BESCHLUSSVORLAGE - B III/677/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschussantrag Mittagsbetreuungen der Nachbarschaftshilfe an den Grundschulen Ost/ West
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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26.07.2018
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I. Sachvortrag:
Mit Schreiben vom 11.07.2018 beantragt die Nachbarschaftshilfe Garching e.V. einen Zuschuss i.H.v. 51.511,66 € für die Kalendermonate September bis Dezember 2018. Bisher wurden Zuschussanträge von der NBH stets auf das Schuljahr bezogen gestellt bzw. abgerechnet. Ab dem Kalenderjahr 2019 möchte der Träger - analog der kindbezogenen BayKiBiG Finanzierung im Kinderbetreuungsbereich - auf das kalendarische Haushaltsjahr umstellen. Eine Budgetplanung für das Kalenderjahr 2019 wird der Stadtverwaltung im Herbst vorgelegt.
Mit HFA Beschluss vom 22.06.2017 (B III/ 573/ 2017) wurde der Nachbarschaftshilfe ein Zuschuss für das Schuljahr 2017/ 2018 von 124.728 € gewährt.
Beide Mittagsbetreuungen sind im lfd. Jahr vollständig belegt, die Nachfrage ist konstant hoch und die Zufriedenheit bei Kindern, Eltern und Schulen insgesamt sehr positiv. Seit 2 Jahren bieten die Mittagsbetreuungen ebenfalls eine tageweise Ferienbetreuung an. Für das kommende Schuljahr werden in der Mittagsbetreuung West 7 Kinder/ in der Mittagsbetreuung Ost 1 Kind mehr aufgenommen, um die Bedarfe zu decken. Daher ist mit Mehreinnahmen durch die Elternbeiträge zu kalkulieren, als aktuell angegeben.
Der Finanzierungsplan sieht für die Monate September bis Dezember 2018 für beide Einrichtungen folgende Ausgaben / Einnahmen vor:
Ausgaben:
Personalkosten (einschl. Tariferhöhungen)56.800,00 €
Spiel- und Bastelmaterial 1.840,00 €
Sonstige Ausgaben u.a. Verwaltungskosten15.210,00 €
Gesamtausgaben73.850,00 €
Einnahmen:
Zuschuss der Regierung von Obb. 5.538,34 €
Elternbeiträge16.800,00 €
Zuschuss Stadt Garching b. München51.511,66 €
Gesamteinnahmen73.850,00 €
Die Diskrepanz der Personalkosten zwischen beiden Einrichtungen erklärt sich wie folgt:
- 1 Teammitglied mehr in der MIBE Ost (zweite Fachkraft)
- die Wochenarbeitszeit der Leitung MIBE Ost ist durch übergeordnete Personalaufgaben höher
- Abrechnung der Reinigungskraft über Budgetplanung MIBE Ost, Arbeitsort jedoch in beiden Häusern
Insgesamt werden die erhöhten Ausgaben im Personalbereich mit gestiegenen Gehältern (Anpassung an tarifvertragliche Erhöhungen) sowie den gestiegenen Verwaltungskosten begründet.
Die monatlichen Gebühren liegen unverändert bei gesamt 65,00 € für eine 5 Tage Woche (46,00 € bei 3 Tagen) zzgl. Kosten der Ferienbetreuung.
Die Mittagsbetreuung an der Grundschule West bietet ab dem Schuljahr 2018/ 2019 ein warmes Mittagessen an, dafür sind derzeit 37 Kinder angemeldet.
II. BESCHLUSS:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, der Nachbarschaftshilfe Garching e.V. für die Durchführung der Mittagsbetreuung an den Grundschulen Ost und West für den Zeitraum vom 01.09.2018 bis zum 31.12.2018 einen Zuschuss von bis zu 51.511,66 € zu gewähren. Das tatsächliche Defizit der Mittagsbetreuung ist nach Ende des Schuljahres 2017/ 2018 sowie des Kalenderjahres 2018 nachzuweisen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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777,1 kB
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