ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/440/2018

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Mit Schreiben vom 26.09.2018 hat die Stadt Garching die Anfrage erhalten, ob das Gebiet Römerhofweg 19-25, 27-37, 39-49, 51, 51 a- e in einem städtebaulichen Sanierungsgebiet, Entwicklungsgebiet oder Erhaltungsgebiet liegt.

 

Der Satzungstext „Römerhofweg“ sowie der Geltungsbereich sind der Beschlussvorlage beigefügt.

 

Sachverhalt:

Das Wohngebiet am Römerhofweg, welches in der Anlage 1 dargestellt ist, wurde in den Jahren 1971 1973 als geförderter Wohnungsbau errichtet. Seit der Errichtung der Wohngebäude wurden bis auf ein Gebäude keine wesentlichen Umbauten oder Modernisierungen durchgeführt. Die Sozialbindung des geförderten Wohnungsbaus lief im Jahr 2016 für die letzten Wohngebäude aus. Seitens der Eigentümer wurden bereits in der Vergangenheit der Verwaltung Konzepte vorgelegt, die eine neue Bebauungskonzeption für die Gebäude vorsieht. Mit Schreiben vom 26.09.2018 hat die Stadt Garching die Anfrage erhalten, ob das Gebiet Römerhofweg 19-25, 27-37, 39-49, 51, 51 a- e in einem städtebaulichen Sanierungsgebiet, Entwicklungsgebiet oder Erhaltungsgebiet liegt. Aufgrund des bekannten Erweiterungswunsches der Eigentümer, dem Auslaufen der Sozialbindung und der Anfrage des Eigentümers über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Bebauung steht zu befürchten, dass der Gebäudebestand überarbeitet und zu neuen Konditionen vermietet oder aufgeteilt und verkauft werden könnte.

 

Begründung zur Satzung Erhaltungssatzung „merhofweg“

Das Wohngebiet am Römerhofweg liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 23 der Stadt Garching. Dieser setzt für den Geltungsbereich ein Allgemeines Wohngebiet fest. Das Maß der baulichen Nutzung lässt eine massive Geschossbebauung zu. Die verdichtete Wohnbebauung im Geschosswohnungsbau wurde im Wesentlichen gemäß den maximal zulässigen Maßen der baulichen Nutzung hergestellt. Die Wohnbebauung wurde als geförderter Wohnungsbau errichtet. Die Sozialbindung für die Wohnungen Römerhofweg 39 - 49 ist zum 31.12.2016 ausgelaufen.

 

Die städtebaulich nachteiligen Folgen einer Verdrängung der vorhandenen Wohnbevölkerung bestimmen sich nach den konkreten Verhältnissen, so dass jede Art von Wohnbevölkerung schutzwürdig ist, soweit deren Zusammensetzung aus besonderen städtebaulichen Gründen erhalten werden soll (BVerwG 18.6.1997 - 4 C 2.97). Besondere städtebauliche Gründe, die den Erlass einer Satzung nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 rechtfertigen, liegen etwa vor beim Wegfall von stadtnahen preisgünstigem Mietwohnungsbestand in Altbauten, für den preisgünstiger Ersatzwohnraum nicht zur Verfügung steht, sondern an anderer Stelle geschaffen werden müsste, verbunden mit dem Zuzug einkommensstärkerer Bevölkerungskreise, der zu einer Erhöhung eines bislang unterschiedlichen Motorisierungsgrades führt, was Um- und Neubaumaßnahmen ebenso erforderlich macht.

 

Ausgangslage:

 

Allgemeines:

Durch die sehr attraktive U-Bahnanbindung mit ihrer dichten Taktfolge ist Garching als Wohnort sehr attraktiv.  Der Wohnraummangel durch Zugzug bestimmt auch den Garchinger Wohnungsmarkt sowohl im Bereich Kaufen als auch Miete analog zur Landeshauptstadt München. Zum Ausdruck kommt dies auch in den Bodenrichtwerten, die in den letzten Jahren auch in Garching sehr stark angestiegen sind.

