BESCHLUSSVORLAGE - GB II/440/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer Erhaltungssatzung für den Bereich Geschosswohnungsbau am Römerhofweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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22.11.2018
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I. Sachvortrag:
Mit Schreiben vom 26.09.2018 hat die Stadt Garching die Anfrage erhalten, ob das Gebiet Römerhofweg 19-25, 27-37, 39-49, 51, 51 a- e in einem städtebaulichen Sanierungsgebiet, Entwicklungsgebiet oder Erhaltungsgebiet liegt.
Der Satzungstext „Römerhofweg“ sowie der Geltungsbereich sind der Beschlussvorlage beigefügt.
Sachverhalt:
Das Wohngebiet am Römerhofweg, welches in der Anlage 1 dargestellt ist, wurde in den Jahren 1971 – 1973 als geförderter Wohnungsbau errichtet. Seit der Errichtung der Wohngebäude wurden bis auf ein Gebäude keine wesentlichen Umbauten oder Modernisierungen durchgeführt. Die Sozialbindung des geförderten Wohnungsbaus lief im Jahr 2016 für die letzten Wohngebäude aus. Seitens der Eigentümer wurden bereits in der Vergangenheit der Verwaltung Konzepte vorgelegt, die eine neue Bebauungskonzeption für die Gebäude vorsieht. Mit Schreiben vom 26.09.2018 hat die Stadt Garching die Anfrage erhalten, ob das Gebiet Römerhofweg 19-25, 27-37, 39-49, 51, 51 a- e in einem städtebaulichen Sanierungsgebiet, Entwicklungsgebiet oder Erhaltungsgebiet liegt. Aufgrund des bekannten Erweiterungswunsches der Eigentümer, dem Auslaufen der Sozialbindung und der Anfrage des Eigentümers über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Bebauung steht zu befürchten, dass der Gebäudebestand überarbeitet und zu neuen Konditionen vermietet oder aufgeteilt und verkauft werden könnte.
Begründung zur Satzung Erhaltungssatzung „Römerhofweg“
Das Wohngebiet am Römerhofweg liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 23 der Stadt Garching. Dieser setzt für den Geltungsbereich ein Allgemeines Wohngebiet fest. Das Maß der baulichen Nutzung lässt eine massive Geschossbebauung zu. Die verdichtete Wohnbebauung im Geschosswohnungsbau wurde im Wesentlichen gemäß den maximal zulässigen Maßen der baulichen Nutzung hergestellt. Die Wohnbebauung wurde als geförderter Wohnungsbau errichtet. Die Sozialbindung für die Wohnungen Römerhofweg 39 - 49 ist zum 31.12.2016 ausgelaufen.
Die städtebaulich nachteiligen Folgen einer Verdrängung der vorhandenen Wohnbevölkerung bestimmen sich nach den konkreten Verhältnissen, so dass jede Art von Wohnbevölkerung schutzwürdig ist, soweit deren Zusammensetzung aus besonderen städtebaulichen Gründen erhalten werden soll (BVerwG 18.6.1997 - 4 C 2.97). Besondere städtebauliche Gründe, die den Erlass einer Satzung nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 rechtfertigen, liegen etwa vor beim Wegfall von stadtnahen preisgünstigem Mietwohnungsbestand in Altbauten, für den preisgünstiger Ersatzwohnraum nicht zur Verfügung steht, sondern an anderer Stelle geschaffen werden müsste, verbunden mit dem Zuzug einkommensstärkerer Bevölkerungskreise, der zu einer Erhöhung eines bislang unterschiedlichen Motorisierungsgrades führt, was Um- und Neubaumaßnahmen ebenso erforderlich macht.
Ausgangslage:
Allgemeines:
Durch die sehr attraktive U-Bahnanbindung mit ihrer dichten Taktfolge ist Garching als Wohnort sehr attraktiv. Der Wohnraummangel durch Zugzug bestimmt auch den Garchinger Wohnungsmarkt sowohl im Bereich Kaufen als auch Miete analog zur Landeshauptstadt München. Zum Ausdruck kommt dies auch in den Bodenrichtwerten, die in den letzten Jahren auch in Garching sehr stark angestiegen sind.
