BESCHLUSSVORLAGE - B III/696/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Kinderbetreuung in Garching, Kapazitäten und Entwicklung, Datenerfassung und Planungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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22.11.2018
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I. Sachvortrag:
Gesellschaftliche, rechtliche und familienpolitische Veränderungen haben in den vergangenen 5 Jahren zu einem enormen Ausbau der Kinderbetreuungslandschaft geführt. Die Berufstätigkeit beider Elternteile, ein modernes Familienbild, steigende Einwohnerzahlen, die Einführung des Rechtsanspruches und die städtebauliche Entwicklung (Nachverdichtung, Neubaugebiete) haben die Betreuungssituation auch in Garching nachhaltig verändert. Stellvertretend für den Ausbau an Plätzen in den letzten 5 Jahren stehen die Vinzenzkinderkrippe, die Großtagespflege in Hochbrück, der Hort im Minikinderhaus Am Mühlbach, der Neubau des Kinderhauses Untere Straßäcker oder auch die offene Ganztagesklasse an der Grundschule Hochbrück.
Gesetzliche Grundlagen:
Die objektiv rechtliche Verpflichtung für die Gemeinde- ausreichend Betreuungsplätze (ab dem vollendeten 1. Lebensjahr) zur Verfügung zu stellen- wird im Art. 5 BayKiBiG gesetzlich geregelt.
Für Schulkinder ist nach § 24 (4) SGB VIII derzeit ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten. Die nach- bzw. außerschulische Betreuung wird von 2 Säulen getragen, einerseits die Kinder- und Jugendhilfe mit den Horten, Häusern für Kinder und den altersgeöffneten Kitas, anderseits die schulischen Angebote (Mittagsbetreuung, offener und gebundener Ganztagesunterricht). Es ist davon auszugehen, dass spätestens ab Mitte der nächsten Dekade ein Rechtsanspruch für Schulkinder im Grundschulalter eingeführt werden wird. Analog dem Inkrafttreten des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz (01.08.2013) sind die Gemeinden bis zu diesem Zeitpunkt in der Pflicht, ein quantitativ und qualitativ deckendes Angebot zu gewährleisten (z.B. durch Ausbau der vorhandenen Kapazitäten, Schaffen von neuen Plätzen).
Neben dem o.g. Umsetzen des Rechtsanspruches ist die Gemeinde gem. Art. 7 BayKiBiG zur örtlichen Bedarfsplanung verpflichtet.
Gründe für eine regelmäßige Bedarfsplanung und eine jährliche Aktualisierung sind:
- Sicherstellungsgebot- Feststellung ungedeckter Bedarfe
- Erfüllung des Rechtsanspruches eines Kindes auf einen Betreuungsplatz
- Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern und Eltern nach einer kindgerechten Bildung, Erziehung und Betreuung (u.a. ganztägige Angebote, plurale pädagogische Ausrichtungen)
- Subsidiaritätsprinzip
- Umsetzung der Inklusion und Integration (wohnortnahe Betreuung der Kinder bei drohender oder bestehender Behinderung)
- Kostenbegrenzung
- Abstimmung mit anderen Planungsverfahren und Trägern (u.a. Harmonisierung mit der Schulentwicklungsplanung)
- Voraussetzung für staatliche Refinanzierung (Investitionskosten)
Eine kurz-, mittel- und langfristige Bedarfsplanung der Kinderbetreuung stellt stets eine Handlungsgrundlage für das Treffen von Ausbau- und Investitionsmaßnahmen dar und ist Teil der städtebaulichen Entwicklung.
Planungsgrundlagen und Methodik der Erhebung
Die Datenlage basiert auf der Geburtenstatistik (aktuell wohnhaft gemeldeten Kindern) in der Zeit vom 01.01.2011 - 31.08.2018, der Erfassung der Schülerzahlen sowie dem Stand der Anmeldungen und den Vertragsdaten im Online Tool Little Bird (Stand: 31.08.2018). Erfasst wurden ebenfalls alle verfügbaren Kapazitäten in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Tagespflege sowie der schulischen Angebote. Die Untersuchung bezieht sich auf die Bereiche U3/ Ü3 sowie auf die Schulkind Betreuung im Grundschulalter.
