BESCHLUSSVORLAGE - GB II/433/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Herstellung von Garagen, Stellplätzen und Abstellplätzen für Fahrräder sowie den Stellplatzbedarf für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (Garagen-, Fahrrad- und Stellplatzsatzung - GaFStS)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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06.11.2018
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I. Sachvortrag:
Im Nachgang zur Diskussion in der Bau, Planungs- und Umweltausschusssitzung am 13.09.2018 ist die Satzung überarbeitet und angepasst worden. Die Regelungen zur Reduzierung der notwendigen Stellplätze für Wohnnutzungen in U-Bahnnähe sind in § 7 und jene zur erleichterten und aufschiebend fälligen Ablöse eines Teils des Stellplatzbedarf bei Vorlage eines Mobilitätskonzeptes sind in § 8 der Satzung aufgenommen worden.
Die Anlagen zur Bestimmung der Radien sind bezugnehmend auf das nächstgelegene U-Bahnbauausgangsbauwerk neu erstellt worden. Diese liegen der Beschlussvorlage bei.
Offen und mit dem Landratsamt München zu klären ist die Regelung zur Anrechenbarkeit der Stellplätze vor der Garage bzw. Carport. Aus Sicht der Verwaltung sollte die bisherige Praxis weitergeführt werden. Die Nutzung des Raums vor der Garage bzw. Carport reduziert auch die Bodenversiegelung. Die Rechtsprechung sieht die Anrechenbarkeit differenziert und lehnt die Regelung eher ab.
Folgende Regelungen sind angepasst worden:
Gestaltung der Stellplätze § 5 der Satzung
In § 5 Abs. 4 sieht der überarbeitete Entwurf die Begrünung von Garagen unabhängig der Anzahl vor. Der Passus „Garagenanlagen sind ab 5 Stellplatzeinheiten mit dauerhafter Begrünung“ ist in „Garagenanlagen sind mit dauerhafter Begrünung“ angepasst worden. Die Regelung ist in § 10 Abs. 3 (Fahrradabstellplätze) ebenfalls angepasst worden.
Weiterhin ist in § 5 Abs. 5 ergänzt worden:
Mehrgeschossige Garagenanlagen müssen mit 25 % der geschlossenen Fassadenfläche begrünt werden.
Die Konkretisierung soll Diskussionen mit Bauherren vermeiden und gleichzeitig die ausreichende Beleuchtung von Treppenhäusern und Wegebeziehungen ermöglichen.
Stellplatzablöse:
Eine Differenzierung nach TG-Stellplätzen und oberirdischen Stellplätze ist problematisch, weil nur ein abstrakter Bedarf und kein konkret gelegener Stellplatz abgelöst werden kann. Die Ablöse ist somit immer abstrakt, weil sie eine Alternative zur realen Herstellung ist.
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung als Ablöse für KfZ-Stellplätze einen Betrag von 12.000 € vor. Die Ablöse für Fahrradstellplätze (500 €) ist weiterhin Bestandteil der Satzung.
In der BPU-Sitzung am 13.09.2018 sind zu verschiedenen Regelungen Berechnungsbeispiele gewünscht worden:
Rechenbeispiele:
Fiktiver Stellplatznachweis für KfZ E-Ladesäulen § 4 der Satzung:
Stellplatznachweis Anzahl | E-Ladesäulen 25 % (Vw-Vorschlag) | E-Ladesäulen 50 % |
10 (nachrichtlich) | 2,5 = 3 | 5 |
20 | 5 | 10 |
50 | 12,5 = 13 | 25 |
75 | 18,75 = 19 | 37,5 = 38 |
Der Verwaltungsvorschlag sieht vor, dass ab 20 Stellplätzen 25 % der Stellplätze mit E-Ladesäulen ausgestattet sein sollen. Möglich ist auch, dass jeder Stellplatz die Anforderung gemäß § 3 der Ladesäulenverordnung erfüllt.
Die Verwaltung nimmt hierbei Bezug auf § 3 der Ladensäulenverordnung, in der die technischen Rahmenbedingungen geregelt sind.
Beschlussvorschlag: politische Entscheidung
Fiktiver Stellplatznachweis für KfZ- Behindertenstellplätze § 6 der Satzung:
Stellplatznachweis Anzahl | Behindertenstellplätze 1 % | Behindertenstellplätze 3 % |
10 | 1 | 1 |
50 | 0,5 = 1 | 1,5 = 2 |
75 | 0,75 = 1 | 2,25 = 2 |
Grundlage Berechnung Anzahl Behindertenstellplätze:
Die Verwaltung hat sich auf die Empfehlungen der Homepage www.nullbarriere.de berufen. Bündnis 90 / Die Grünen schlagen basierend auf der Homepage www.forschungsinformationssystem.de
vor, einen 3 %-igen Anteil als Berechnungsgrundlage zu verwenden.
Die Verwaltung hat – auch basierend auf dem Berechnungsbeispiel – den Vorschlag von Bündnis 90 / Die Grünen in den Entwurf der Satzung übernommen. In der rechtskräftigen Satzung ist bei 10 Stellplätzen mindestens 1 Behindertenstellplatz zu schaffen. Der alte jetzt zur Diskussion stehende Entwurf sah ab 20 Stellplätze die Schaffung mindestens 1 Behindertenstellplatzes vor. Im überarbeiteten Entwurf ist die Regelung aus der rechtskräftigen Satzung übernommen worden.
