ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - mBüro/570/2018

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Mit Beschluss vom 03.03.2015 hat der Haupt- und Finanzausschuss Frau Katrin Pichler mit sofortiger Wirkung zur behördlichen Datenschutzbeauftragten (DSB) für den Bereich der Stadt Garching
b. München bestellt.

 

Ab dem 25.05.2018 ist die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO) zwingend anzuwenden.

 

Mit dem Inkrafttreten der DSGVO nimmt die Bedeutung des Datenschutzes weiter zu und damit auch die Aufgaben der Datenschutzbeauftragten (m/w). Ebenso muss die effektive Funktionserfüllung des Datenschutzbeauftragten (m/w) auch bei dessen Abwesenheit durchgehend gewährleistet werden können. Zu dieser Funktionserfüllung gehören gemäß Art. 39 DSGVO, Art. 12 Abs. 1 Nr. 2 und Art. 24 Abs. 5 BayDSG-E 2018 u.a.

  • die Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften
  • die Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen über dessen datenschutzrechtliche Pflichten
  • die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
  • die Stellungnahme zu einem beabsichtigten Einsatz oder einer wesentlichen Änderung eines automatisierten Verfahrens, mit dem personenbezogene Daten verarbeitet werden
  • die Stellungnahme zu geplanten Videoüberwachungsanlagen
  • die Beratung des Verantwortlichen bei Datenschutz-Folgeabschätzungen

 


 

STELLUNG INNERHALB DER STADTVERWALTUNG:

 

Der behördliche DSB (m/w) ist in dieser Eigenschaft gemäß Art. 25 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG, derzeit noch gültige Version)) unmittelbar dem Ersten Bürgermeister unterstellt. Er ist in dieser Eigenschaft weisungsfrei und kann sich in Zweifelsfällen auch unmittelbar an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden. Um die effektive Funktionserfüllung des DSB (m/w) bei dessen Abwesenheit gewährleisten zu können, ist es erforderlich, dass der Stellvertreter (m/w) mit allen Rechten und Pflichten des behördlichen DSB (m/w) bestellt wird.

 

PERSONELLE BESETZUNG STADT GARCHING:

 

Frau Daniela Kenzel ist Sachbearbeiterin für Rentenangelegenheiten und arbeitet im Standesamt direkt mit der behördlichen Datenschutzbeauftragten, Frau Pichler, zusammen. Sie unterstützt Frau Pichler aktuell bei der Umsetzung der Vorgaben der DSGVO und hat sich daher in die Materie eingearbeitet. Durch die ohnehin vorhandene Zusammenarbeit im Standesamt ist auch der künftige Austausch gewährleistet. Frau Kenzel hat sich auch bereit erklärt, diese Aufgabe zu übernehmen.

 

 

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II. BESCHLUSSVORSCHLAG:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, Frau Daniela Kenzel zur stellvertretenden behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Garching b. München zu bestellen.

 

 

 

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