Die Parameter der Berechnung sind:
- IST Versorgung (Anzahl der Plätze, Anzahl der Kinder je Jahrgang, Dauer des durchschnittlichen Besuches einer Einrichtungsform)
- tatsächliche Nachfrage nach Plätzen (Prozentualer Anteil an der Gesamtkinderzahl) im Vergleich zur vollständigen Deckung (Deckungsquote 100%)Über/ Unterdeckung
- Berücksichtigung der Anzahl sogenannter Gastkinder (Garchinger Kinder besuchen Einrichtungen außerhalb von Garching) Prozentualer Anteil an der Gesamtkinderzahl
- verifizierbarer Trend anhand von Buchungsnachfragen sowie deren Entwicklung in den vergangenen Jahren
Grundsätzlich erfolgt die Kalkulation der realen Nachfrage auf Grundlage aktueller Belegungszahlen, Vormerkungen und gesellschaftlich relevanten Trends (z.B. steigende Nachfrage nach Plätzen im Grundschulalter).
Die Prognosen werden ohne die Neubaugebiete betrachtet, sind Baugebiete bezugsreif (z.B. in der geplanten Kommunikationszone) muss zusätzlich mit 1,5 -2% Kindern pro Geburtsjahrgang mehr gerechnet werden.
Die vorgestellten Werte sind als Referenzgröße mit einer Fehlertoleranz zu rezipieren, da die soziodemografische Entwicklung und die Nachfrage nach Kinderbetreuung immer einen Ungenauigkeitswert beinhalten. Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz stellt keine Pflicht zur Betreuung dar, deshalb ist eine empirisch valide Aussage nur bedingt möglich und muss jährlich neu der Nachfrage, dem Buchungsverhalten und der Geburtenentwicklung angepasst werden.
Demografische Entwicklung
Für das gesamte Stadtgebiet korrespondiert die insgesamt steigende Einwohnerzahl in Garching mit einem signifikanten Geburtenwachstum der letzten 4 Jahre. Zwar zeichnet sich 2018 ein leichter Rückgang der Geburten ab, eine exakte Aussage zu einer evtl. Trendwende kann jedoch erst in der Analyse der kommenden 5 Jahre getroffen werden. Der Ortsteil Hochbrück ist im Vergleich zum gesamten Stadtgebiet Garchings nicht deckungsgleich, tendenziell stellt sich seit 2017 ein Rückgang der Geburtensituation ein. Es ist davon auszugehen, dass sich durch bauliche Nachverdichtung, dem deutlichen Plus an Zuzügen gegenüber Wegzügen die Geburtenlage konstant bei etwa 180 Kindern pro Jahrgang einpendeln wird.
Der durchschnittliche Wert von 180 Kindern wurde in der nachfolgenden statistischen Erhebung als rechnerisches Mittel angewandt.
Standortanalyse und Bestandsaufnahme[1]
Garching hat im Betreuungsjahr 2018 gesamt:
- 19 Kinderkrippen, Kindergärten (altersgeöffnet und integrativ), Horte und Häuser für Kinder
- 1 gebundene Ganztagesschule, 1 offene Ganztagesklasse und 2 Mittagsbetreuungen
- 1 Projekt Tagespflege, 1 Großtagespflege und selbständige Tagesmütter
- 1 heilpädagogische Tagesstätte und 3 Projekte Junge Integration (an allen 3 Grundschulen)
Die durchschnittliche Auslastung (tatsächlich betreute Kinder) im Betreuungsjahr 2018 beträgt:
- U3 Bereich: 216 Plätze
- Ü3 Bereich: 539 Plätze
- Grundschulalter: 468 Plätze
- heilpädagogischer, integrativer Bereich: 87 Plätze
Statistik und Prognosen[2]
Bedarfsberechnung Zusammenfassung Kinder 0- 3 Jahre
In der Gesamtschau ist der durchschnittliche Bedarf (ca. 62%) an Betreuungsplätzen für Kinder zwischen 0 und 3 Jahren im Moment gedeckt. Dies trifft auch bei einem Anstieg des Bedarfes auf 64 % (aktueller Bedarf) zu. Der Faktor „Gastkinder“ (Garchinger Kinder, die Einrichtungen außerhalb des Stadtgebietes besuchen) kann nur unscharf kalkuliert werden, dzt. besuchen etwa 25 Kinder vorwiegend Kinderkrippen außerhalb von Garching.
