ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/360/2018

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Der Antragsteller beantragt die Erweiterung der Anlieferungszone für das PKW-Auslieferungslager auf dem Grundstück, Fl.Nr. 1720, Gem. Garching.

 

Geplant ist, das im Planungsbereich befindliche ehemalige Betonwerk abzubrechen. Auf einer Fläche von ca. 3885 m² sollen dann analog der umliegenden Flächen Stellplätze für PKW-Neufahrzeuge entstehen. Diese sollen höhengleich an die bestehende Stellplatzanlage angebunden werden. Zusätzliche Grünflächen werden nicht versiegelt. Ein Baumbestand ist nicht vorhanden.

 

Das Vorhaben soll im Außenbereich realisiert werden, die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich nach § 35 BauGB. Es liegt kein privilegiertes Vorhaben nach Abs. 1 vor, das Vorhaben ist als sog. sonstiges Vorhaben nach Abs. 2 einzustufen. Ein sonstiges Vorhaben kann im Einzelfall zugelassen werden, wenn seine Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Öffentliche Belange werden u. a. dann beeinträchtigt, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht. Der Flächennutzungsplanentwurf weißt das Gebiet in der Fassung der Neuaufstellung als Sondergebiet „PKW Neuwagen Zwischen- und Auslieferungslager“ aus. Es besteht somit kein Widerspruch zum neuen Flächennutzungsplan. Die Erschließung ist gesichert, sonstige öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauvorhaben zugestimmt werden.

 

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II. BESCHLUSS:

 

Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung der Anlieferungszone für das PKW-Auslieferungslager auf dem Grundstück, Fl.Nr. 1720, Gem. Garching zu erteilen.

 

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Anlagen

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