BESCHLUSSVORLAGE - GB II/358/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Bushaltestellen Mühlfeldweg bei Altenwohnanlage; Herstellung der Barrierefreiheit; Vorstellung der Planung und Freigabe zur Ausführung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
05.06.2018
| |||
|
05.07.2018
|
I. Sachvortrag:
Seit einigen Jahren werden im Stadtgebiet die öffentlichen Bushaltestellen Zug um Zug barrierefrei ausgebaut. Mit dem Behindertenbeirat wurde 2017 eine Liste der vordringlichsten umzubauenden Bushaltestellen erstellt. Dazu gehören auch die Bushaltestellen Mühlfeldweg Nord an der Altenwohnanlage.
Für die Umplanung der Bushaltestellen (Ost- und Westseite) steht folgender Straßenquerschnitt zur Verfügung:
Ostseite ein Gehweg mit 1,40 m – 1,50 m Breite, Fahrbahn mit 5,50 m Breite, Längsparker an der Westseite mit 2,0 m Breite und ein Gehweg mit 2,0 m Breite.
Ferner geht die Verwaltung davon aus, dass sich am Fahrplan der innerstädtischen Buslinie bis auf weiteres nichts ändern wird. In den letzten Monaten wurden in Zusammenarbeit mit dem Ing. Büro Renner mehrere Varianten erarbeitet.
Variante 1 (Anlage 1):
Diese Variante berücksichtigt neben dem barrierefreien Ausbau ein Buswartehäuschen auf beiden Straßenseiten. Das Buswartehäuschen an der Westseite wird auf dem Grundstück der Altenwohnanlage platziert. Die Längsparker an der Westseite entfallen und werden der Fahrbahn zugeschlagen. Die Fahrbahnverengung am nördlichen Ende der Mühlgasse muss an der Westseite aufgeweitet werden, damit der Begegnungsverkehr Bus/PKW funktioniert.
An der Ostseite bietet sich die Möglichkeit nach Süden 3 Grüninseln sowie den Platz für 2 Längsparkplätze zu schaffen. Im Hinblick auf den Baumbestand müssen 3 Bäume beseitigt werden.
Es besteht die Möglichkeit 5 Bäume neu zu pflanzen, sofern keine Sparten tangiert werden. Die Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs (EAÖ) werden eingehalten.
Die Baukosten werden bei dieser Variante auf ca. 86.000 € (ohne Grunderwerb) geschätzt.
Variante 2 (Anlage 3):
Mit dieser Variante wird versucht, mit dem vorhandenen Straßenquerschnitt auszukommen. Drei Stellplätze entfallen. Die bestehende Fahrbahnbreite ermöglicht den Begegnungsverkehr Bus/PKW. Dies setzt voraus, dass an der Ostseite das Buswartehäuschen auf Privatgrund möglich ist. Da dies nicht der Fall ist, kommt diese Variante nicht zum Tragen.
Die Empfehlungen der EAÖ werden nicht eingehalten, da die Bushaltestelle an der Ostseite vor dem Buswartehäuschen 1,50m und im gesamten Wartebereich des Sonderbordes 2,5 m nicht eingehalten ist.
Die Baukosten dieser Variante werden auf ca. 78.000 € (ohne Grunderwerb) geschätzt.
Variante 3 (Anlage 2):
Diese Variante ist mit Variante 1 an der Ostseite identisch. An der Westseite werden die bestehenden Längsparker der Fahrbahn zugeschlagen, jedoch unmittelbar angrenzend auf dem bestehenden Gehweg neu ausgewiesen. Der Fußweg muss deshalb im Bereich der Längsparker komplett neu auf dem Grundstück der Altenwohnanlage gebaut werden. Gegenüber dem bisherigen Bestand wird der Knotenpunkt Mühlgasse/Mühlfeldweg um ca. 2,0 m aufgeweitet. Bei dieser Lösung entfallen 7 Stellplätze. Möglich wären 5 neue Stellplätze, vorbehaltlich der Spartenfreiheit. Der Begegnungsverkehr Bus/PKW und Bus/Bus ist gewährleistet. . Die Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs (EAÖ) werden eingehalten.
Die Baukosten werden bei dieser Variante auf ca. 120.000 € geschätzt.
Variante 4 (Anlage 4):
Diese Variante unterscheidet sich von Variante 3 dahingehend, dass auf ein Buswartehäuschen an der Ostseite verzichtet wird. Dadurch kann die Haltestelle weiter nach Norden gesetzt werden. Wie bei Variante 3 wird die EAÖ nicht eingehalten. An der Westseite entfallen 3 Längsparkplätze.
Die Baukosten dieser Variante werden auf ca. 45.000,00 € geschätzt.
Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile empfiehlt die Verwaltung den barrierefreien Ausbau entsprechend der Variante 4. Das Buswartehäuschen kann nachgerüstet werden, sobald die Bereitschaft zur Grundabtretung bzw. Dienstbarkeit vorhanden ist. Obwohl die Empfehlungen der EAÖ nicht eingehalten werden, würde der Behindertenbeirat die Lösung mittragen, da Variante 3 das Wesentliche, nämlich ein barrierefreies Zu- und Aussteigen gewährleistet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
419,2 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
420,7 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
468,4 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
440,1 kB
|
