ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - B III/678/2018

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 28.07.2016 einstimmig beschlossen, die Jugendsozialarbeit (JSA) ab 01.09.2016 um eine halbe Stelle im Zusammenhang mit den Übergangsklassen zu erweitern und leistet die erforderliche Kostenübernahmeerklärung. Die halbe Stelle wurde vorerst auf 2 Jahre befristet. Diese Frist zur Erweiterung der JSA in der Mittelschule Garching endet somit am 31.08.2018.

 

Am 11.07.2018 stellte der Kreisjugendring München-Land den Antrag auf Fortsetzung der Erweiterung der JSA an der Mittelschule Garching. Auch die Mittelschule Garching b. München beantragt mit Schreiben vom 12.07.2018 die Einrichtung einer (Weiterführung der) zusätzlichen halben Stelle für die JSA.

 

 

Situation in der Mittelschule

 

Derzeit besuchen 238 Schüler*innen in zwölf Regelklassen und drei Übergangsklassen die Mittelschule. Die Herkunft der Schülerschaft besteht aus vielen unterschiedlichen Nationen. Es haben ca. 85 % der Kinder einen Migrationshintergrund. Im kommenden Schuljahr 2018/2019 werden voraussichtlich 253 Schüler*innen die Schule besuchen. Die Anzahl der Mittelschüler*innen wird voraussichtlich in den kommenden Jahren konstant bei ca. 250-280 Schüler*innen betragen (vgl. Stadtratsbeschluss vom 21.06.2018 TOP 4: Bekanntgabe der Schülerzahlen der Grund- und Mittelschulen in Garching bis Schuljahr 2024/ 2025, Vorlage Nr. B III/663/2018). Auch die Anzahl der Übergangsklassen wird durch den Zuzug von Schüler*innen mitunter aus dem europäischen Ausland ohne Deutschkenntnisse konstant 2-3 Klassen betragen.

 

Die Schüler*innen der Mittelschule Garching benötigen, nach Begründung des Kreisjugendrings und der Mittelschule Garching weiterhin ein hohes Maß an Unterstützung und Förderung in den Bereichen Einzelfallhilfe, Sozialkompetenz, Klasseninterventionen, Präventionsprojekte und Berufsorientierung. Laut Antrag kann dies wegen der hohen Anzahl der Schüler*innen kaum mit einer 1,0-Vollzeitstelle abgedeckt werden.

 

 

 

Finanzierung

 

Es wurde im März 2018 ein neues Rahmenkonzept zur Jugendsozialarbeit an Schulen im Landkreis München beschlossen (siehe Anhang). Hier wird unter anderem auch die Finanzierung (5. ff. des Rahmenkonzeptes) durch den Landkreis München geregelt. Laut 5.1.5 des Rahmenkonzeptes wird für hauptamtliche Fachkräfte bei Neu- und Wiederbesetzungen von Stellen der Jugendsozialarbeit an Mittelschulen je 100 Schüler*innen 0,45 VZÄ-Stellen gefördert. Für bereits im April 2018 bestehende und vom Landkreis München geförderte Stellen, auch über den Personalschlüssel hinaus, besteht Bestandsschutz. Somit würde wie bisher der Landkreis 1,5 VZÄ-Stellen mit 50 % der nicht durch staatliche Zuschüsse und Elternbeiträgen gedeckten Kosten bezuschussen.

 

Der Kreisjugendring gibt an, dass voraussichtlich eine Wiederbesetzung der 0,5 VZÄ-Stelle der JSA in der Mittelschule erfolgt. Durch dies greift der oben genannte Bestandsschutz für diese Stelle nicht. Der Landkreis würde keine Förderung über den genannten Stellenschlüssel gewähren und die Stadt Garching müsste die Kosten von ca. 32.000,00 € jährlich alleine tragen.

 

Laut dem Rahmenkonzept zur Jugendsozialarbeit an Schulen im Landkreis München kann über den Schulaufwandsträger beim Landkreis München ein Antrag mit entsprechender Begründung für einen höheren Stellenmehrbedarf gestellt werden. Über diesen Antrag entscheidet der Jugendhilfeausschuss. Wird dieser Antrag genehmigt, würde sich der Landkreis entsprechend beteiligen.

 

 

Fazit

Die Situation seit dem Beschluss des Stadtrates vom 28.07.2016 für die Erweiterung der Jugendsozialarbeit hat sich nicht geändert. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Anzahl sowie die Zusammensetzung der Schülerschaft in den kommenden Jahren konstant bleibt. Auch mit Übergangsklassen ist weiterhin zu rechnen.

 

Der pädagogische Bedarf in der Mittelschule Garching ist laut Stellungnahme der Schulleitung sowie des Kreisjugendrings weiterhin gegeben.

 

Da für die 0,5 VZÄ-Stelle voraussichtlich eine Wiederbesetzung erfolgt, würde der Landkreis München durch den überschrittenen Stellenschlüssel (0,45 VZA-Stellen pro 100 Schüler*innen) keine Förderung für diese Stelle gewähren. Es kann jedoch ein Antrag an den Landkreis München mit entsprechender Begründung für den Stellenmehrbedarf gestellt werden. Über diesen Antrag entscheidet der Jugendhilfeausschuss. Sollte dieser Antrag in diesem Gremium abgelehnt werden, muss die Stadt Garching die Kosten von ca. 32.000,00 € jährlich alleine tragen.

 

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II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat beschließt die Fortsetzung der Erweiterung der Jugendsozialarbeit ab 01.09.2018 um eine halbe Stelle und leistet die erforderliche Kostenübernahmeerklärung. Der Bedarf dieser halben Stelle wird anerkannt, solange die Schülerzahl mindestens 150 Schüler*innen beträgt und Übergangsklassen in der Mittelschule gebildet werden. Ein entsprechender Antrag auf Stellenmehrbedarf nach 5.1.5 des Rahmenkonzeptes zur Jugendsozialarbeit an Schulen im Landkreis München ist unverzüglich an den Landkreis München zustellen. Die zusätzlichen Mittel sind in der Finanzplanung einzustellen.

 

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Anlagen

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