ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB I/661/2018

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Der Fischereiverein Garching nutzt bereits seit vielen Jahren den westlichen Teil des alten Lok-schuppens im Hacklholz (Fl.Nr. 1804). Seit 1998 gibt es einen Vertrag, der u.a. regelt, dass dieser Gebäudeteil und der Zaun zur Erhaltung der Bausubstanz vom Fischereiverein instandzusetzen und auf die Dauer der Nutzung in einem pfleglichen Zustand zu erhalten ist. Unterhaltungsmaßnahmen sind mit der Stadt abzustimmen. Für die Dauer von 5 Jahren wurde kein Nutzungsentgelt festgelegt, für die Folgezeit sollte unter Berücksichtigung des nachgewiesenen und voraussichtlich künftigen Erhaltungsaufwands der Stadt eine Pacht festgelegt werden. Eine solche Pacht wurde bislang jedoch nicht verlangt.

 

Nachdem ein bereits genehmigtes Vereinsheim für den Fischereiverein am Garchinger See nicht realisiert wurde und sich der Zustand des Lokschuppens im Laufe der Jahre immer weiter ver-schlechterte, wurde vom Fischereiverein der Antrag gestellt, entweder das ehemalige Tauben-züchterhaus hinter der Business-Campus-Sporthalle nutzen zu dürfen oder den Lokschuppen zu sanieren.

 

Nach Einstellung der Nutzung als Taubenzüchterhaus wurde das Gebäude von der Stadt Garching übernommen und wird seither als Unterstellmöglichkeit u.a. für einen Kubota mit Winterdienst-ausrüstung und Mähwerk für die Business-Campus-Sporthalle sowie als Werkstatt und Lager für Arbeitsgeräte und Ersatzteile, u.a. die komplette Weihnachtsbeleuchtung, genutzt. Die vom Fischereiverein angebotenen Garagen bzw. Container stellen dafür keinen gleichwertigen Ersatz dar, auch können die in dem Taubenzüchterhaus eingelagerten Gegenstände nicht vollumfänglich in Garagen untergebracht werden. Stellt man dem Fischereiverein das Taubenzüchterhaus zur Verfügung müssten neue Lagermöglichkeiten für die städtischen Belange gefunden oder neu gebaut werden.

 

Im Haushalt 2018 wurden daher Mittel in Höhe von 50.000,- € für die Sanierung des westlichen Gebäudeteils des Lokschuppens eingestellt. Die Überlegung den östlichen Gebäudeteil abzureißen und den Fischern hier die Möglichkeit zu geben die Garagen für weitere Lagermöglichkeiten aufzustellen kann nicht umgesetzt werden, da sich das Anwesen im Außenbereich befindet und hierfür keine Genehmigung erteilt werden kann. Bei einem Abriss kann an dieser Stelle somit keine Neubebauung erfolgen. Soll eine weitere Lagermöglichkeit für den Fischereiverein geschaffen werden, müsste daher auch dieser Teil saniert werden. Die dafür notwendigen Haushaltsmittel müssten im Haushalt 2019 zusätzlich neu eingestellt werden. In diesem Zusammenhang erfolgte auch eine Ortsbesichtigung durch den Kreisheimatpfleger dessen Bericht zu dem Ergebnis führte, dass eine vertiefende Prüfung der Denkmaleigenschaft aufgrund der fehlenden bzw. nur in geringem Umfang vorhandenen historischen Substanz, nicht angezeigt war.

 

Da es sich beim Lokschuppen um eine städtische Liegenschaft handelt, ist in jedem Fall über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Alternativen zur Sanierung wären ein Auszug der Fischer mit zur Verfügungstellung einer Ersatzlösung und dann Abriss oder Verfall (mit Sicherungsmaßnahmen) des Lokschuppens, was ebenso Kosten nach sich zieht.

 

Am 12.07.2018 fand ein weiteres Gespräch mit dem Fischereiverein statt, bei dem man sich, vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates, auf das folgende weitere Vorgehen einigen konnte:

 

Der Lokschuppen sollte im gesamten Bestand und, soweit möglich, einbruchsicher saniert werden. Dafür ist u.a. ein tragfähiges Mauerwerk mit neuen Dachstuhl und einbruchsicheren Toren zu errichten. Da die Verlegung einer Stromleitung aufwändig und zu teuer wäre, soll ein Stromaggregat im Gebäude integriert werden, so dass dann auch eine Beleuchtung installiert und Reparaturarbeiten durchgeführt werden können. Ebenso soll eine Brauchwasserversorgung (Regenwasser oder Brunnen) eingerichtet werden. Der Fischereiverein wird sich auch mit Eigenleistungen, z.B. dem Verlegen der Stromleitungen vom Aggregat einbringen. Während der Sanierung sind dem Fischerei-verein entsprechende Lagermöglichkeiten, z.B. Container zur Verfügung zu stellen. Die vom Fischerei-verein angebotenen 2 Garagen und der Doppelwerkstattcontainer sind zwischenzeitlich der Stadt übergeben worden und lagern vorübergehend im Gelände der BIMA in Hochbrück. Diese würden dann der Stadt endgültig überlassen werden.

 

Weiterhin wird die Verwaltung  prüfen, ob die bestehende Fischerhütte direkt am Garchinger See durch eine größere Hütte ersetzt werden kann, so dass dann auch hier eine bessere Nutzungs-möglichkeit gegeben ist.

 

Vorgesehen ist, mit den Planungen in diesem Jahr zu beginnen, so dass im Frühjahr 2019 mit der Sanierung begonnen werden kann.  Für den sanierten Lokschuppen ist ein neuer Nutzungsvertrag auszuarbeiten.

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II. BESCHLUSS:

 

Der Stadtrat beschließt die Verwaltung zu beauftragen, die Planungen für die Sanierung des kompletten Lokschuppens wie im Sachvortrag beschrieben in die Wege zu leiten. Die über die bereits vorhandenen Haushaltsmittel benötigten Gelder sind im Haushalt 2019 zu berücksichtigen. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, inwiefern direkt am Garchinger See eine neue und größere Hütte errichtet werden kann.

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Anlagen

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