BESCHLUSSVORLAGE - mBüro/584/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Personalwirtschaftlicher Stellenplan 2019;
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Büro des Ersten Bürgermeisters
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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15.11.2018
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11.12.2018
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I. Sachvortrag:
Im Haushaltsjahr 2018 wurden für die Personalkosten 11.293.300,00 € als Ansatz in den Haushalt gestellt. Davon werden voraussichtlich 10.800.000,00 € aufgebraucht.
Für das Haushaltsjahr 2019 werden die Personalkosten mit 11.721.068,00 € veranschlagt. Die Steigerung der Personalkosten hängt wie gewohnt zum einen mit den geplanten
Stellenmehrungen/ -hebungen in Höhe von 277.305,80 € zusammen.
Einen relativ großen Teil der Personalkostensteigerung machen auch wie jedes Jahr die eingeplanten Tariferhöhungen aus. Für das Jahr 2018 wurde eine Tariferhöhung von 2% einkalkuliert, sie betrug entgegen der Prognosen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber letztendlich 3,19 %. Die Tariferhöhung ab April 2019 ist mit 3,09 % ebenfalls bereits verhandelt.
Der Stellenplan 2019 ist eine Fortschreibung des Stellenplans 2018. Die Beurteilung und Bewertung einzelner Planstellen erfolgt somit nur dann, wenn Änderungen erforderlich waren. Hierzu gelten die Aussagen in den Stellenplänen der vergangenen Jahre.
Zum Stellenplan 2019 werden sowohl die Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses als auch Entscheidungen in der Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters aus dem Jahr 2018 eingearbeitet.
Mit der Einführung der neuen Entgeltordnung im Jahr 2017 trat das bisherige Übergangsrecht, das noch auf die Vergütungsordnung des BAT Bezug genommen hatte, außer Kraft. Die Eingruppierung erfolgt jetzt unmittelbar in die Entgeltgruppen des TVöD. Die bisherige Entgeltgruppe 9 wurde in die neuen Entgeltgruppen 9a bis 9c unterteilt. Dadurch wird den Anforderungen in der Praxis nach unterschiedlicher Bezahlung in diesem Bereich Rechnung getragen. Die bis zum Jahr 2016 nur vom Arbeiterbereich belegten Entgeltgruppen 4 und 7 werden jetzt von allen Beschäftigten belegt. Die neue Entgeltordnung wirkt sich jetzt schon deutlich auf die Personalkostenansätze aus:
- Seit 01.03.2017 sind Höhergruppierungen stufengleich zu vollziehen, d.h. eine Rückstufung erfolgt nicht mehr. Dadurch fällt die einzelne Höhergruppierung wesentlich stärker ins Gewicht und der Personalkostenansatz dafür steigt spürbar. Er beträgt in diesem Stellenplan 45.593,- €, während z.B. im Stellenplan für 2017 eine ähnliche Anzahl von Maßnahmen noch mit 30.937,- veranschlagt wurde.
- Mit der neuen Entgeltordnung wurden auch die Tätigkeitsmerkmale für einige Entgeltgruppen spürbar heruntergesetzt, d.h. die tariflichen Anforderungen an einzelne Stellen sind nicht mehr so hoch. Stellvertretend können hier die EG 8 und die EG 9a genannt werden. Allein bei diesen beiden Entgeltgruppen sind 24,8 % der Beschäftigten der Stadt Garching (ohne Sozial- und Erziehungsdienst) betroffen. Es war bei der neuen Entgeltordnung ein Ziel der beiden Tarifvertragsparteien, den großen Abstand zwischen der EG 8 (ehemals Endgruppe der
2. Qualifikationsebene) und der EG 9 (ehemals Eingangsstufe der 3. Qualifikationsebene) zu verringern. Daher wurde auch die EG 9a als höchste Gruppe der 2. Qualifikationsebene mit eingezogen. Allerdings wirkt sich dies für die Arbeitgeber auf die Personalkostenansätze aus. Die genannte Heruntersetzung der Tätigkeitsmerkmale erklärt auch die recht zahlreichen Anträge auf Höhergruppierung von EG 8 nach EG 9a, die in diesem Stellenplan Berücksichtigung finden.