Mittel- und langfristig kalkuliert die Verwaltung, mit steigender Nachfrage (70 %) nach Betreuungsplätzen für Krippenkinder/ Tagespflege. Hier ist von einem Unterangebot von 1 – 2 Krippengruppen auszugehen.
Bedarfsberechnung Zusammenfassung Kinder 3- 6 Jahre
Die Auslastung der Plätze für Kindergartenkinder zeigt eine annähernd vollständige Deckung und kann durch die Eröffnung eines Naturkindergartens (20 Plätze) 2019 komplett erreicht werden. Die Anzahl der Gastkinder liegt im vergleichbaren Umfang zu dem U3 Bereich (ca. 23 Kinder).
Integrative und heilpädagogische Versorgung
Frühpädagogische Untersuchungen gehen davon aus, dass etwa 10- 15 % aller Kinder eines Jahrgangs einen erhöhten Förderbedarf haben, nicht in jedem Fall ist eine intensivere Förderung nach Maßgabe § 54 (1) i.V. m. § 55 (2) SGB XII sowie § 79 SGB IX indiziert.
Die Erfahrungen der letzten Jahre und der gegenwärtigen Anmelde- und Betreuungssituation zeigen eine deutlich höhere Nachfrage als tatsächlich vorhandene Plätze zur Förderung von Kindern mit bestehender oder drohender Behinderung bzw. bei Entwicklungsdefiziten. Die heilpädagogische Tagesstätte in Garching ist eine Fördereinrichtung, die Plätze auch an Kinder aus anderen Landkreisgemeinden vergibt (i.d.R. werden 50% aller Kinder aus Garching aufgenommen). Im Durchschnitt kommen auf einen Platz in der integrativen oder heilpädagogischen Einrichtung 2 Anmeldungen, somit müssen Garchinger Eltern auch auf alternative Einrichtungen im Landkreis bzw. nach München ausweichen. Über diese Abwanderung liegen der Stadtverwaltung keine verifizierbaren Daten vor, da es sich bei den heilpädagogischen Tagesstätten nicht um BayKiBiG finanzierte Einrichtungen handelt.
Bedarfsberechnung Zusammenfassung Schulsprengel Ost
Im Einzugsgebiet der Grundschule Ost ist der Bedarf in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, so dass mit dem Ausbau (2. Hortgruppe Minikinderhaus) der Nachfrage entsprochen werden konnte. Bei einem Bedarf von 73% aller Schulkinder (aktueller Bedarf) fehlen ab dem Schuljahr 2021/2022 11 Betreuungsplätze. Ursächlich wird das Geburtenwachstum der letzten Jahre in den kommenden Schuljahren eine Unterversorgung von ca. 28 Betreuungsplätzen auslösen.
Steigt die gewünschte Versorgungsquote (76%) noch weiter an, fehlen in der nächsten Dekade 1- 2 Hortgruppen im Schulsprengel Ost. Das Buchungsverhalten der jetzigen Krippen- und Kindergarteneltern (im Mittel 7-8 Std) lässt den Schluss zu, dass die Prognose von 76 % ein anzunehmender realistischer Ausgangswert ist.
Ab dem Schuljahr 2023/ 2024 fehlt ein weiteres Klassenzimmer an der Grundschule Ost.
Die Containeranlage des Minikinderhauses Am Mühlbach hat außerdem nur eine befristete Betriebserlaubnis, die zunächst mit dem 31.08.2022 endet (50 Hort- und 20 Kindergartenplätze).
Bedarfsberechnung Zusammenfassung Schulsprengel West
Der Bedarf an außer- und nachschulischer Versorgung ist zwar in den letzten Jahren um etwa 10 Prozentpunkte gesunken, liegt im Vergleich der 3 Schulsprengel auf einem durchschnittlichen Niveau.