Der Erlass der Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB (sog. Milieuschutzsatzung) bildet für die Stadt Garching eine konsequente Weiterführung ihrer, seit Jahrzenten üblichen Wohnungspolitik. Unabhängig der politischen Mehrheiten im Stadtrat sind in Garching von 1963 bis 2003 Wohnungen im 1. Förderweg gebaut worden.
So beläuft sich die Zahl der geförderten Wohnungen im Stadtgebiet Garching auf insgesamt 607 Wohnungen, davon liegen 186 Wohnungen im Bereich Römerhofweg 19 bis 51 E.
Von den insgesamt 607 Wohnungen sind bei 277 Wohnungen innerhalb der letzten 4 Jahre die Bindungsfrist ausgelaufen, davon 186 im Römerhofweg 19 bis 51 E. Die ausgelaufenen Wohnungen binden sich in kleineren Einheiten, zwischen 2 – 24 Wohnungen.
Bestand an Sozialmieten und Auslauf der Bindungen - Stichtag 31.02.2016 im Römerhofweg 19 – 51 E
Datum der Förderung | Straßen, Nr. | Zahl der geförderten Wohnungen | Whg.-Typ | Zahl der aktuell noch gebundenen Wohnungen | Bindungsende der nicht eigengenutzten Wohnungen |
25.10.1971 | Römerhofweg 39 – 49 | 102 | 1 | 102 | 31.12.2016 |
30.04.1973 | Römerhofweg 27, 37 | 84 | 1 | 84 | 31.12.2016 |
Einwohner:
Im Römerhofweg 19 - 51 E sind insgesamt 914 Personen gemeldet. Davon haben 563 die deutsche Staatsbürgerschaft und 351 Personen eine andere Staatsangehörigkeit.
Bevölkerungsstruktur / Familienstand:
Ledig | 435 davon 178 Minderjährige |
Verheiratet | 390 |
Verwitwet | 32 |
Geschieden | 57 |
Statistiken:
| Garching ohne Römerhofweg 19-51 E | Römerhofweg | Anteil wohnhaft im Römerhofweg |
Einwohner | 19221 | 912 | 4,74 % |
Wegzug in eine andere Kommune | 2120 11,02 % | 60 6,58 % |
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Umzug innerhalb Garchings | 500 2,6 % | 16 1,75 % |
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Zuzug nach Garching | 2357 12,26 % | 72 7,89 % |
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Einbürgerungen | 52 | 12 | 23 % wohnhaft im Römerhofweg |
Die Mieter wohnen zum großen Teil seit sehr vielen Jahren in ihren Wohnungen. Wechsel findet überwiegend altersbedingt statt. Dies wird auch in der abgebildeten Statistik deutlich zum Ausdruck gebracht.
Aussagen zur Zusammensetzung der derzeitigen Bevölkerungsstruktur
Sozialleistungen
Im Römerhofweg 19 - 51 e gibt es 45 Haushalte / Bedarfsgemeinschaften, die Sozialleistungen wie SGB II (Hartz 4), SGB XII (Sozialhilfe) oder Wohngeld erhalten.
In Garching gibt es insgesamt 369 Haushalte / Bedarfsgemeinschaften, die SGBXII (Hartz 4), Wohngeld oder Leistungen nach SGB VII (Sozialhilfe) beziehen.
Im Römerhofweg 19 – 51 e wohnen somit 12,10 % der Haushalte, die in Garching Sozialleistungen erhalten. In diesem Bereich wohnen 4,74 % der Gesamtbevölkerung.
Somit wohnt ein signifikanter Anteil der Leistungsbezieher im Römerhofweg 19 – 51 e. Damit zeigt sich, dass die Bevölkerung hinsichtlich einer möglichen Verdrängung relativ sensibel ist.
