BESCHLUSSVORLAGE - B III/668/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Verweisung der Jahresrechnung 2017 ZV Gymnasium zur örtlichen Prüfung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Zweckverband Staatliches Gymnasium Garching
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Entscheidung
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16.07.2018
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I. Sachvortrag:
Die Jahresrechnung 2017 schließt wie folgt ab:
Solleinnahmen und Sollausgaben Verwaltungshaushalt mit 1.628.493,78 €
Solleinnahmen und Sollausgaben Vermögenshaushalt mit 73.600,00€.
Die Jahresrechnung schließt im Verwaltungshaushalt ohne Sollüberschuss oder Sollfehlbetrag ab, da die Umlage für den lfd. Sachbedarf, als auch die Investitionskostenumlage der Verbandsmitglieder noch im laufenden Haushaltsjahr 2017 abgerechnet wurde. Die dabei entstandenen Kassenreste werden im Folgejahr ausgeglichen.
Die Sollstellung der Abrechnung der Verbandsumlagen für den lfd. Sachbedarf erfolgte als Abschlussbuchung des HJ 2017. Der Verwaltungshaushalt ist dadurch in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Die Aufwendungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (UGr. 9360 und 9369) wurden durch die Zuführung vom Verwaltungshaushalt gedeckt.
Durch verschiedene Mehrausgaben (Prüfungen BKPV, Reinigung, kleiner Bauunterhalt wegen hoher Wartungskosten) betrug die Zweckverbandsumlage des Landkreises 53.779,80 € mehr als geplant. Die Verbandsgemeinden erhalten vsl. folgende Beträge zurück:
Stadt Garching:1.963,98 €
Gemeinde Ismaning:1.188,26 €
Gemeinde Unterföhring:462,86 €
Im Vermögenshaushalt wurden Haushaltsreste in der Jahresrechnung 2017 bei folgender Haushaltsstelle gebildet:
Haushaltsstelle | Bezeichnung | Haushaltsreste |
2.23000.93600 | Investitionspauschale | 2.823,85 € |
2.23000.93690 | Erwerb Ausstattung IT | 4.334,98 € |
Die Feststellung des (Soll-)Ergebnisses für die Jahresrechnung 2017 ist als Anlage 1 beigefügt.
Die Endabrechnung des laufenden Sachbedarfs wird dem Landratsamt München zur Prüfung vorgelegt.
II. BESCHLUSSANTRAG:
Die Verbandsversammlung beschließt die Jahresrechnung 2017 örtlich prüfen zu lassen. Wie in den Vorjahren ist die Vorprüfung durch die Kämmerer der Gemeinden Ismaning und Unterföhring und einem Vertreter des Landratsamtes München vorzunehmen.
Die Verbandsversammlung genehmigt die neuen Haushaltsausgabereste.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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70,6 kB
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