Die ausgewiesenen Planstellen für Beamte und Beschäftigte sind (in etwa) wie folgt vergleichbar:
Beamte (BayBesG) | Beschäftigte (TVöD) | |||
A5 | BayBesG | EG 3 EG 4 | TVöD TVöD | |
A6 | BayBesG | EG 5 | TVöD | |
A7 | BayBesG | EG 6 EG 7 | TVöD TVöD | |
A8 | BayBesG | EG 8 | TVöD | |
A9 | BayBesG | EG 9a EG 9b | TVöD TVöD | |
A10 | BayBesG | EG 9c EG 10 | TVöD TVöD | |
A11 | BayBesG | EG 10 EG 11 | TVöD TVöD | |
A12 | BayBesG | EG 11 EG 12 | TVöD TVöD | |
A13 | BayBesG | EG 13 | TVöD | |
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Für Beschäftigte in den städtischen Kindertageseinrichtungen sowie dem Seniorentreff gilt seit 01.11.2009 der neue Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst mit den sog.
„S-Entgeltgruppen“ von S 2 bis S 18 sowie eigenen Tätigkeitsmerkmalen. Die Stellenbewertung und
-besetzung im Sozial- und Erziehungsdienst wird seit dem Stellenplan 2010 nach diesem Tarifvertrag vorgenommen
SYSTEMATIK
Die Planstellen beginnen jeweils mit der Bereichsnummer. Die Bereichsnummer wurde wie folgt verteilt:
- Büro des Ersten Bürgermeisters:001
- Geschäftsbereich I, Zentrale Dienste und Liegenschaftsverwaltung:100
- Geschäftsbereich II, Bauen und Umwelt:200
- Geschäftsbereich III, Finanzverwaltung:300
Die eigentliche Planstellennummer ist immer dreistellig, um welche Art der Planstelle es sich handelt erkennt man an der ersten Ziffer der Planstelle:
0 = Führungskraft
1 = stellvertretene Führungskraft oder Fachkräfte/Beamte ab Entgeltstufe 9b bzw. A9
2 = Sachbearbeiter und Fachkräfte (Entgeltstufe 5 – 9a)
3 = Arbeiter
4 = Auszubildende
5 = Hilfskräfte und geringfügig Beschäftigte
Die Ziffern zwei und drei sind jeweils fortlaufend, anhand ihr erkennt man die Anzahl der einzelnen Gruppen im jeweiligen Geschäftsbereich bzw. die Anzahl der Beschäftigten mit der gleichen Klassifizierung.
STELLENPLAN:
Die Beschlussvorlage gliedert sich wie gehabt in den Teil A) mit den sachlichen Änderungen ohne finanzielle Auswirkungen und den Teil B), die Änderungen mit finanziellen Auswirkungen.
A) sachliche, organisatorische Änderungen:
Bereich 001 – bürgermeisterbüro / geschäftsleitung
Bereich 120 – GB I – Fachbereich bürgerservice & zentrale dienste
Verschiebung der Planstelle 001 / 205 Sachbearbeiter (m/w/d) Beschaffung in den Bereich 120 Bürgerservice & Zentrale Dienste und Umbenennung in Planstelle 120 / 209 Sachbearbeiter (m/w/d) Registratur und Archiv:
Die Stelle wurde ursprünglich mit dem personalwirtschaftlichen Stellenplan 2018 erst vom Fachbereich Bürgerservice & Zentrale Dienste in die Geschäftsleitung verschoben, um die Kompetenzen für Vergabe und Beschaffung dort zu bündeln. Die Stelle wurde 2018 aufgrund des vorhandenen Bedarfs aber wieder zurück in den Fachbereich Bürgerservice & Zentrale Dienste verschoben und mit einer Sachbearbeiterin für Registratur und Archiv besetzt. Die Maßnahme wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.10.2018 vorgestellt.
Bereich 120 – GB I – Fachbereich bürgerservice & zentrale dienste
Umbenennung der Planstelle 120 / 102 Sachbearbeiter (m/w/d) Auftragskontrolle in Planstelle
120 / 102 Bereichsleiter (m/w/d) Ordnungsamt:
Sowohl im Geschäftsbereich 1 als auch im Fachbereich Bürgerservice & Zentrale Dienste erfolgte in den vergangenen Jahren eine personelle Neubesetzung in der Führungsebene. Entsprechend erfolgten im vergangenen Jahr auch interne Änderungen in der Struktur. Innerhalb des Ordnungsamtes wurden die Aufgaben ebenfalls umverteilt. Es gibt jetzt, anstatt wie bisher zwei Sachbearbeiter, eine Bereichsleitung für das Ordnungsamt sowie einen Sachbearbeiter. Dem wird auch bei der Stellenbezeichnung Rechnung getragen.