Bei einem Bedarf von 87 % aller Schulkinder (Durchschnittswert) fehlen ab dem nächsten Schuljahr 59 Betreuungsplätze, das entspricht 2- 3 Hortgruppen oder Plätzen in der Mittagsbetreuung.
Die kontinuierliche Geburtenentwicklung lässt die Nachfrage in den kommenden Schuljahren auf bis zu 89 Betreuungsplätze anwachsen. Das ergibt ein Äquivalent von 4 Hortgruppen.
Der aktuelle Bedarf pendelt sich bei 82 % ein, damit entsteht ein Delta ab dem Schuljahr 2019/ 2020 von etwa 41 Plätzen (prognostisch: bis zu 69 fehlenden Plätze in den Folgejahren). Im Falle der gewünschten Nachfragedeckung müssten bis zu 3 Hortgruppen neu eröffnet werden. Die aktuelle Bedarfsquote darf als kalkulatorische korrekte Größe für die nächsten Jahre angenommen werden (siehe auch Buchungsmentalität GS Ost).
Ab dem Schuljahr 2021/ 2022 fehlen trotz Auszuges des Schulkindergartens (geplanter Umzug in das WHG vsl. Frühjahr 2019) dauerhaft weitere Klassen- und Fachräume sowohl für die Grundschule West als auch für die Max-Mannheimer Mittelschule (gesamt nach Wiederherstellung: 3 Klassenzimmer + 2 Funktionsräume).[3]
Die Sanitäranlagen für den Hort St. Severin an der Grundschule sind durch die ständige Überbelegung für eine unbefristete Betriebserlaubnis zu klein (Befristung bis 31.08.2021), jedoch bautechnisch nicht erweiterbar (dzt. 70 Kinder).
Bedarfsberechnung Zusammenfassung Grundschule Hochbrück
Im Sprengel der Grundschule Garching Hochbrück ist der Bedarf sprunghaft von 74 % auf 93 % gestiegen. Exemplarisch für die allgemeine städtische Tendenz steht die Tatsache, dass mit der Eröffnung eines neuen nachschulischen Angebotes (offene Ganztagesklasse) zum September 2018 dieses auch sofort komplett belegt war. Gründe liegen u.a. darin, dass für die Hochbrücker Eltern nun erstmals eine Wahlmöglichkeit geschaffen wurde und das katholische Haus für Kinder St. Franziska Romana in den letzten 5 Jahren konstant mit Hortkindern überbelegt und nun erstmalig eine Entlastung erfährt. Wird der aktuelle Bedarf von 93 % als Maßstabswert angenommen, fehlen in den Folgejahren bis zu 11 Plätze.
Pendelt sich die Nachfrage bei ca. 85 % ein, ist von bis zu 4 fehlenden Betreuungsplätzen auszugehen, die durch eine Einzelfallüberbelegung kompensiert werden könnten.
Für das Schuljahr 2022/ 2023 ist mit einem fehlenden Klassenzimmer zu rechnen.
Empfehlungen und Maßnahmen
Die im Folgenden genannten Empfehlungen gehen von einer konservativen Planung aus und berücksichtigen keine Neubaugebiete.
U 3 Bereich (Krippen und Tagespflege)
Der Stadtverwaltung liegt ein Antrag der Nachbarschaftshilfe Garching e.V. vor, die ihren jetzigen Kinderklub im Römerhof in eine Großtagespflege umwandeln möchten. Falls diese Lösung realisierbar wäre, könnten zwischen 8- 16 Plätzen im U3 Bereich gewonnen werden. Voraussetzung ist eine zeitnahe Prüfung der räumlichen Machbarkeit (u.a. Brandschutz, Sanitär, Ausstattung) durch die Stadtverwaltung gemeinsam mit Träger und Landratsamt[4]. Grundsätzlich sind die gesetzlichen Mindeststandards und Auflagen der Aufsichtsbehörde in einem geringeren Umfang als bei einer klassischen Kinderkrippe. Die Erfahrungen der Großtagespflege in Hochbrück wie auch an anderen landkreisweiten Standorten zeigen eine hohe Akzeptanz seitens der Elternschaft, denn hier können- anders als in den meisten Kinderkrippen- nur tageweise Plätze angeboten werden (Platzsplitting). Die Betreuung durch geschulte Tagesmütter findet im Rahmen vergleichbarer qualitativer pädagogischer Standards statt.
