ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/436/2018

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. Sachvortrag:

 

Der Antragsteller beantragt die Errichtung eines Institutsgebäudes „IGCV“ in der Lichtenbergstr., Fl.Nr. 1888, Gem. Garching. „IGCV“ steht für Institut für Gießerei-, Composite-, und Verarbeitungstechnik“. Der Gebäudekomplex stellt den 2. Bauabschnitt auf dem Grundstück dar.

 

Geplant ist ein Gebäude, welches aus einer 1-geschossigen Versuchshalle mit darüber liegendem Technikgeschoss und einem 4-geschossigen Anbau für Werkstätten, Labore, Büros und Sozialräume. Das Gebäude soll die Maßen 51,33 m x 29,17 m erhalten. Der Anbau soll mit einem begrünten Flachdach und eine Höhe von 18,24 m errichtet werden. Die Versuchshalle ist mit einem bekiesten Flachdach mit Technikanlagen geplant. Die Wandhöhe soll 18,65 m betragen, wobei im Bereich der Technik kein Dach geplant ist. Südlich des Hauptgebäudes soll ein 1-geschossiges Nebengebäude (6,87 m x 51,33 m) für Lagerräume, Hausmeisterlager, sowie für Mülltonnen- und Fahrradstellplätze entstehen. Die Höhe des Nebengebäudes soll 5 m bis 5,14 m betragen. Das Dach ist als Trapezblechdach geplant. Um den Innenhof ist ein 5,25 m hoher Maschendrahtzaun angedacht.

 

Das Vorhaben soll im Außenbereich realisiert werden, die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich nach § 35 BauGB. Es liegt kein privilegiertes Vorhaben nach Abs. 1 vor, das Vorhaben ist als sog. sonstiges Vorhaben nach Abs. 2 einzustufen. Ein sonstiges Vorhaben kann im Einzelfall zugelassen werden, wenn seine Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Öffentliche Belange werden u. a. dann beeinträchtigt, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht. Der Flächennutzungsplan weist das Gebiet als Sondergebiet „Hochschul- und Forschungsbereich“ aus. Es besteht kein Widerspruch zum Flächennutzungsplan. Die verkehrsmäßige Erschließung des Gebäudes ist gesichert, die Erschließung bzgl. der Wasserversorgung wurde beim Zweckverband erfragt. Eine Stellungnahme liegt hier noch nicht vor. Auch die Entwässerungsplanung liegt noch nicht vor. Die Erschließung ist dennoch gesichert, da für den 1. Bauabschnitt bereits die Anschlüsse für Wasser- und Abwasser hergestellt wurden und jeweils ein Anschluss- und Benutzungszwang vorliegt. Das Vorhaben entspricht dem Masterplan „Science City“.

 

Für das Gebäude sind gemäß Masterplan 9 KFZ-Stellplätze und 6 Fahrradstellplätze nachzuweisen. Die KFZ-Stellplätze werden auf dem Interimsparkplatz nördlich des neuen Gebäudes hergestellt. Die Fahrradstellplätze werden überdacht im erdgeschossigen Nebengebäude errichtet.

Die Abstandsflächen werden gem. Abstandsflächensatzung auf 0,4H, mind. 3 m verkürzt. Die Abstandsflächen werden eingehalten. Bei der Darstellung der Abstandsflächen des Nebengebäudes wurden jedoch 2,05 m eingetragen. Da der Mindestabstand jedoch 3 m beträgt, ist der Plan zu korrigieren.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauvorhaben zugestimmt werden.

 

Reduzieren

II. BESCHLUSS:

 

Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Institutsgebäudes „IGCV“ in der Lichtenbergstr., Fl.Nr. 1888, Gem. Garching, zu erteilen. Der Abstandsflächenplan ist zu korrigieren. Die Erschließung muss bis Nutzungsbeginn gesichert sein.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...