ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB I/647/2018

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Mitgliedern von Wahlvorständen kann für den Wahltag ein Erfrischungsgeld gewährt werden (§ 10 Abs. 2 BWO, Art. 7 Abs. 3 GLKrWG, § 10 Abs. 2 EuWO, § 9 Abs. 2 LWO). Bisher wurde für jede Wahl erneut die Höhe des Erfrischungsgeldes im Haupt- und Finanzausschuss beschlossen. Dies soll nun geändert und bis auf Weiteres die Höhe des Erfrischungsgeldes für alle Wahlen festgelegt werden.

 

Personen, die aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden ein gemeindliches Ehrenamt ausüben, sollen für diese Tätigkeit künftig nachfolgende Entschädigungszahlungen erhalten:

 

Erfrischungsgeld für den Wahlvorstand der Urnen- und Briefwahllokale sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wahlamt             

 

                                         gültig ab 18.07.2018 bisher gezahlt

 

Bürgerentscheid140 Euro50 DM bzw. 70 DM

Volksentscheid140 Euronicht bekannt

Kommunalwahl²100 Euro90 Euro

Landtags- und Bezirkswahl²70 Euro50 Euro

Bundestagswahl²50 Euro50 Euro

Europawahl²50 Euro50 Euro

 

Wahlhilfskräfte für die Auszählung (ab 18.00 Uhr)²50 Euro50 Euro

Fortsetzung Auszählung am Folgetag30 Euro 50 Euro

Stichwahl50 Euro50 Euro

 

1) mehrere Volksentscheide und Bürgerentscheide, die am gleichen Wahltag auszuzählen sind, gelten als ein Volks- bzw. Bürgerentscheid

2) finden zusätzlich noch Volks- und Bürgerentscheide statt, wird zusätzlich eine Entschädigung in Höhe von 20 Euro gezahlt

 

Da es nach wie vor schwierig ist, für Wahlen ausreichend gute und erfahrene Wahlhelfer zu finden und die Zahl der Briefwähler stetig steigt (und somit mehr Briefwahllokale eingerichtet werden müssen), schlagen wir vor, für alle kommenden Wahlen eine Entschädigung gemäß o. g. Auflistung zu zahlen.

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II. BESCHLUSS:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass der Wahlvorstand der Urnen- und Briefwahllokale sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes künftig bei

 

Bürgerentscheiden40 Euro

Volksentscheiden 40 Euro

Kommunalwahlen 100 Euro

Landtags- und Bezirkswahlen70 Euro

Bundestagswahlen 50 Euro

Europawahlen 50 Euro

 

erhalten. Für Wahlhilfskräfte sowie für die Ausübung des Wahlehrenamts bei Stichwahlen wird eine Entschädigung in Höhe von 50 Euro gezahlt. Für die Fortsetzung der Auszählung am Folgetag einer Wahl wird eine Entschädigung in Höhe von 30 Euro gezahlt.

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