wäre das für alle attraktiver und es würden Fuß- und Radweg entlasten. Der zeitliche Verlust für den PKW-Fahrer ist minimal.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Münchener Straße/Freisinger Landstraße (St 2350) dient als Hauptverkehrsstraße in erster Linie dem weiträumigen Verkehr, sodass eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h grundsätzlich nicht in Betracht kommt.
Aufgrund einer Neufassung des § 45 Abs. 9 StVO wurden jedoch für bestimmte Fälle die hohen Anordnungshürden für Beschränkungen des fließenden Verkehrs abgesenkt.
Demnach kann eine Geschwindigkeitsreduzierung erfolgen, wenn die Straße von besonders schützenswerten Verkehrsteilnehmern frequentiert wird. Hierunter sind Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Senioren- und Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser zu verstehen. Mit Schreiben vom 29.09.2016 hatte sich die Stadtverwaltung an das LRA München gewandt und die Geschwindigkeitsreduzierung auf der St 2350 zwischen dem Auweg und Hüterweg (jetzige Bürgermeister-Hagn-Straße) beantragt Dies entspricht in etwa dem von Herrn Kirchner beschriebenen Streckenverlauf. Es wurde dargelegt, dass es sich um einen sehr hoch frequentierten Bereich handelt, der durch die öffentliche Verkehrsmittel (Busse, U-Bahn), zahlreiche Geschäfte und Gastronomiebetriebe sowie zwei Kindergärten und einer Schule in unmittelbarer Nähe gefördert wird. Mit Schreiben vom 24.07.2017 wurde der Antrag abgelehnt.
Nachdem in Bezug auf die "besonders schützenswerten Verkehrsteilnehmer" kein neuer Sachverhalt vorliegt, rechnet die Verwaltung mit einer weiteren Absage des Landratsamtes.

Da die Absage aber aus 2017 ist und es um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer geht, wird die Verwaltung einen erneuten Antrag beim Landratsamt München stellen.

Dem Antrag könnte demnach entsprochen werden.

 

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II. BESCHLUSS:

 

Der Stadtrat beschließt den Antrag von Dr. Ochs anzunehmen und beauftragt die Verwaltung bis Ende des Sommers 2018 den Energieverbrauch der kommunalen Liegenschaften zu ermitteln. Von der Beauftragung eines Externen wird abgesehen.

Ebenso wird der Antrag von Herrn Harry Kirchner angenommen und die Verwaltung beauftragt, einen erneuten Antrag beim LRA München auf Tempo 30 in der Münchener Straße zwischen Einmündung Auweg und Einmündung Hüterweg zu stellen.

 

 

Die übrigen von den Bürgerversammlungen angenommen Anträge werden abgelehnt.

Der Stadtrat hält bezüglich des Antrags auf Prüfung einer Parallelstraße zur B 471 an der dargestellten Vorgehensweise in der Begründung zum Flächennutzungsplan fest.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag auf ein Feststadl im Gesamtkontext mit den Anträgen der Vereine auf Vereinsheime zu prüfen.

 

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