Umbenennung der Planstelle 120 / 205 Sachbearbeiter (m/w/d) Meldeamt in Planstelle
120 / 205 Bereichsleiter (m/w/d) Meldeamt:
Auf die Ausführungen zu Planstelle 120 / 102 wird verwiesen. Aus dem Ordnungsamt wurde die Leitung des Meldeamtes aufgrund fehlender Ressourcen abgegeben. Die Verlagerung der Leitungstätigkeit direkt in das Meldeamt macht mit Blick auf das Tagesgeschäft durchaus Sinn. Dem wird auch bei der Stellenbezeichnung Rechnung getragen.
b) änderungen mit finanziellen Auswirkungen:
bereich 001 – bgmbüro / geschäftsleitung
Planstelle 001 / 101 – Sachbearbeiter (m/w/d) Öffentlichkeitsarbeit
Anhebung der Planstelle von EG 9c nach EG 10
Aufgrund eines entsprechenden Antrages durch den Stelleninhaber wurde die Stelle im Jahr 2018 neu beschrieben. Das Stellenbewertungsverfahren in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) läuft derzeit noch und konnte aufgrund personeller Ressourcen beim BKPV zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschlossen werden. Anhand der höherwertigen Tätigkeitsmerkmale zeichnet sich aber eine Höherbewertung der Stelle ab.
Die Verwaltung schlägt daher vor, mit dem Stellenplan die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und die Höhergruppierung nach Vorliegen der Stellenbewertung entsprechend umzusetzen. Dazu ist ohnehin ein Einzelbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses notwendig.
Finanzielle Auswirkungen pro Jahr:3.783,00 €
Beschlussantrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Anhebung der Planstelle 001 / 101 Sachbearbeiter (m/w/d) Öffentlichkeitsarbeit von EG 9c nach EG 10 TVöD zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2019.
Planstelle 001 / 106 – Sachbearbeiter (m/w/d) Vergabestelle
Neuschaffung einer Planstelle in EG 9c in Vollzeit
Die Maßnahme wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.10.2018 bereits vorgestellt und genehmigt.
Finanzielle Auswirkungen pro Jahr:54.727,00 €
Planstelle 001 / 203 – Sachbearbeiter (m/w/d) Öffentlichkeitsarbeit
Absenkung der Planstelle von EG 9c nach EG 8 und
Verringerung der Arbeitszeit von Vollzeit auf TZ 20
Die Planstelle wurde mit dem personalwirtschaftlichen Stellenplan 2017 in EG 8 mit Teilzeit 20 Wochenstunden neu geschaffen. Sie wurde mit dem personalwirtschaftlichen Stellenplan 2018 nach EG 9c angehoben und die Arbeitszeit auf Vollzeit erhöht, um die Stelle ggf. mit einem Geschäftsführer für die NordAllianz besetzen zu können. Davon wurde aber dann abgesehen. Die Stelle ist zwischenzeitlich besetzt in EG 8 mit Teilzeit 20 Stunden. Entsprechend können die Anhebungen der Entgeltgruppe und der Arbeitszeit wieder eingezogen werden.
Finanzielle Auswirkungen pro Jahr:-4.276,20 €
Beschlussantrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Absenkung der Planstelle 001 / 203 Sachbearbeiter (m/w/d) Öffentlichkeitsarbeit von EG 9c nach EG 8 TVöD sowie der Reduzierung der Arbeitszeit auf TZ 20 Wochenstunden zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2019.
BEREICH 120 – GB I / FACHBEREICH BÜRGERSERVICE & ZENTRALE DIENSTE
Planstelle 120 / 102 – Bereichsleiter (m/w/d) Ordnungsamt
Anhebung der Planstelle von EG 10 nach EG 11
Mit der Übernahme der Bereichsleitung (Siehe Teil A) wurden der Stelleninhaberin auch weitere, höherwertige Aufgaben und damit mehr Verantwortung übertragen. Aufgrund des entsprechenden Antrages durch die Stelleninhaberin wurde die Stelle im Jahr 2018 neu beschrieben. Das Stellenbewertungsverfahren in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) läuft derzeit noch und konnte aufgrund personeller Ressourcen beim BKPV zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschlossen werden. Anhand der höherwertigen Tätigkeitsmerkmale zeichnet sich aber eine Höherbewertung der Stelle ab.
Die Verwaltung schlägt daher vor, mit dem Stellenplan die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und die Höhergruppierung nach Vorliegen der Stellenbewertung entsprechend umzusetzen. Dazu ist ohnehin ein Einzelbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses notwendig.
Finanzielle Auswirkungen pro Jahr:4.905,00 €
Beschlussantrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Anhebung der Planstelle 120 / 102 Bereichsleiter (m/w/d) Ordnungsamt von EG 10 nach EG 11 TVöD zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2019.