Beschlussvorschlag: politische Entscheidung
Fiktiver Stellplatznachweis für Fahrräder; hier mehrspurige Fahrräder für Menschen mit Behinderungen § 9 Abs. 4 (Regelung nimmt Bezug auf Art. 48 BayBO) § 9 Abs. 4 der Satzung:
Stellplatznachweis Anzahl | Anzahl mehrspurige Stpl. 1 %, mind. jedoch 2 | Anzahl mehrspurige Stpl. 3 %, mind. jedoch 2 | Anzahl mehrspurige Stpl. 5 %, mind. jedoch 2 |
20 | 2 | 2 | 2 |
50 | 0,5 = 2 | 1,5 = 2 | 2,5 = 3 |
75 | 0,75 = 2 | 2,25 = 2 | 3,75 = 5 |
Die Berechnung bei den Stellplätzen für Menschen mit Behinderungen zeigt, dass erst mit einem 5%-Satz eine Veränderung in der Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze eintritt.
Der Satzungsentwurf sieht eine 3%-Regelung vor.
Beschlussvorschlag: politische Entscheidung
Fiktiver Stellplatznachweis für Fahrräder; hier mehrspurige Fahrräder (bspw. Lastenfahrräder für Transport von Kindern) § 9 Abs. 5 der Satzung.
Stellplatznachweis Anzahl | Anzahl mehrspurige Stpl. 1 %, mind. jedoch 1 | Anzahl mehrspurige Stpl. 3 %, mind. jedoch 2 | Anzahl mehrspurige Stpl. 5 %, mind. jedoch 2 |
20 | 1 | 1 | 2 |
50 | 0,5 = 1 | 1,5 = 2 | 2,5 = 3 |
75 | 0,75 = 1 | 2,25 = 2 | 3,75 = 5 |
Der bisherige Verwaltungsvorschlag sah vor, 1 % der Stellplätze, mindestens jedoch 1. Die Verwaltung hat in den überarbeiteten Entwurf nun 3 %, mindestens jedoch 2 Stellplätze aufgenommen.
Nachdem die Förderung des Radverkehrs einen Beitrag zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs bildet, ist auch eine Regelung in absoluten Zahlen möglich:
Je 10 Fahrradabstellplätze ist ein Stellplatz für ein Lastenfahrrad vorzusehen.
Beschlussvorschlag: politische Entscheidung
Diskussion E-Ladestationen für E-Bikes
In der BPU-Sitzung am 13.09.2018 ist diskutiert worden, ob Ladestationen für E-Bikes gefordert werden sollen. Der Verwaltungsvorschlag sah dies seinerzeit so vor. Die Verwaltung hat im Nachgang den ADFC und AGFK um Stellungnahme hierzu gebeten.
Stellungnahme ADFC:
Das Grundproblem ist der Stromverbrauch, der bei einer allgemeinen Ladestation ein Verbrauch für die Allgemeinheit wäre. Obwohl das natürlich ein privater Verbrauch ist. Viele Akkus können auch nur geladen werden, wenn sie aus dem Fahrrad entfernt werden. Dann kann man sie aber gleich mit in die Wohnung nehmen.
Ein anderer Gesichtspunkt ist die Ausstattung aller TG Plätze mit Anschlüssen für ElektroAutos. Hier sollte auch ein Stromanschluss für die EBikes vorgesehen werden. Das gilt für Neubauten.
Stellungnahme AGFK:
Stellplatzsatzungen, welche speziell die Lademöglichkeiten für Pedelecs bzw. E-Bikes berücksichtigen, sind mir bislang nicht bekannt. Grundsätzlich würden wir es jedoch begrüßen, wenn Ladestationen in Fahrradkellern, insbesondere bei Mehrfamilienhäusern gefordert werden. Diese könnten den Umstieg auf umweltfreundliche Mobilitätsalternativen erleichtern und würden zudem nochmals ein Bekenntnis zur „fahrradfreundlichen Kommune“ darstellen.
Bei Ladestationen ist darauf zu achten, dass die Kabel der Stationen häufig nicht an jedes Fahrrad passen. Dies sollte bei der Auswahl der Ladestation auf jeden Fall berücksichtigt werden. Die Ladestationen müssen von einem autorisierten Elektrotechniker ans 230/400V Netz angeschlossen werden. An den Ladesäulen sollte dann auch ausreichend Platz zum Abstellen der Fahrräder gewährleistet sein.
Der Verwaltungsvorschlag sieht, auch basierend auf den Stellungnahmen, keine Regelungen für die Errichtung von Ladestationen für E-Bikes vor.
Davon abweichend wäre dies aus Sicht der Verwaltung bei der Beantragung von Stellplatzreduzierungen mit Mobilitätskonzept zu bewerten. In diesem Kontext ist mit den Bauherrn zu diskutieren, wie die der Gemeinschaft zugeordneten E-Bike-Lastenfahrräder aufgeladen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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