Langfristig können durch die Integration einer Großtagespflege in einem zukünftigen Familienzentrum bedarfsgerechte Plätze im U3 Bereich entstehen.
Ü3 Bereich (Kindergarten)
Die solide Ausgangslage führt perspektivisch 2019 zur einer vollständigen Bedarfsdeckung der Kindergartenplätze. Kurzfristige Ausbaumaßnahmen sind nicht notwendig.
Integrative und heilpädagogische Versorgung
Der neu gebaute katholische Kindergarten kann bis zu 2 Kinder integrativ betreuen, diese Plätze sind seit September 2018 additiv zu bewerten. Der städt. Kindergarten Falkenstein betreut regulär 12 Kinder integrativ, in begründeten Einzelfällen wurden in den vergangenen Jahren 13 Kinder aufgenommen (entsprechend reduziert sich die Anzahl der Regelplätze). Die Stadtverwaltung hat keinen Einfluss auf die Vergabe der heilpädagogischen Plätze in der Tagesstätte, geht jedoch auch in den Folgejahren von einer Belegungsquote von 50% Garchinger Kinder aus. Eine vollständige Bedarfsdeckung im integrativen und heilpädagogischen Bereich kann nicht gewährleistet werden. Das hat zur Folge, dass Kinder in Regeleinrichtungen verbleiben, bis ein Platz in der HPT, im Kindergarten Falkenstein oder eine Einzelintegrationsmaßnahme in der angestammten Einrichtung möglich ist.
Nach- und außerschulische Versorgung
Die beschriebenen Defizite in den Sprengeln Ost und West entstehen bereits 2- 5 Jahre vor der Eröffnung der neuen Grundschule im Norden und müssen politisch und verwaltungsintern durch einen Maßnahmenkatalog beantwortet werden. Die erwartbare, parallele Einführung des Rechtsanspruches auf eine ganztägige Betreuung im Grundschulalter führt zu einer unerlässlichen Anstrengung, benötigte Plätze sicherzustellen.
Perspektivisch wird mit dem Start der Grundschule Nord mit den bereits beschlossenen ganztägigen Angeboten (nachfolgend Umsprengelung) von einer zeitweisen Entspannung auszugehen sein. Je nach Fortschreiten der Wohnentwicklung in der Kommunikationszone wird sich diese Situation spätestens Ende der kommenden Dekade wieder verändern. Die beschlossene Beschränkung der Anzahl der Räume für die ganztägige Betreuung an der Grundschule Nord ist hinsichtlich des kommenden Rechtsanspruches neu zu bewerten.
Schulsprengel Ost
Langfristig kann die entstehende Unterversorgung durch einen Neubau einer Kindertageseinrichtung (lt. Bebauungsplan Nr. 175 dafür vorgesehenes Grundstück für eine Kinderbetreuungseinrichtung am Hüterweg „Wohnen am Bürgerpark“) für 2- 3 Hortgruppen gelöst werden. Eine alternative Untersuchung des Feuerwehrhauses nach deren Auszug zur teilweisen Anschlussverwendung für eine Kinderbetreuungseinrichtung ist ebenfalls vorstellbar. Ein Aufstocken des Gebäudes der Mittagsbetreuung an der Grundschule Ost wird bau- und kostentechnisch (u.a. Herstellen der Barrierefreiheit) als kritisch bewertet.
Schulsprengel West
Kurzfristige Maßnahmen, um die Bedarfswünsche annähernd zu decken:
- Weitere Nutzung des Containermoduls an der Pfarrer Stain Str. 5 (nach Auszug der Kinderkrippe Nachbarskinder) als Mittagsbetreuung oder als Hort (ca. 25 Kinder).
- Prüfung der Umwandlung einer Kindergartengruppe in eine Hortgruppe in einem Kindergarten des Einzugsgebietes Schulsprengel West (die jetzigen 20 Kindergartenplätze müssen in dem betroffenen Kindergarten nicht zwingend belegt werden).