Kinderbetreuung:
Für das lfd. Betreuungsjahr sind bei der Verwaltung für 4 Kinder im Komplex Römerhofweg ein Antrag auf Beitragsbezuschussung Kindergarten/ Hort gestellt worden (teilweise auch bereits bewilligt). In den zurückliegenden Jahren waren dies durchschnittlich immer 7 Kinder aus dem Wohngebiet, die auf Grund der Einkommenssituation der Eltern Unterstützung durch staatl. Zuschüsse beantragten haben. Der Mittelwert aller Familien, die Kostenübernahmeanträge stellen (wohnhaft im gesamten Ortsgebiet) ist 30. Damit wohnen ca. ¼ der berechtigten Kinder in Römerhofweg 19 – 51 E.
Beispiele für die Wohnungssituation in Garching
Warteliste Sozialwohnungen – Stand 30.10.2018
Dringlichkeitsstufe 1 | 52 Haushalte |
Dringlichkeitsstufe 2 | 30 Haushalte |
Dringlichkeitsstufe 3 | 10 Haushalte |
Allgemeine Wohnberechtigungen | 13 Haushalte |
Altenwohnanlage | 8 Haushalte |
Gestellte Anträge | 13 Haushalte |
Die Stadt Garching hat im Mühlbach-Quartett 16 Wohnungen zu moderaten Mieten, die unter der Berechnung basierend auf dem qualifizierten Mietspiegel liegen, öffentlich ausgeschrieben. Die Wohnungen wurden einkommensabhängig vergeben. Für die 16 Wohnungen sind 129 Bewerbungen eingegangen.
Im Mühlfeld-Trio hat die Stadt Garching 32 Wohnungen vergeben, ebenfalls zu moderaten Mieten. Bei dieser öffentlichen Ausschreibung erfolgte keine Einkommensabfrage. Es haben sich ca. 250 Haushalte beworben.
Damit wird sichtbar, dass bezahlbarer Wohnraum für niedrigere Einkommensschichten, auch oberhalb der Berechtigung für eine Sozialwohnung sehr knapp und damit schutzbedürftig ist.
Zum 1.8.2015 ist die Verordnung der Stadt Garching zur Mietpreisbremse in Kraft getreten.
Bereits vorgenommene Sanierungen
Der niedere Block ist wärmegedämmt worden. Ob dies Mieterhöhungen zur Folge hatte, ist offen.
Wohnungssanierungen
Im Nachgang zum Ablauf der Sozialbindung sind bei Auszug von Bewohnern die Wohnungen saniert worden (Bad, Böden). In den Alt-Mietverträgen ist geregelt, dass die Küche Bestandteil der Wohnung ist. Dieser Passus ist nicht mehr Bestandteil der neuen Mietverträge, entspricht aber auch den marktüblichen Gepflogenheiten. Die Wohnungen sind für die doppelte Miete im Nachgang neu vermietet worden. Damit werden freigeworden günstige Mietwohnen sukzessiv dem Markt entzogen und zu überdurchschnittlichen Mieten bezogen auf die nach dem qualifizierten Mietspiegel ergebenden Vergleichsmieten angeboten.
Mietsituation
Zum 1.5.2018 ist der überarbeitete qualifizierten Mietspiegel der Stadt Garching in Kraft getreten, der zunächst anwendbar bis zum 30.04.2020 ist.
Berechnung auf Basis des qualifizierten Mietspiegels:
Wohnungsgröße | Ausstattung | Durchschnittliche ortsübliche Monatsmiete |
90 m² | Überdurchschnittliche Sanitärausstattung, Böden Parkett, Fliesen | 926,56 € |
90 m² | Durchschnittliche Sanitärausstattung, Böden Laminat, Teppichboden | 846,86 € |
In die Berechnung floss der mietmindernde Punkt „überdurchschnittlicher Straßenlärmpegel der Wohngegend“ nicht mit ein, da dies nur auf die Wohnungen zutrifft, die unmittelbar an der ST2350 liegen.
Die Bestandsmietverträge sind bisher moderat angepasst worden. Anpassungen sind in den Nebenkostenabrechnungen erfolgt, so zahlen die Erdgeschoßbewohner nunmehr an den Kosten für Betrieb und Wartung der Aufzüge mit, es sein denn, dass dies ausdrücklich im Mietvertrag ausgeschlossen worden ist. Diese Handhabung entspricht der aktuellen Rechtsprechung.
