BESCHLUSSVORLAGE - B III/675/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktueller Stand der nachmittäglichen Versorgung der Schulkinder im Schulsprengel West zum Schuljahr 2018/ 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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17.07.2018
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I. Sachvortrag:
Im Rahmen der HFA Sitzung vom 12.06.2018 bat STR Ascherl darum, die Zahlen zur nachmittäglichen Versorgung für das Schuljahr 2018/ 2019 insbesondere für den Schulsprengel West erneut dem Gremium vorzulegen.
Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: Im Zuge der Schuleinschreibung für das kommende Schuljahr im April zeichnete sich insbesondere für die Sprengel West eine erhöhte Nachfrage nach Plätzen in Hort/ Mittagsbetreuung und Ganztagesklasse ab (wir verweisen auf die Vorlage BIII/649/2018 HFA 17.04.2018 sowie die dazugehörige Tischvorlage). Zu diesem Zeitpunkt fehlten etwa 30 Plätze, diese Situation hat sich in den letzten Wochen deutlich entspannt. Gründe sind dafür u.a. Wegzüge, zusätzliche Kündigungen, Rückstellung vom Schulbesuch und Einrichtungswechsel.
Die Vergabe der Hortplätze in den 3 städt. Horten (St. Severin, Angerlweg und Minikinderhaus) wurde unter sozial verträglichen und satzungskonformen Kriterien durchgeführt:
- Berücksichtigung alleinerziehender Elternteile
- Vollzeitberufstätigkeit beider Elternteile mit Arbeitszeitnachweis
- Teilzeitbeschäftigung mit Arbeitszeitnachweis
- Geschwisterkinder in der Einrichtung
Die Zusammenstellung der gebundenen Ganztagesklasse an der Grundschule West obliegt der Schulleitung und erfolgt nach pädagogischen Maßstäben. Im kommenden Schuljahr besuchen 22 Kinder den Ganztageszug, lt. Aussage der Rektorin ist damit eine pädagogische vertretbare Grenze erreicht.
Die Stadtverwaltung hat bereits im zurückliegenden Jahr auf die steigende Nachfrage die Hortkapazität um 10 Plätze per Überbelegung erweitert, dazu wird auch zusätzliches Personal vorgehalten, um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen. Ebenfalls erhöht wurden die Kapazitäten der Mittagsbetreuung West der Nachbarschaftshilfe (etwa 6 Kinder), um hier insgesamt Entlastung zu schaffen. Diese Maßnahme soll im nächsten Schuljahr fortgeführt werden. Der Hort St. Severin wird 70 Kinder aufnehmen (im Benehmen mit dem zuständigen Kreisjugendamt und nachfolgenden Erlass einer befristeten Betriebserlaubnis für gesamt 70 Kinder). Die Mittagsbetreuung West versorgt 50 Kinder (statt der im Regelfall gleichzeitig anwesenden 44 Kinder). Damit sind beide Einrichtungen an ihren räumlichen Grenzen, eine weitere Erhöhung ist aus pädagogischen, fördertechnischen und personalen Gründen abzulehnen.
Die Kinder, die bis dato nicht mit einem gewünschten Platz in einer außerschulischen Einrichtung versorgt werden können, werden auf Wunsch der Eltern weiterhin in der zentralen Warteliste geführt, demnach ist der Status Quo folgend (Anm. der Verf. Die Zahlen spiegeln den tagesaktuellen Stand wieder, innerhalb der Platzvergabe/ Reservierungszusagen kommt es wöchentlich zu Veränderungen mit der Tendenz zur höheren Versorgung):
Bedarf je Einrichtung nach Jahrgangsstufe der Kinder (Mehrfachanmeldungen bereits berücksichtigt, Kind wird in der Statistik nur einmalig aufgeführt)
Einrichtung |
| Jahrgangsstufe | |||
| SVE | 1.Klasse | 2.Klasse | 3.Klasse | 4.Klasse |
Hort Angerlweg GS OST |
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Minikinderhaus Am Mühlbach | 2 | 1 |
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Mittagsbetreuung GS Ost |
| 1 |
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AWO Regenbogenvilla GS Ost |
| 1 |
| 2 |
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Gesamt Sprengel Ost₁ | 2 | 3 |
| 2 |
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Gesamt: 7 | |||||
Hort St. Severin GS West | 1 | 2 |
| 1 |
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Mittagsbetreuung GS West |
| 4 | 2 |
| 1 |
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Gesamt Sprengel West₂ | 1 | 6 | 2 | 1 | 1 |
Gesamt: 11 |
₁ davon 2 Kinder, deren Mütter sich in Elternzeit befinden/ 2 Familien haben keinen Nachweis der Arbeitszeiten vorgelegt
₂ davon bekam 1 Familie ein alternatives Platzangebot im Schulkindergarten, 1 Familie ein Platzangebot für einen anderen Hort sowie 1 Familie ein Platzangebot in der Ganztagesklasse/ 1 Mutter befindet sich in Elternzeit/ eine weitere Familie ist nicht berufstätig
Die Projekte Junge Integration an der Grundschule West sowie an der Grundschule Ost verfügen noch über freie Kapazitäten und werden nach erfolgreicher Personalsuche noch Kinder aufnehmen (vsl. 2-3 Plätze pro Institution).
Auf Grund der gegenwärtigen politischen, gesellschaftlichen Diskussionen ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber in der nächsten Dekade einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagesplatz (Hort/ offener oder gebundener Ganztag) für Schulkinder einführen wird. Der Stadtverwaltung Garching und den freien Träger ist es in den vergangenen Jahren stets gelungen, familienorientierte Angebote zu ermöglichen, u.a. durch Überbelegung, Personalaufstockung.
Nach den bisherigen Erfahrungen, ist mit einer weiteren Verringerung der Warteliste für beide Sprengel bis zum Start des neuen Schuljahres zu rechnen.
Die Verwaltung prüft derzeit unter größtmöglicher Anstrengung eine Verlegung des Schulkindergartens, nach dessen Auszug aus dem Schulkomplex West könnten diese Räume wieder als Klassenräume genutzt werden. Sowohl Grundschule als auch Mittelschule benötigen durch den Schülerzuwachs zwingend in den nächsten 2 – 3 Schuljahren diese Raumkapazitäten als Klassenräume (Anm. der Verf. wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Sachvortrag B III / 663/ 2018 Schülerentwicklungszahlen STR vom 21.06.2018). Eine einzelne Umwidmung eines Raumes als Hortgruppe oder Mittagsbetreuung (Satellitengruppe) ist aus perspektivischen Gründen eher kritisch zu betrachten.
Die Stadtverwaltung wird im Herbst die Datenlage Entwicklung Geburtenzahlen/ Kinderbetreuung/ Platz- und Raumkapazitäten dem Gremium vorstellen und in diesem Zusammenhang auch ganzheitliche Lösungen für die Situation der nachmittäglichen Betreuung empfehlen. Zielsetzung ist es - unabhängig vom Bau der Grundschule Nord und der folgenden Umsprengelung - optimal auf den kommenden Rechtsanspruch vorbereitet zu sein.
