BESCHLUSSVORLAGE - B III/661/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Kinderkrippe "ZuKi Garching" auf Anpassung des Betriebskostenzuschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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12.06.2018
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I. Sachvortrag:
Die 2-gruppige Kinderkrippe „ZuKi Garching“ wird seit September 2013 im Business-Campus betrieben.
Der Business Campus Garching stellte damals die Räumlichkeiten zur Verfügung, finanzierte die notwendigen Umbauten und vermietete die Räume an den Träger. Die Stadt Garching beteiligte sich an den Ausstattungskosten mit insgesamt 75.000,00 € (davon 30.000,00 € staatliche Förderung) und erkannte den Bedarf aller geplanten 24 Plätze an (HFA-Beschluss vom 19.02.2013).
Das Betreibermodell sieht vor, dass die im Businesscampus Garching ansässigen Firmen Patenschaften für einzelne Plätze übernehmen und subventionieren können, die dann ihren Mitarbeitern bevorzugt zur Verfügung stehen. Leider haben bisher noch nicht ausreichend Firmen die Möglichkeit in Anspruch genommen.
Mit dem HFA-Beschluss vom 19.02.2013 gewährte die Stadt Garching zudem einen jährlichen Zuschuss zur Deckung der laufenden Betriebskosten in Höhe von 20.000,00 €. Im Gegenzug verpflichtete sich die Zukunft Kinderkrippe GmbH, nicht „firmengebundene“ Plätze bevorzugt für Garchinger Kinder zur Verfügung zu stellen. Bisher wurden ca. die Hälfte der Plätze durch Garchinger Kinder belegt.
Die Kinderkrippe „ZuKi Garching“ beantragte am 25.07.2017 an Stelle des jährlichen Zuschusses eine jährliche Defizitübernahme von maximal 20.000,00 € je Gruppe, also insgesamt bis zu 40.000 €/ Jahr.
Zusätzlich bat die Kinderkippe einen Mietzuschuss von 12.000,00 € pro Jahr, da sie im Gegensatz zu den Krippen in Gebäuden der Stadt (AWO, Caritas, Nachbarschaftshilfe) Miete für ihre Einrichtung zahlen müssen.
Mit dem HFA-Beschluss vom 21.09.2017 wurde ab dem Kindergartenjahr 2017/ 2018 der Kinderkrippe „ZuKi Garching“ eine jährliche Defizitübernahme von maximal 20.000,00 € je Gruppe garantiert. Außerdem wird für das Kindergartenjahr 2017/ 2018 ein Mietzuschuss von 12.000,00 € pro Jahr gewährt.
Wie sich herausgestellt hat, kann die Zukunft Kinderkrippe GmbH die gewährte Defizitübernahme ab dem Kindergartenjahr 2017/ 2018 nicht in Anspruch nehmen, da diese als GmbH rechtlich verpflichtet ist Rücklagen zu bilden. Dies wird nicht durch die Stadt Garching mitfinanziert.
Auch konnten im Jahr 2017 durch die anteilige finanzielle Hilfe durch die Stadt Garching (Mietkostenzuschuss, pauschale Betriebskostenförderung) sowie durch die Gewinnung weiterer Partnerschaften mit Garchinger Firmen, die ZuKi Garching sich aus den negativen Zahlen bewegen und benötigt keine weitere Defizitübernahme.
Durch die rechtliche und finanzielle Lage bittet die ZuKi Garching um eine Anpassung des Betriebskostenzuschusses zum Schuljahr 2018/ 2019 auf insgesamt 30.000,00 € im Jahr (beide Gruppen) um langfristig die Betreuung Garchinger Kinder und Garchinger Unternehmen zu gewähren. Der für das Kinderkrippenjahr 2017/ 2018 gewährte Mietzuschuss in Höhe von 12.000 € entfällt ab dem kommenden Betreuungsjahr.
II. BESCHLUSS:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den bisherigen Betriebskostenzuschuss anzupassen. Es wird ab dem Kinderkrippenjahr 2018/2019 ein Sonderzuschuss zur Deckung der laufenden Betriebskosten in Höhe von 30.000,00 € jährlich an die Zukunft Kinderkrippe GmbH gewährt.
Die Zuschusszusage kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Beginn eines neuen Kinderkrippenjahres per Beschluss zurückgenommen werden
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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423,9 kB
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