BESCHLUSSVORLAGE - GB I/657/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsmitteilung muslimische Gräber
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB I Zentrale Dienste - Bürgerservice
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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17.07.2018
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I. Sachvortrag:
Aufgrund eines Antrags der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ hat der Bau-, Planungs- und Umweltausschusses in seiner Sitzung am 31.01.2011 einstimmig beschlossen, dass für muslimische Bestattungen die Planungen für ein Gräberfeld im städtischen Friedhof fortzusetzen sowie Streifenfundamente mit entsprechender Ausrichtung vorzusehen sind. Des Weiteren soll ein Gebetsstein aufgestellt werden, der aus Mitteln der Islamischen Sektion finanziert werden soll. Hinsichtlich der rituellen Waschungen wird auf die Friedhöfe in München verwiesen.
Aufgrund einer erneuten Anfrage der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ zum aktuellen Stand bzgl. der Umsetzung des o. g. Beschlusses nimmt die Stadtverwaltung wie folgt Stellung:
Bayern ist eines von drei Bundesländern in denen nach wie vor die Sargpflicht besteht. Gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 der Bestattungsverordnung sind für Erdbestattungen Särge aus Vollholz zu verwenden. Traditionell erfolgt die Beisetzung von Muslimen jedoch ohne Sarg, nur in einem Leinentuch.
Aufgrund dieser Bestattungsregeln haben wir den Integrationsbeirat der Stadt Garching b. München kontaktiert und gebeten uns mitzuteilen, ob seitens der muslimischen Bevölkerung eine Bestattung auf dem städtischen Friedhof überhaupt gewünscht sei.
Der Integrationsbeirat führte dazu aus, dass auch wenn ein Großteil der Muslime in Deutschland bei ihrem Tod immer noch in ihr Herkunftsland bzw. das der Eltern überführt und dort beigesetzt werden, die Zahl der muslimischen Bestattungen in Deutschland wächst. Ein Grund dafür ist auch, dass in anderen Bundesländern die Sargpflicht bereits gelockert wurde. Im Gegensatz zur ersten Generation von Gastarbeiterinnen und Gastarbeitern bzw. Migrantinnen und Migranten wollen heute viele Menschen nach dem Tod nicht in die Heimat zurück, häufig sind sie ohnehin hier geboren und zu Hause. Die Beerdigung ohne Sarg ist bei fast allen Muslimen ein sensibles Thema und auch gewünscht. Demnach ist davon auszugehen, dass nach jetziger Rechtslage die Beerdigung in einem Garchinger Friedhof im Sarg, bei vielen muslimischen Garchinger Bürgerinnen und Bürgern eher weniger angenommen werden wird.
Auch der zuständige Imam wurde in diese Thematik mit einbezogen. Hierzu hat ein türkischer Mitbürger die Anfrage gestellt, ob der Imam einer Beerdigung „mit Tuch im Sarg“ zustimmen würde. Die Antwort liegt uns leider noch nicht vor.
Grundsätzlich wären auf dem städtischen Friedhof in Garching muslimische Gräber in einem 2. Bauabschnitt der Friedhofserweiterung möglich. Da in Bayern aber nach wie vor die Sargpflicht für Beerdigungen besteht und nicht absehbar ist, ob und wann diese gelockert wird, wird vorerst davon Abstand genommen die Planungen eines muslimischen Gräberfeldes fortzuführen.
Sofern absehbar ist, dass auch in Bayern Bestattungen nach muslimischer Tradition möglich sind, wird die Stadt Garching alles Weitere (gemäß Beschluss vom 31.01.2011) veranlassen, damit diese auf dem städtischen Friedhof stattfinden können.
Ungeachtet dessen gibt es bereits Grabstellen auf dem städtischen Friedhof, die in Richtung Mekka ausgerichtet sind. Zumindest diese Voraussetzung einer muslimischen Bestattung kann somit erfüllt werden.
