ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - mBüro/588/2018

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Die Mitgliedsgemeinden Eching, Neufahrn, Oberschleißheim, Garching, Unterschleißheim und LH München haben in den Jahren 2006 / 2007 einen anteiligen Finanzierungsbeitrag an den HFV geleistet und sich am 24.05.2007 in einer gemeinsamen Erklärung über das weitere Vorgehen verständigt. In dieser Erklärung aus dem Jahr 2007 wird mehrfach der Begriff „Refinanzierung der Kosten des Erwerbs“ verwendet, was nach einer aktuellen rechtlichen und steuerrechtlichen Prüfung zu Missdeutungen und steuerrechtlichen Nachteilen für den Heideflächenverein führen könnte. Einzig zielführend im Sinne des Heideflächenvereins ist, dass die Zahlungen der Mitgliedsgemeinden als zweckgebundener Zuschuss zu verstehen sind.

 

Die rückwirkende Prüfung hat auch ergeben, dass in den Mitgliedskommunen unterschiedlich lautende Beschlüsse gefasst wurden. Diese deuten vereinzelt darauf hin, dass erwartet wurde, dass die Gelder irgendwann zurückfließen. Die sechs Mitgliedsgemeinden wurden vom Heideflächenverein daher gebeten, in ihren kommunalen Gremien entsprechende Beschlüsse zu fassen, die eindeutig klarstellen, dass die damaligen Zuwendungen als Zuschüsse zu verstehen sind. Eine beabsichtigte und in Aussicht gestellte künftige Verteilung von Ausgleichsflächen bleibt davon prinzipiell unberührt. Entsprechend dem Satzungszweck wurden diese von der Mitgliederversammlung des Heideflächenvereins am 14.11.2018 durch eine eindeutige, entsprechende Beschlussfassung weiterhin ermöglicht.

 

Die Zuteilung von Ausgleichsflächen orientiert sich am damaligen prozentualen Finanzierungsbeitrag der Gemeinden am Flächenerwerb, wobei kein expliziter Anspruch auf Flächenzuteilung besteht. Weil der Bedarf in den Kommunen unterschiedlich hoch ist, haben sich die Gemeinden und Städte im Heideflächenverein bezüglich der Ausgleichsflächenverteilung darauf verständigt, sich an dem bisher kommunizierten Verteilungsschlüssel zu orientieren, mit der Möglichkeit, bei Bedarf von diesem abzuweichen. Dabei soll bei erhöhtem Abruf von Ausgleichsflächen (prozentualer Mehrbedarf) ein vereinsinterner Ausgleich erfolgen, indem zusätzliche Kosten der Erhaltungspflege (+ 10 Jahre) übernommen werden.

 

 

 

 

 

 

Sachbericht Garching:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Garching hat am 5.10.2006 im Wortlaut beschlossen:

„Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz möge beschließen, die Finanzmittel für den Kauf der Grundstücke südlich der Autobahn A99 – Fröttmaininger Heide – in Höhe von 280.402,17 Euro für den Heideflächenverein zur Verfügung zu stellen. Die Mittel werden im Haushalt 2007 für die Haushaltsstelle „Allgemeine Grünflächen – Grundstücke“ bereit gestellt.“

Der Heideflächenverein hat im Rahmen seiner letzten Mitgliederversammlung am 14.11.2018 beschlossen, dass eine Rückzahlung dieses Zuschusses nicht erfolgt. Bei der Zuteilung der Ausgleichsflächen soll sich der Verein jedoch auch zukünftig daran orientieren, in welcher Höhe die Kommunen einen Zuschuss geleistet haben.

Im Einzelnen wird auf anliegenden Beschluss verwiesen (Niederschrift zur 39. MV des HFV- wird als Tischvorlage in der Sitzung bzw. Anlage vorgelegt).

 

 

 

 

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II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat stimmt den in der Mitgliederversammlung des Heideflächenverein Münchener Norden e.V. vom 14.11.2018 gefassten Beschlüssen zum Grundstückskauf 2007 in der Fröttmaninger Heide und zur Verteilung der Ausgleichsflächen zu.

 

 

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Anlagen

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