Mittel- und langfristige Baumaßnahmen:
- Aufstellen von Containermodulen im Bereich des Schulkomplexes mit dem Nachteil, dass durch die wachsende Schülerschaft sich damit Außen- und Sportflächen deutlich einschränken würden und den Bewegungsradius der Kinder verringern.
- Neubau eines separaten Gebäudes oder eines Anbaus an der Mittelschule (Fläche Lehrerparkplatz)- ein Herauslösen aller nachmittäglichen Betreuungsangebote der Grund- und Mittelschule und die Integration in den Neubau schafft in den beiden Schulen Platz für Klassen- und Fachräume.
Schulsprengel Hochbrück
Kurzfristig sind keine weiteren Ausbaumaßnahmen notwendig. Nachdem der offene Ganztag am Seilerweg aus pädagogischen und organisatorischen Gründen ausdrücklich nur für 1 Schuljahr durch die ROB genehmigt wurde, plant die Stadtverwaltung eine Umwandlung in einen Hort zum Schuljahr 2019/ 2020.
Fazit
Der tatsächliche Bedarf im Krippen- und Kindergartenbereich kann ab dem kommenden Kalenderjahr schrittweise erfüllt werden, jedoch immer unter der Voraussetzung dass kein Neubaugebiet bezugsfertig wird. Kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen im Bereich der Betreuung von Kindern im Grundschulalter in den Schulsprengeln Ost und West sind dringend geboten. Die weiteren Planungen zum Neubau der Grundschule Nord müssen zügig erfolgen.
[1] Anm. der Verf.: Eine detaillierte und ausführliche Darstellung der einzelnen Einrichtungen/ Institutionen/ Betreuungsformen und Projekte (u.a. Träger, Standort, Platzbelegung, Größen, Gruppen, Auslastung, Besonderheiten) sind den Anlagen zu entnehmen.
[2] Anm. der Verf.: Nachstehende Tabellen stellen in Auszügen die Zusammenfassung der Evaluierung dar. Detaillierte Angaben sind der Anlage zu entnehmen.
[3] (Anm. der Verf. siehe hier auch BIII/663/2018 STR vom 21.06.2018 Bekanntgabe der Schülerzahlen für die Grund- und Mittelschulen)
[4] Aktuell findet eine Überprüfung des gesamten Komplexes Römerhof statt, u.a. zur Vermessung der Innen- und Außenräume.
II. BESCHLUSS:
Der Stadtrat nimmt den Sachstandsbericht zur Entwicklung der Kinderbetreuung in Garching zur Kenntnis. Die Verwaltung wird die vorliegende Statistik regelmäßig fortschreiben und Daten sowie Platzkapazitäten dem Gremium jährlich vorzulegen.
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung zur Prüfung folgender Maßnahmen auf bauliche, organisatorische und pädagogische Machbarkeit:
- Zeitnahe Umwandlung des Kinderklubs im Römerhof in eine Großtagespflege.
- Fortführung der Nutzung des Standortes an der Pfarrer – Stain Str. als einen Hort oder eine Mittagsbetreuung ab dem Schuljahr 2019/ 2020 für den Bereich des Schulsprengels West.
- Umwandlung einer bisherigen Kindergartengruppe in eine Hortgruppe in einem Kindergarten des Schulsprengels West.
- Untersuchung einer teilweisen Anschlussnutzung des jetzigen Feuerwehrhauses für eine Kinderbetreuungseinrichtung nach Auszug der Feuerwehr in den Neubau.
- Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung am Hüterweg („Wohnen am Bürgerpark“) mit der priorisierten Betreuungsform Hort.
- Neubau eines Anbaus oder eines separaten Gebäudekörpers im Bereich des Schulkomplexes West (vorrangig für die Nutzung durch außer- bzw. nachschulische Angebote: ca. 200 Betreuungsplätze).
- Aufstellen von Containermodulen im Bereich des Schulkomplexes West, soweit die benötigten Plätze nicht wie unter Punkt 2 und 3 erläutert, vorgehalten werden können.
Anlagen
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