ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB I/677/2018

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Mit Ablauf des 31.12.2018 hätte die 6-jährige zweite Amtszeit des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Garching, Herrn Christian Schweiger, geendet. Aus diesem Grund hat die Stadt Garching am 08.11.2018 eine Dienstversammlung zur Wahl des Feuerwehrkommandanten durchgeführt.

 

Für die Wahl gab es einen Bewerber:

 

-          Christian Schweiger, wohnhaft Dirnismaning 29

 

Von den abgegebenen 61 Stimmen waren 59 gültig, Herr Schweiger erhielt davon 58 Stimmen.

 

Nach Art. 8 Abs. 3 BayFwG i.V.m. § 7 Abs. 1 AV BayFwG kann Kommandant einer Feuerwehr werden, wer u.a. die vorgeschriebenen Lehrgänge an der staatlichen Feuerwehrschule mit Erfolg besucht hat. Herr Schweiger hat alle Lehrgänge erfolgreich abgeschlossen.

 

Kreisbrandrat Josef Vielhuber hat mitgeteilt, dass die Bestätigung des Gewählten zum Feuerwehrkommandanten erfolgen kann, da er alle fachlichen Voraussetzungen für das Amt besitzt und sich auch hinsichtlich der sonstigen Eignungsvoraussetzungen keine Zweifel ergeben.

 

Nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG in Verbindung mit der Garchinger Geschäftsordnung ist der Haupt- und Finanzausschuss für die Bestätigung zuständig.

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II. BESCHLUSS:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass Herr Christian Schweiger als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Garching ab 01.01.2019 bestätigt wird.

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