BESCHLUSSVORLAGE - GB II/404/2018
Grunddaten
- Betreff:
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Interimslösung Unterbringung Kinderkrippe "Nachbarskinder" in der Pfarrer-Stain-Straße 5
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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24.07.2018
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I. Sachvortrag:
In der PUA-Sitzung am 05.06.2018 wurde folgender Sachverhalt zur Kenntnis gegeben:
Bekanntermaßen gibt es derzeit durch die spätere Fertigstellung des neuen Kinderhauses im „Unteren Straßäcker“, den Ausfall der Kinderkrippe „Nachbarskinder“ in der Altenwohnanlage und den starken Zuwachs an Erstklässlern zum neuen Kindergarten- bzw. Schuljahr Engpässe in der Kinderbetreuung. Alle bestehenden Einrichtungen nehmen die laut Betriebserlaubnis höchstmögliche Anzahl von Kindern auf. Allerdings reicht das nicht, um den Bedarf zu decken.
Die Verwaltung schlägt folgende Interimsmaßnahmen vor, um den Bedarf zum neuen Kindergarten- bzw. Schuljahr weitestgehend zu decken:
Kinderkrippen:
Die Kinderkrippe „Nachbarskinder“ ist derzeit mit 15 Kindern im AWO-Kinderhaus untergebracht, muss dieses jedoch zum Ende des Kindergartenjahres verlassen. Es besteht die Möglichkeit, als Übergangslösung für die Krippe ein Haus im Auweg für längstens 2 Jahre zu mieten. Die Räume im Erdgeschoss sind nach Ansicht des Kreisjugendamtes mit geringen Umbauten (insbesondere Sanitäreinrichtungen, Bodenbelag), die von der Stadt vorzunehmen sind, geeignet. Die Krippe könnte wieder auf 20 Kinder aufgestockt werden.
Stand 23.07.2018
Das Haus im Auweg ist wegen Schadstoffbelastungen für Kindereinrichtungen nicht nutzbar. Nun wird eine Containerlösung auf dem Grundstück Pfarrer-Stain-Str.(am Wasserturm) vorgeschlagen. Die Kosten für Containerauf- und –abbau sowie Miete für 1 Jahr belaufen sich auf ca. 170.000 €, davon 90.000 € in 2018. Dazu kommen die Erschließungskosten in Höhe von ca. 90.000 € und die notwendigen Bewirtschaftungskosten (Strom, Wasser, Reinigung usw.).
Die Container wären bei sofortiger Beauftragung voraussichtlich ab Ende Oktober nutzbar. Bis dahin müssten die „Nachbarskinder“ im AWO-Kinderhaus bleiben. Allerdings können aufgrund der begrenzten Raumsituation dort nur max. 15 Kinder betreut werden.
Kindergarten:
Die Containerkrippe am neuen Kinderhaus soll um Räumlichkeiten für eine Kindergartengruppe mit 25 Kindern erweitert und diese von der Diakonie betreut werden. Durch den gleichen Träger sind nach Aussage des Kreisjugendamtes keine zusätzlichen Sanitär- und Personalräume notwendig. Eine befristete Betriebserlaubnis wird erteilt. Ein entsprechendes Angebot zur Erweiterung der Containeranlage liegt vor. Die Gesamtkosten für Miete, Auf- und Abbau belaufen sich auf ca. 95.000 €. Die zu beschaffende Ausstattung soll zum Großteil im neuen Kinderhaus weiterverwendet werden.
Mit dieser Lösung könnten alle Kinder, die bis zum 31.09.2018 3 Jahre alt werden und einen Platz benötigen, untergebracht werden. Zudem können die Kinder aus der Containerkrippe nach dem 3. Geburtstag in die Kindergartengruppe wechseln, so dass Krippenplätze frei werden.
Nach Fertigstellung des neuen Kinderhauses soll die Erweiterung wieder rückgebaut werden.
Stand 23.07.2018
Die Container der Erweiterung stehen und werden derzeit ausgebaut. Die Nutzung für eine Kindergartengruppe ist ab September vorgesehen.
Schulkindergarten, Hort Grundschule West:
Aktuell werden mögliche Lösungen einer alternativen Unterbringung des Schulkindergarten geprüft, z.B. den Schulkindergarten, vorbehaltlich der Zustimmung des Zweckverbandes, bis zum Bau der Grundschule Nord in das Bauteil C des Werner-Heisenberg-Gymnasiums unterzubringen. Die grundsätzliche Zustimmung der derzeitigen Schulleitung des WHG liegt vor. Allerdings bekommt das WHG voraussichtlich ab September eine neue Schulleitung und es müssen noch einige Fragen (z.B. zusammenhängende geeignete Räume, Außenspielflächen, Sanitäreinrichtungen) geklärt werden.
Durch den Umzug des Schulkindergarten würden in der Schule West 3 Klassenzimmer frei, von denen die Grundschule und die Mittelschule wegen zusätzlicher Eingangsklassen je 1 Klassenzimmer benötigen. In das 3. Klassenzimmer könnte eine zusätzliche Hortgruppe oder Mittagsbetreuung untergebracht werden (sofern es gelingt, das notwendige Betreuungspersonal zu finden).
Stand 23.07.2018
Der Zweckverband hat auf seiner Sitzung am 16.07.2018 der Unterbringung des Schulkindergartens im Werner-Heisenberg-Gymnasium auf Kosten der Stadt zugestimmt. Die schulaufsichtliche Genehmigung der Regierung von Oberbayern für die Umnutzung liegt vor. Der Umbau findet im kommenden Schuljahr statt. Anschließend werden die Räume des Schulkindergartens in der Schule West wieder in Klassenzimmer umgewandelt.
Für das Schuljahr 2018/19 werden die Grundschule West und die Mittelschule jeweils einen Fachraum zum Klassenzimmer umfunktionieren, so dass der Bedarf für die zusätzlichen Klassen gedeckt ist.
Durch den Umzug des Schulkindergarten würden in der Schule West ab dem Schuljahr 2019/20 wieder 3 Klassenzimmer frei, von denen die Grundschule und die Mittelschule wegen zusätzlicher Eingangsklassen je 1 Klassenzimmer benötigen.
Mittelbereitstellung:
Die Kosten für die notwendigen Umbaumaßnahmen können aus dem Deckungskreis Gebäudeunterhalt bestritten werden. Die zusätzlichen Mietkosten müssen im Nachtragshaushalt bereitgestellt werden bzw. werden durch Mehreinnahmen bei der Einkommens- und Umsatzsteuer gedeckt.
