BESCHLUSSVORLAGE - GB II/398/2018
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag auf Aufbringung von Krumenboden (Humus) auf den Grundstücken Fl.Nrn. 195 u. 202, Gem. Garching
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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24.07.2018
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I. Sachvortrag:
Der Antragsteller beantragt die Aufbringung von Krumenboden (Humus) auf den Grundstücken Fl.Nrn. 195 u. 202, Gem. Garching.
Es handelt sich dabei um eine Aufschüttung mit einer Höhe von 20 cm. Da diese eine Fläche von über 500 m² einnimmt, ist die Aufschüttung nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 9 BayBO genehmigungspflichtig.
Das betroffene Grundstück liegt im Außenbereich. Die planungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich nach § 35 BauGB. Da es sich hier um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt, wird das Vorhaben als privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs.1 Nr. 1 BauGB eingestuft. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land-oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient. Öffentliche Belange stehen u. a. dann entgegen, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht. Der Flächennutzungsplan weißt das Gebiet in der neuesten Fassung als landwirtschaftliche Fläche aus. Es besteht kein Widerspruch zum Flächennutzungsplan.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Vorhaben zugestimmt werden.
