BESCHLUSSVORLAGE - B III/669/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung 2018 ZV Gymnasium mit Haushaltsplan
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Zweckverband Staatliches Gymnasium Garching
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Entscheidung
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16.07.2018
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I. Sachvortrag:
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2018 wurde dem Landratsamt München zur Beurteilung zugesandt. Dieses hat mit Schreiben vom 23.05.2018 sein Einverständnis mit dem Haushaltsentwurf erklärt.
Wie dem Vorbericht zu entnehmen ist, erfolgte die Haushaltsplanaufstellung in enger Anlehnung an die Orientierungen des Landratsamtes München.
Der Vermögenshaushalt enthält eine Investitionskostenpauschale von 55.000 € für allgemeine Beschaffungen. Für EDV-Maßnahmen wurden 40.000 € eingeplant.
Der Neubau des WHG ist formell abgeschlossen. Für die Abwicklung der Schlussrechnungen sind ausreichend Haushaltsreste vorhanden.
Die Kosten der PV-Anlage (Einnahmen und Ausgaben) wurden für den erleichterten Steuernachweis als Betrieb gewerblicher Art in eigenen Unterabschnitt angelegt. Aufgrund der Ersatzbeschaffung eines Kommunaltraktors und der Rechtsberatungs-/Gutachterkosten im Zusammenhang mit dem Austritt der Gemeine Ismaning liegt die Umlage des Landkreises um 45.000 € über dem Ansatz im Landkreishaushalt. Die tatsächliche Kostenverteilung soll in der Austrittsvereinbarung geregelt werden. Auch sonst sind mögliche Auswirkungen einer Austrittsvereinbarung noch nicht berücksichtigt.
Im Übrigen wird auf den Vorbericht verwiesen.
Es wird folgende Haushaltssatzung zum Beschluss vorgeschlagen:
H A U S H A L T S S A T Z U N G
DES ZWECKVERBANDES
STAATLICHES GYMNASIUM IN GARCHING B. MÜNCHEN
FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2018
Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 41 ff KommZG erlässt der Zweckverband für das Staatliche Gymnasium in Garching b. München folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit1.658.000 €
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 95.000 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 € festgesetzt.
§ 4
Die Verbandsumlagen werden wie folgt festgesetzt:
1.Umlage für den laufenden Sachbedarf
1.1Die ungedeckten Kosten für den jährlichen lfd. Sachbedarf aus dem Verwaltungshaushalt werden vom Landkreis München zu 100 % getragen mit 895.000 €. Hinzu kommt der Anteil des Vermögenshaushalts für die Anschaffung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens mit 95.000 €. Die Gesamtumlage für den Landkreis München beträgt somit 990.000 €.
1.2Die restlichen Kosten in Höhe von 57.000 € des jährlichen lfd. Sachbedarfs teilen sich die drei Zweckverbandsgemeinden, entsprechend dem Anteilsverhältnis der Schülerzahl von Schülern zum 1.10.2017.
Stadt Garching32.333 €
Gemeinde Ismaning17.211 €
Gemeinde Unterföhring7.456 €
2.Umlage für Investitionsmaßnahmen
2.1.Eine Umlage für Investitionsmaßnahmen wird nicht festgesetzt:
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft.
Garching, ZWECKVERBAND FÜR DAS STAATLICHE
GYMNASIUM IN GARCHING B. MÜNCHEN
Dr. Dietmar Gruchmann
Verbandsvorsitzender
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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163,8 kB
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