 

Der Erlass der Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB (sog. Milieuschutzsatzung) bildet für die Stadt Garching eine konsequente Weiterführung ihrer, seit Jahrzenten üblichen Wohnungspolitik. Unabhängig der politischen Mehrheiten im Stadtrat sind in Garching von 1963 bis 2003 Wohnungen im 1. Förderweg gebaut worden.

So beläuft sich die Zahl der geförderten Wohnungen im Stadtgebiet Garching auf insgesamt 607 Wohnungen, davon liegen 186 Wohnungen im Bereich merhofweg 19 bis 51 E.

Von den insgesamt 607 Wohnungen sind bei 277 Wohnungen innerhalb der letzten 4 Jahre die Bindungsfrist ausgelaufen, davon 186 im Römerhofweg 19 bis 51 E. Die ausgelaufenen Wohnungen binden sich in kleineren Einheiten, zwischen 2 24 Wohnungen.

 

Bestand an Sozialmieten und Auslauf der Bindungen - Stichtag 31.02.2016 im Römerhofweg 19 51 E

 Datum der Förderung

Straßen, Nr.

Zahl der geförderten Wohnungen

Whg.-Typ

Zahl der aktuell noch gebundenen Wohnungen

Bindungsende der nicht eigengenutzten Wohnungen

25.10.1971

merhofweg 39 49

102

1

102

31.12.2016

30.04.1973

merhofweg 27, 37

84

1

84

31.12.2016

 

 

Einwohner:  

Im Römerhofweg 19 - 51 E sind insgesamt 914 Personen gemeldet. Davon haben 563 die deutsche Staatsbürgerschaft und 351 Personen eine andere Staatsangehörigkeit.

 Bevölkerungsstruktur / Familienstand:

Ledig

435 davon 178 Minderjährige

Verheiratet

390

Verwitwet

32

Geschieden

57

 

Statistiken:

 

Garching ohne Römerhofweg 19-51 E

merhofweg

Anteil wohnhaft im Römerhofweg

Einwohner

19221

912

4,74 %

Wegzug in eine andere Kommune

2120

11,02 %

60

6,58 %

 

Umzug innerhalb Garchings

500

2,6 %

16

1,75 %

 

Zuzug nach Garching

2357

12,26 %

72

7,89 %

 

Einbürgerungen

52

12

23 % wohnhaft im Römerhofweg

 

Die Mieter wohnen zum großen Teil seit sehr vielen Jahren in ihren Wohnungen. Wechsel findet überwiegend altersbedingt statt. Dies wird auch in der abgebildeten Statistik deutlich zum Ausdruck gebracht.

 

Aussagen zur Zusammensetzung der derzeitigen Bevölkerungsstruktur

Sozialleistungen

Im Römerhofweg 19 - 51 e gibt es 45 Haushalte / Bedarfsgemeinschaften, die Sozialleistungen wie SGB II (Hartz 4), SGB XII (Sozialhilfe) oder Wohngeld erhalten.

In Garching gibt es insgesamt 369 Haushalte / Bedarfsgemeinschaften, die SGBXII (Hartz 4), Wohngeld oder Leistungen nach SGB VII (Sozialhilfe) beziehen.

Im Römerhofweg 19 51 e wohnen somit 12,10 % der Haushalte, die in Garching Sozialleistungen erhalten. In diesem Bereich wohnen 4,74 % der Gesamtbevölkerung.

Somit wohnt ein signifikanter Anteil der Leistungsbezieher im Römerhofweg 19 51 e. Damit zeigt sich, dass die Bevölkerung hinsichtlich einer möglichen Verdrängung relativ sensibel ist.

 

 

Kinderbetreuung:

r das lfd. Betreuungsjahr sind bei der Verwaltung für 4 Kinder im Komplex Römerhofweg ein Antrag auf Beitragsbezuschussung Kindergarten/ Hort gestellt worden (teilweise auch bereits bewilligt). In den zurückliegenden Jahren waren dies durchschnittlich immer 7 Kinder aus dem Wohngebiet, die auf Grund der Einkommenssituation der Eltern Unterstützung durch staatl. Zuschüsse beantragten haben. Der Mittelwert aller Familien, die Kostenübernahmeanträge stellen (wohnhaft im gesamten Ortsgebiet) ist 30. Damit wohnen ca. ¼ der berechtigten Kinder in Römerhofweg 19 51 E.

