BESCHLUSSVORLAGE - GB I/646/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderanträge der ortsansässigen Kulturschaffenden - Zuschüsse für kulturelle Einzelprojekte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB I Zentrale Dienste - Bürgerservice
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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17.07.2018
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I. Sachvortrag:
Die Arbeitsgruppe Kultur hat sich gemäß § 3 der Regelungen zum Vollzug der Haushaltsstelle 30000.70000 eine Geschäftsordnung gegeben, welche den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnisnahme vorgelegt wird.
Vereine, Gruppierungen, Initiativen oder auch Einzelpersonen, die ihre kulturellen Schwerpunkte in Garching setzen, konnten bis spätestens 01.05.2018 für das Jahr 2018 Förderanträge für kulturelle Einzelprojekte bei der Arbeitsgruppe Kultur einreichen. Acht Fördermittelanträge von sieben Antragstellern lagen zum Antragsschluss vor:
Nr. | Projekt | Antragsteller | beantragte Fördermittel |
1 | Wellenreiter | Zeitkind e. V. | 2.000 Euro |
2.1 | Gretl-Theater | Theater für Kinder e. V. | 4.700 Euro |
2.2 | Bremerwald | Theater für Kinder e. V. | 3.300 Euro |
3 | The Beggar’s Opera | Garchinger Pfeifer | 3.000 Euro |
4 | Weiberfasching | Nachbarschaftshilfe e. V. | 450 Euro |
5 | Domspatzen | Max und Carl Horlebein | 3.960 Euro |
6 | SPRUCHART | Open Minded | 350 Euro |
7 | 1. Garchinger Tanztage | Tanz- und Kulturförderverein „Freunde des Tanzstudio Garching“ e. V. | 1.500 Euro |
Die Arbeitsgruppe Kultur hat in ihrer Sitzung am 04.06.2018 einstimmig über die eingegangen Fördermittelanträge entschieden und spricht dem Haupt- und Finanzausschuss zur endgültigen Beschlussfassung folgende Empfehlungen aus:
Nr. 1Wird wie beantragt mit 2.000 Euro bezuschusst.
Nr. 2.1Wird wie beantragt mit 4.700 Euro bezuschusst.
Nr. 2.2Wird wie beantragt mit 3.300 Euro bezuschusst.
Nr. 3Wird mit 2.730 Euro bezuschusst. Die entstandenen Verpflegungskosten (inkl. Trinkgeld) im Rahmen der Abschlussfeier werden nicht berücksichtigt.
Nr. 4Wird nicht bezuschusst, da die Einnahmen die Ausgaben überstiegen.
Nr. 5Das Vorhaben ist gemäß Förderrichtlinien nicht förderfähig, da es sich hierbei um eine kommerzielle Veranstaltung handelt. Der Antrag wurde nicht behandelt.
Nr. 6Wird wie beantragt mit 350 Euro bezuschusst.
Nr. 7Wird wie beantragt mit 1.500 Euro bezuschusst.
Für das laufende Förderjahr sollen sechs Projekte mit insgesamt 14.580 Euro gefördert werden.
Nachdem der Fördertopf für 2018 noch nicht ausgeschöpft ist, haben Vereine, Gruppierungen, Initiativen und auch Einzelpersonen noch bis zum 01.10.2018 die Möglichkeit einen Antrag auf Förderung für kulturelle Einzelprojekte bei der Arbeitsgruppe Kultur sowohl für das laufende Jahr als auch für das Förderjahr 2019 einzureichen.
II. BESCHLUSS:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Geschäftsordnung sowie die Empfehlung der Arbeitsgruppe Kultur zur Kenntnis und beschließt gemäß Sachvortrag die kulturellen Einzelprojekte für das Jahr 2018 wie folgt zu bezuschussen:
Nr. 1 | Wellenreiter | 2.000 Euro |
Nr. 2.1 | Gretl-Theater | 4.700 Euro |
Nr. 2.2 | Bremerwald | 3.300 Euro |
Nr. 3 | The Beggar’s Opera | 2.730 Euro |
Nr. 6 | SPRUCHART | 350 Euro |
Nr. 7 | 1. Garchinger Tanztage | 1.500 Euro |
Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung die Antragsteller über das Förderverfahren zu informieren und die Zuwendungsschreiben zu versenden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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