Das Einwohnermeldeamt berichtet, dass erste Wohnungen als Studenten-WGs vermietet werden. Die durchschnittliche Miete für ein Studentenappartement beläuft sich auf ca. 500 €. Die Grundrisse der 3- und 4 Zimmer-Wohnungen lassen eine Vermietung als WG zu. Somit könnten Studenten-WGs eine Konkurrenz zum familiären Wohnen darstellen, da eine 4-Zimmer-Wohnung für ca. 2.000 € vermietet werden könnte, was weit über der Durchschnittsmiete für familiäres Wohnen liegt. Die zu erzielenden Mieten bei Studenten-WGs sind für Kapitalanleger attraktiv und sicher. Somit könnten die Wohnungen geteilt werden und zu hohen Preisen an Kapitalanleger veräußert werden. In der Prognose ist davon auszugehen, dass sich der studentische Wohnungsmarkt in Garching mit der Verlegung der Fakultät für Elektrotechnik weiter verschärfen wird.
Zusammenfassung/Würdigung
Aufgrund der vorgefundenen Ausgangslage ist davon auszugehen, dass das Gebiet ein deutliches Aufwertungspotential aufweist. Der vorhandene Gebäudebestand, der in den Jahren 1970 bis 1980 entstanden ist, eignet sich für eine energetische Sanierung. Zudem kann in der Regel ca. 35 – 40 Jahre nach Erstellung eines Wohngebäudes mit dem Beginn eines Modernisierungszyklus gerechnet werden. Der ausdrücklich geäußerte Bauwunsch des Eigentümers sowie die Tatsache, dass nunmehr die Bindungsfrist des geförderten Wohnungsbaus ausgelaufen ist, sind weitere Indikatoren für eine bevorstehende Aufwertung des Gebietes.
Auf der anderen Seite zeigt sich aufgrund der Bewohnerstruktur ein deutliches Verdrängungspotential, da innerhalb des Gebietes Bevölkerungsgruppen mit besonderen Empfindlichkeiten angesiedelt sind.
Die Datengrundlagen zeigen, dass die Bevölkerung in dem Gebiet sozial schwächer steht, als der Durschnitt in Garching. Insbesondere sind überdurchschnittlich viele Bezieher von Sozialleistungen und Wohngeld im Gebiet ansässig. Auch ist der Anteil an Beihilfen für die Kinderbetreuung höher als der Durchschnitt. Die Indikatoren lassen Rückschlüsse darauf zu, dass der Anteil verdrängungsgefährdeter Haushalte im Untersuchungsgebiet höher ist, als im Vergleich mit der Gesamtstadt ist. Die genannten Bevölkerungsgruppen haben in der Regel größere Probleme, auf dem Wohnungsmarkt adäquaten und bezahlbaren Ersatzwohnraum zu finden, wenn sie verdrängt werden und sind oft weniger mobil als beispielsweise Paare mit doppeltem Haushaltseinkommen.
Einen Hinweis auf das Vorhandensein von gewachsenen und schützenswerten Milieustrukturen und Nachbarschaften geben hier die Indikatoren Wegzug, Umzug und Zuzug an. Die Wanderung in und aus dem Gebiet ist deutlich geringer als die sonstigen Wanderungen innerhalb der Stadt. Es kann somit davon ausgegangen werden, dass eine hohe Bindung an die Nachbarschaft und Infrastruktur besteht und sich ein gewisses „Milieu“ sowie soziale Netzwerke etabliert haben.
Die aufgeführten Tatsachen lassen den Rückschluss zu, dass in diesem Bereich Römerhofweg 19 – 51 E n schutzwürdige Mieter wohnen, die durch Modernisierungsmaßnahmen oder durch Bildung von Teileigentum zum Verlassen ihres Gebiets gezwungen werden. Letztlich kann dies den Wegzug aus Garching bedeuten, da Wohnungen zu vergleichbaren Mieten äußerst selten angeboten werden und insbesondere die vorhandenen Angebote die sehr hohe Nachfrage bei weitem nicht deckt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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