 

Beispiele für die Wohnungssituation in Garching

Warteliste Sozialwohnungen Stand 30.10.2018

Dringlichkeitsstufe 1

52 Haushalte

Dringlichkeitsstufe 2

30 Haushalte

Dringlichkeitsstufe 3

10 Haushalte

Allgemeine Wohnberechtigungen

13 Haushalte

Altenwohnanlage

8 Haushalte

Gestellte Anträge

13 Haushalte

 

Die Stadt Garching hat im Mühlbach-Quartett 16 Wohnungen zu moderaten Mieten, die unter der Berechnung basierend auf dem qualifizierten Mietspiegel liegen, öffentlich ausgeschrieben. Die Wohnungen wurden einkommensabhängig vergeben. Für die 16 Wohnungen sind 129 Bewerbungen eingegangen.

Im Mühlfeld-Trio hat die Stadt Garching 32 Wohnungen vergeben, ebenfalls zu moderaten Mieten. Bei dieser öffentlichen Ausschreibung erfolgte keine Einkommensabfrage. Es haben sich ca. 250 Haushalte beworben.

Damit wird sichtbar, dass bezahlbarer Wohnraum für niedrigere Einkommensschichten, auch oberhalb der Berechtigung für eine Sozialwohnung sehr knapp und damit schutzbedürftig ist.

 

Zum 1.8.2015 ist die Verordnung der Stadt Garching zur Mietpreisbremse in Kraft getreten.

 

Bereits vorgenommene Sanierungen

Der niedere Block ist wärmegedämmt worden. Ob dies Mieterhöhungen zur Folge hatte, ist offen.

 

Wohnungssanierungen

Im Nachgang zum Ablauf der Sozialbindung sind bei Auszug von Bewohnern die Wohnungen saniert worden (Bad, Böden). In den Alt-Mietverträgen ist geregelt, dass die Küche Bestandteil der Wohnung ist. Dieser Passus ist nicht mehr Bestandteil der neuen Mietvertge, entspricht aber auch den marktüblichen Gepflogenheiten. Die Wohnungen sind für die doppelte Miete im Nachgang neu vermietet worden. Damit werden freigeworden günstige Mietwohnen sukzessiv dem Markt entzogen und zu überdurchschnittlichen Mieten bezogen auf die nach dem qualifizierten Mietspiegel ergebenden Vergleichsmieten angeboten.

 

Mietsituation

Zum 1.5.2018 ist der überarbeitete qualifizierten Mietspiegel der Stadt Garching in Kraft getreten, der zunächst anwendbar bis zum 30.04.2020 ist.

 

Berechnung auf Basis des qualifizierten Mietspiegels:

Wohnungsgröße

Ausstattung

Durchschnittliche ortsübliche Monatsmiete

90 m²

Überdurchschnittliche Sanitärausstattung, Böden Parkett, Fliesen

926,56 €

90 m²

Durchschnittliche Sanitärausstattung, den Laminat, Teppichboden

846,86 €

 

In die Berechnung floss der mietmindernde Punkt „überdurchschnittlicher Straßenlärmpegel der Wohngegend“ nicht mit ein, da dies nur auf die Wohnungen zutrifft, die unmittelbar an der ST2350 liegen.

 

Die Bestandsmietverträge sind bisher moderat angepasst worden. Anpassungen sind in den Nebenkostenabrechnungen erfolgt, so zahlen die Erdgeschoßbewohner nunmehr an den Kosten für Betrieb und Wartung der Aufzüge mit, es sein denn, dass dies ausdrücklich im Mietvertrag ausgeschlossen worden ist. Diese Handhabung entspricht der aktuellen Rechtsprechung.

