BESCHLUSSVORLAGE - GB I/647/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung der Höhe des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB I Zentrale Dienste - Bürgerservice
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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17.07.2018
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I. Sachvortrag:
Mitgliedern von Wahlvorständen kann für den Wahltag ein Erfrischungsgeld gewährt werden (§ 10 Abs. 2 BWO, Art. 7 Abs. 3 GLKrWG, § 10 Abs. 2 EuWO, § 9 Abs. 2 LWO). Bisher wurde für jede Wahl erneut die Höhe des Erfrischungsgeldes im Haupt- und Finanzausschuss beschlossen. Dies soll nun geändert und bis auf Weiteres die Höhe des Erfrischungsgeldes für alle Wahlen festgelegt werden.
Personen, die aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden ein gemeindliches Ehrenamt ausüben, sollen für diese Tätigkeit künftig nachfolgende Entschädigungszahlungen erhalten:
Erfrischungsgeld für den Wahlvorstand der Urnen- und Briefwahllokale sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wahlamt
gültig ab 18.07.2018 bisher gezahlt
Bürgerentscheid140 Euro50 DM bzw. 70 DM
Volksentscheid140 Euronicht bekannt
Kommunalwahl²100 Euro90 Euro
Landtags- und Bezirkswahl²70 Euro50 Euro
Bundestagswahl²50 Euro50 Euro
Europawahl²50 Euro50 Euro
Wahlhilfskräfte für die Auszählung (ab 18.00 Uhr)²50 Euro50 Euro
Fortsetzung Auszählung am Folgetag30 Euro 50 Euro
Stichwahl50 Euro50 Euro
1) mehrere Volksentscheide und Bürgerentscheide, die am gleichen Wahltag auszuzählen sind, gelten als ein Volks- bzw. Bürgerentscheid
2) finden zusätzlich noch Volks- und Bürgerentscheide statt, wird zusätzlich eine Entschädigung in Höhe von 20 Euro gezahlt
Da es nach wie vor schwierig ist, für Wahlen ausreichend gute und erfahrene Wahlhelfer zu finden und die Zahl der Briefwähler stetig steigt (und somit mehr Briefwahllokale eingerichtet werden müssen), schlagen wir vor, für alle kommenden Wahlen eine Entschädigung gemäß o. g. Auflistung zu zahlen.
II. BESCHLUSS:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass der Wahlvorstand der Urnen- und Briefwahllokale sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes künftig bei
Bürgerentscheiden40 Euro
Volksentscheiden 40 Euro
Kommunalwahlen 100 Euro
Landtags- und Bezirkswahlen70 Euro
Bundestagswahlen 50 Euro
Europawahlen 50 Euro
erhalten. Für Wahlhilfskräfte sowie für die Ausübung des Wahlehrenamts bei Stichwahlen wird eine Entschädigung in Höhe von 50 Euro gezahlt. Für die Fortsetzung der Auszählung am Folgetag einer Wahl wird eine Entschädigung in Höhe von 30 Euro gezahlt.
