BESCHLUSSVORLAGE - B III/664/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Kinderbetreuung - Weiteres Vorgehen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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05.06.2018
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I. Sachvortrag:
Bekanntermaßen gibt es derzeit durch die spätere Fertigstellung des neuen Kinderhauses im unteren Straßäcker, den Ausfall der Kinderkrippe „Nachbarskinder“ in der Altenwohnanlage und den starken Zuwachs an Erstklässlern zum neuen Kindergarten- bzw. Schuljahr Engpässe in der Kinderbetreuung. Alle bestehenden Einrichtungen nehmen die laut Betriebserlaubnis höchstmögliche Anzahl von Kindern auf. Allerdings reicht das nicht, um den Bedarf zu decken.
Die Verwaltung schlägt folgende Interimsmaßnahmen vor, um den Bedarf zum neuen Kindergarten- bzw. Schuljahr weitestgehend zu decken:
Kinderkrippen:
Die Kinderkrippe „Nachbarskinder“ ist derzeit mit 15 Kindern im AWO-Kinderhaus untergebracht, muss dieses jedoch zum Ende des Kindergartenjahres verlassen. Es besteht die Möglichkeit, als Übergangslösung für die Krippe ein Haus im Auweg für längstens 2 Jahre zu mieten. Die Räume im Erdgeschoss sind nach Ansicht des Kreisjugendamtes mit geringen Umbauten (insbesondere Sanitäreinrichtungen, Bodenbelag), die von der Stadt vorzunehmen sind, geeignet. Die Krippe könnte wieder auf 20 Kinder aufgestockt werden. Die Nachbarschaftshilfe ist mit der Übergangslösung einverstanden.
Gleichzeitig muss zeitnah geklärt werden, ob eine Rückkehr der Kinderkrippe „Nachbarskinder“ in die Altenwohnanlage möglich und sinnvoll ist.
Kindergarten:
Die Containerkrippe am neuen Kinderhaus soll um Räumlichkeiten für eine Kindergartengruppe mit 25 Kindern erweitert und diese von der Diakonie betreut werden. Durch den gleichen Träger sind nach Aussage des Kreisjugendamtes keine zusätzlichen Sanitär- und Personalräume notwendig. Eine befristete Betriebserlaubnis wird erteilt. Ein entsprechendes Angebot zur Erweiterung der Containeranlage liegt vor. Die Gesamtkosten für Miete, Auf- und Abbau belaufen sich auf ca. 95.000 €. Die zu beschaffende Ausstattung soll zum Großteil im neuen Kinderhaus weiterverwendet werden.
Mit dieser Lösung könnten alle Kinder, die bis zum 31.09.2018 3 Jahre alt werden und einen Platz benötigen, untergebracht werden. Zudem können die Kinder aus der Containerkrippe nach dem 3. Geburtstag in die Kindergartengruppe wechseln, so dass Krippenplätze frei werden.
Nach Fertigstellung des neuen Kinderhauses soll die Erweiterung wieder rückgebaut werden.
Schulkindergarten, Hort Grundschule West:
Aktuell werden mögliche Lösungen einer alternativen Unterbringung des Schulkindergarten geprüft, z.B. den Schulkindergarten, vorbehaltlich der Zustimmung des Zweckverbandes, bis zum Bau der Grundschule Nord in das Bauteil C des Werner-Heisenberg-Gymnasiums unterzubringen. Die grundsätzliche Zustimmung der derzeitigen Schulleitung des WHG liegt vor. Allerdings bekommt das WHG voraussichtlich ab September eine neue Schulleitung und es müssen noch einige Fragen (z.B. zusammenhängende geeignete Räume, Außenspielflächen, Sanitäreinrichtungen) geklärt werden.
Durch den Umzug des Schulkindergarten würden in der Schule West 3 Klassenzimmer frei, von denen die Grundschule und die Mittelschule wegen zusätzlicher Eingangsklassen je 1 Klassenzimmer benötigen. In das 3. Klassenzimmer könnte eine zusätzliche Hortgruppe oder Mittagsbetreuung untergebracht werden (sofern es gelingt, das notwendige Betreuungspersonal zu finden).
Die Entwicklung der Schülerzahlen an den Garchinger Grundschulen und der Mittelschule in den nächsten Jahren werden im Stadtrat am 21.06.2018 vorgestellt und erläutert.
Mittelbereitstellung:
Die Kosten für die notwendigen Umbaumaßnahmen können aus dem Deckungskreis Gebäudeunterhalt bestritten werden. Die zusätzlichen Mietkosten müssen im Nachtragshaushalt bereitgestellt werden.