Das Einwohnermeldeamt berichtet, dass erste Wohnungen als Studenten-WGs vermietet werden. Die durchschnittliche Miete für ein Studentenappartement beläuft sich auf ca. 500 €. Die Grundrisse der 3- und 4 Zimmer-Wohnungen lassen eine Vermietung als WG zu. Somit nnten Studenten-WGs eine Konkurrenz zum familiären Wohnen darstellen, da eine 4-Zimmer-Wohnung r ca. 2.000 € vermietet werdennnte, was weit über der Durchschnittsmiete für familiäres Wohnen liegt. Die zu erzielenden Mieten bei Studenten-WGs sind für Kapitalanleger attraktiv und sicher. Somit könnten die Wohnungen geteilt werden und zu hohen Preisen an Kapitalanleger veräert werden. In der Prognose ist davon auszugehen, dass sich der studentische Wohnungsmarkt in Garching mit der Verlegung der Fakultät für Elektrotechnik weiter verschärfen wird.

 

Zusammenfassung/Würdigung

Aufgrund der vorgefundenen Ausgangslage ist davon auszugehen, dass das Gebiet ein deutliches Aufwertungspotential aufweist. Der vorhandene Gebäudebestand, der in den Jahren 1970 bis 1980 entstanden ist, eignet sich für eine energetische Sanierung. Zudem kann in der Regel ca. 35 40 Jahre nach Erstellung eines Wohngebäudes mit dem Beginn eines Modernisierungszyklus gerechnet werden. Der ausdrücklich geäerte Bauwunsch des Eigentümers sowie die Tatsache, dass nunmehr die Bindungsfrist des geförderten Wohnungsbaus ausgelaufen ist, sind weitere Indikatoren für eine bevorstehende Aufwertung des Gebietes.

Auf der anderen Seite zeigt sich aufgrund der Bewohnerstruktur ein deutliches Verdrängungspotential, da innerhalb des Gebietes Bevölkerungsgruppen mit besonderen Empfindlichkeiten angesiedelt sind.  

Die Datengrundlagen zeigen, dass die Bevölkerung in dem Gebiet sozial schwächer steht, als der Durschnitt in Garching. Insbesondere sind überdurchschnittlich viele Bezieher von Sozialleistungen und Wohngeld im Gebiet ansässig. Auch ist der Anteil an Beihilfen für die Kinderbetreuung höher als der Durchschnitt. Die Indikatoren lassen ckschlüsse darauf zu, dass der Anteil verdrängungsgefährdeter Haushalte im Untersuchungsgebiet her ist, als im Vergleich mit der Gesamtstadt ist. Die genannten Bevölkerungsgruppen haben in der Regel größere Probleme, auf dem Wohnungsmarkt adäquaten und bezahlbaren Ersatzwohnraum zu finden, wenn sie verdrängt werden und sind oft weniger mobil als beispielsweise Paare mit doppeltem Haushaltseinkommen.

Einen Hinweis auf das Vorhandensein von gewachsenen und schützenswerten Milieustrukturen und Nachbarschaften geben hier die Indikatoren Wegzug, Umzug und Zuzug an. Die Wanderung in und aus dem Gebiet ist deutlich geringer als die sonstigen Wanderungen innerhalb der Stadt. Es kann somit davon ausgegangen werden, dass eine hohe Bindung an die Nachbarschaft und Infrastruktur besteht und sich ein gewisses „Milieu“ sowie soziale Netzwerke etabliert haben.

Die aufgeführten Tatsachen lassen den Rückschluss zu, dass in diesem Bereich Römerhofweg 19 51 E n schutzwürdige Mieter wohnen, die durch Modernisierungsmaßnahmen oder durch Bildung von Teileigentum zum Verlassen ihres Gebiets gezwungen werden. Letztlich kann dies den Wegzug aus Garching bedeuten, da Wohnungen zu vergleichbaren Mieten äerst selten angeboten werden und insbesondere die vorhandenen Angebote die sehr hohe Nachfrage bei weitem nicht deckt.

 

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II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat beschließt, zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Römerhofweg“) vom 22. November 2018 zu erlassen.

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Anlagen

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