ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - B III/693/2018

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 08.12.2016 einstimmig beschlossen, die Sprachförderung für Schüler*innen an der Grundschule Garching West von 9,75 Stunden (1/4 Stelle) auf 29,75 Stunden (3/4 Stelle) ab 01.01.2017 zu erweitern. Die Stadt Garching übernimmt dabei den zusätzlichen Personalkostenbedarf. Die Mehrstunden wurden vorerst auf 2 Jahre befristet. Diese Frist zur Erweiterung der Sprachförderung an der Grundschule Garching-West endet somit am 31.12.2018.

 

Am 19.10.2018 stellte die Grundschule Garching-West den Antrag auf Weiterführung der im Jahr 2016 genehmigten Sprachförderung von gesamt 29,75 Stunden (3/4 Stelle) an der Grundschule Garching West.

 

Situation an der Grundschule Garching-West

 

Derzeit besuchen 273 Schüler*innen in 12 Klassen die Grundschule Garching-West. Von dieser Schülerschaft haben ca. 53 % einen Migrationshintergrund. Die Anzahl der Grundschüler*innen wird voraussichtlich in den kommenden Jahren ca. 300 – 340 Schüler*innen betragen (vgl. Stadtratsbeschluss vom 21.06.2018 TOP 4: Bekanntgabe der Schülerzahlen der Grund- und Mittelschulen in Garching bis Schuljahr 2024/2025, Vorlage Nr. B III/663/2018).

 

Laut Antrag der Grundschule Garching-West bestehen bei ca. 35 bis 40 Kinder erhebliche sprachliche Defizite. Dies hat diverse Ursachen. So ziehen Familien mitunter aus dem europäischen Ausland ohne Deutschkenntnisse in den Schulsprengel und es werden Kinder aus geflüchteten Familien in der Grundschule Garching-West beschult. Des Weiteren haben auch Schüler*innen mit Migrationshintergrund die schon länger in Deutschland leben, grammatikalische Mängel und einen geringen Wortschatz. Diese Gegebenheiten wirken sich nachteilig auf Kommunikationsfähigkeiten und schulischen Lernerfolg aus.

 

Im Moment werden ca. 25 Kinder durch drei Fachkräfte im Rahmen der Sprachförderung mit gesamt 29,75 Wochenstunden begleitet. Eine Deckung des tatsächlichen Bedarfes (ca. 35 – 40 Kinder) ist dadurch nicht gegeben. Der zusätzliche Personalkostenbedarf ergibt ca. 22.000 € im Jahr, den die Stadt Garching trägt.

 

Der Bedarf an spezifischer sprachlicher Förderung hat sich in den vergangen Jahren nicht verringert und wird durch die voraussichtlich steigenden Schülerzahlen konstant bleiben bzw. steigen. Erst durch die Änderung des Schulsprengels, nach der Errichtung und Inbetriebnahme der geplanten Grundschule im Norden der Stadt ist mit einer Veränderung des Bedarfes zu rechnen.

 

Die Gewährung einer Sprachförderung ist eine freiwillige Leistung der Stadt Garching, die von der Rektorin, dem Lehrerkollegium und der schulischen Sozialarbeit ausdrücklich begrüßt wird. Eine Weitergewährung dieser Förderung in den nächsten 2 Jahren ist zu empfehlen.

 

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II. BESCHLUSS:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Fortsetzung der Erweiterung der Sprachförderung ab dem 01.01.2019 an der Grundschule Garching-West von 9,75 Stunden auf 29,75 Wochenstunden, befristet für 2 Jahre. Die notwendigen Mittel sind in den entsprechenden Haushaltsplänen bereitzustellen.

 

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