BESCHLUSSVORLAGE - 3-BS/005/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschussantrag Mittagsbetreuungen der Nachbarschaftshilfe an den Grundschulen Ost/West
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bildung und Soziales
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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11.12.2018
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I. Sachvortrag:
Mit Schreiben vom 14.11.2018 beantragt die Nachbarschaftshilfe Garching e. V. einen Zuschuss in Höhe von 130.268,00 € für das Kalenderjahr 2019 für die Mittagsbetreuung in der GS Ost und GS West. Bisher wurden Zuschussanträge von der NBH stets auf das Schuljahr bezogen gestellt bzw. abgerechnet. Ab dem Kalenderjahr 2019 möchte der Träger – analog der kindbezogenen BayKiBiG Finanzierung im Kinderbetreuungsbereich – auf das kalendarische Haushaltsjahr umstellen.
Mit Beschluss des Stadtrates vom 26.07.2018 (B III/677/2018) wurde der Nachbarschaftshilfe ein Zuschuss für die Durchführung der Mittagsbetreuung an den Grundschulen Ost und West für den Zeitraum vom 01.09.2018 bis zum 31.12.2018 von bis zu 51.511,66 € gewährt.
Beide Mittagsbetreuungen sind im lfd. Jahr vollständig belegt. Für das aktuelle Schuljahr werden in der Mittagsbetreuung West 7 Kinder / in der Grundschule Ost 1 Kind mehr aufgenommen, um die Bedarfe zu decken.
Der Finanzierungsplan sieht für das Kalenderjahr 2019 für beide Mittagsbetreuungseinrichtungen (Ost und West) folgende Ausgaben / Einnahmen vor:
Ausgaben:
Personalkosten (einschl. Tariferhöhungen + Ferienbetreuung)162.800,00 €
Spiel- und Bastelmaterial4.800,00 €
Sonstige Ausgaben u. a. Verwaltungskosten34.460,00 €
Mittagsverpflegung2.700,00 €
Gesamtausgaben224.760,00 €
Einnahmen
Zuschuss der Regierung von Obb.14.292,00 €
Elternbeiträge57.500, 00 €
Essensgeld22.700, 00 €
Zuschuss Stadt Garching 130.268,00 €
Gesamteinnahmen224.760,00 €
Die erhöhten Ausgaben werden im Personalbereich mit gestiegenen Gehältern (tarifvertragliche Erhöhung) sowie mit zusätzlichen Personal (1 Küchenkraft) begründet.
Die Kosten für die Mittagsverpflegung (inklusive Leihgebühr für Wärmebehälter) werden über das Essensgeld der Eltern getragen.
Die Diskrepanz der Personalkosten zwischen beiden Einrichtungen erklärt sich wie folgt:
- 1 Teammitglied mehr in der MIBE Ost (zweite Fachkraft)
- Die Wochenarbeitszeit der Leitung MIBE Ost durch übergeordnete Personalaufgaben höher
- Abrechnung der Reinigungskraft über Budgetplanung MIBE Ost, Arbeitsort jedoch in beiden Häusern
Warmes Mittagessen in der Grundschule West war bisher auf freiwilliger Basis. Ab September 2019 ist das Mittagessen für alle Kinder der Mittagsbetreuung in der Grundschule West verpflichtend. Das Mittagessen kostet 3,50 € pro Tag.
II. BESCHLUSS:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, der Nachbarschaftshilfe Garching e.V. für die Durchführung der Mittagsbetreuung an den Grundschulen Ost und West für das Kalenderjahr 2019 einen Zuschuss von bis zu 130.268,00 € zu gewähren. Das tatsächliche Defizit der Mittagsbetreuung ist nach Ende des Kalenderjahres 2019 nachzuweisen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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169,7 kB
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