ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/441/2018

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Im Nachgang zur Diskussion in der Bau, Planungs- und Umweltausschusssitzung am 13.09.2018 und am 6.11. ist die Satzung überarbeitet und angepasst worden.

 

In der Beschlussvorlage für die Stadtratssitzung 22.11.2018 wird nur auf die Änderungen seit dem 6.11.2018 eingegangen.

 

Zu § 3 Abs. 2 hat das Landratsamt angemerkt, das für Regelungen mit Ortsbezug die Rechtsgrundlage fehlt. Daher ist die Formulierung „Stellplätze für den Lieferverkehr sind auf Privatgrund nachzuweisen“ in „Auf ausgewiesenen Ladezonen für den Anlieferverkehr dürfen keine Stellplätze nachgewiesen werden“ angepasst worden.

 

In § 4 Abs. 1 ist die Regelung zu den baulichen Voraussetzungen für eine jederzeitige Ausstattung mit einer Elektroladestation angepasst worden. Der Verweis auf § 3 der Ladesäulenverordnung ist mit aufgenommen worden, um zu definieren, welcher Standard die jederzeitige Nachrüstung erfüllen können soll.

 

In § 9 ist vor den Fahrradabstellmöglichkeiten das Wort „notwendig“ eingefügt worden. Diese Ergänzung ist auf Grund der Anpassungen in § 13 notwendig geworden sind.

 

Beispiel: Sollte ein Bauherr mehr Fahrradabstellplätze als nach Berechnung der Richtzahlenliste erforderlich sind, errichten, so kann aber nach § 13 ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nur für die notwendigen Abstellmöglichkeiten erfolgen, nicht für die zusätzlich freiwillig errichteten Stellplätze.

 

Die Anpassung mit einzelnen Regelungen in § 13 Ordnungswidrigkeiten war basierend auf der Gesetzesänderung in der Zivilprozessordnung (ZPO) anzupassen. Danach sind die Tatbestände, die zu einer Ordnungswidrigkeit führen können, zu benennen.

 

In § 9 Abs. 4 ist die Regelung zu den Lastenfahrrädern basierend auf dem Beschluss vom 6.11.2018 angepasst worden.

 

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II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Herstellung von Garagen, Stellplätzen und Abstellplätzen für Fahrräder sowie den Stellplatzbedarf für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (Garagen-, Fahrrad und Stellplatzsatzung – GaFStS) mit ihren Anlagen.

 

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Anlagen

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