Planstelle 120 / 205 – Bereichsleiter (m/w/d) Meldeamt
Anhebung der Planstelle von EG 8 nach EG 9a
Mit der Übernahme der Bereichsleitung (Siehe Teil A) wurden der Stelleninhaberin auch weitere, höherwertige Aufgaben und damit mehr Verantwortung übertragen. Aufgrund des entsprechenden Antrages durch die Stelleninhaberin wurde die Stelle im Jahr 2018 neu beschrieben. Das Stellenbewertungsverfahren in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) läuft derzeit noch und konnte aufgrund personeller Ressourcen beim BKPV zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschlossen werden. Anhand der höherwertigen Tätigkeitsmerkmale zeichnet sich aber eine Höherbewertung der Stelle ab.
Die Verwaltung schlägt daher vor, mit dem Stellenplan die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und die Höhergruppierung nach Vorliegen der Stellenbewertung entsprechend umzusetzen. Dazu ist ohnehin ein Einzelbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses notwendig.
Finanzielle Auswirkungen pro Jahr:7.776,00 €
Beschlussantrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Anhebung der Planstelle 120 / 205 Bereichsleiter (m/w/d) Meldeamt von EG 8 nach EG 9a TVöD zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2019.
Planstelle 120 / 207 – Sachbearbeiter (m/w/d) Sozialversicherung
Anhebung der Planstelle von EG 8 nach EG 9a
Der Stelleninhaberin wurde 2018 im Zuge des Inkrafttretens der Datenschutz-Grundverordnung
(EU-DSGVO) die Stellvertretung der Datenschutzbeauftragten übertragen. Die Stelle wurde ohne die Tätigkeit der stv. Datenschutzbeauftragten im Jahr 2017 bereits durch den BKPV bewertet. Im Ergebnis lag die Bewertung nur knapp unterhalb der EG 9a, da die Stelle etwas zu wenige Anteile an selbständigen Leistungen im tarifrechtlichen Sinn beinhaltete. Mit der Übernahme der Tätigkeit der stv. Datenschutzbeauftragten kam ein erheblicher Anteil an selbständigen Leistungen im tarifrechtlichen Sinn hinzu, so dass sich im Ergebnis eine Eingruppierung nach EG 9a TVöD ergibt. Aus Sicht der Verwaltung wird vorgeschlagen, dies auch entsprechend umzusetzen.
Finanzielle Auswirkungen pro Jahr:7.776,00 €
Beschlussantrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Anhebung der Planstelle 120 / 207 Sachbearbeiter (m/w/d) Sozialversicherung von EG 8 nach EG 9a TVöD zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2019.
Planstelle 120 / 208 – Sachbearbeiter (m/w/d) Standesamt
Anhebung der Planstelle von EG 8 nach EG 9a
Die Stelleninhaberin hat aufgrund der neuen Entgeltordnung (Siehe Einleitung) die Neubewertung der Stelle beantragt. Die Stelle wurde im Jahr 2018 neu beschrieben. Das Stellenbewertungsverfahren in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) läuft derzeit noch und konnte aufgrund personeller Ressourcen beim BKPV zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschlossen werden. Anhand der vorliegenden Tätigkeitsmerkmale zeichnet sich aber eine Höherbewertung der Stelle ab.
Die Verwaltung schlägt daher vor, mit dem Stellenplan die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und die Höhergruppierung nach Vorliegen der Stellenbewertung entsprechend umzusetzen. Dazu ist ohnehin ein Einzelbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses notwendig.
Finanzielle Auswirkungen pro Jahr:5.731,00 €
Beschlussantrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Anhebung der Planstelle 120 / 208 Sachbearbeiter (m/w/d) Standesamt von EG 8 nach EG 9a TVöD zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2019.
Planstelle 120 / 210 – Sachbearbeiter (m/w/d) Beschaffung und Ordnungsamt
Neuschaffung einer Planstelle in EG 8 in Teilzeit mit 15 Wochenstunden
Die Maßnahme wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.10.2018 bereits vorgestellt und genehmigt.
Finanzielle Auswirkungen pro Jahr:20.002,00 €
BEREICH 130 – GB I / GEBÄUDE- UND LIEGENSCHAFTSVERWALTUNG
Planstelle 130 / 304 – Tageskraft (m/w/d) Grundschule Ost
Erhöhung der Arbeitszeit von TZ 19 auf Vollzeit mit 39 Stunden
Der Stellenplan sieht für den Sachaufwand an der Grundschule Ost folgendes Personal vor:
- Planstelle 130 / 303 Schulhausmeister (m/w/d), Vollzeit, EG 5 TVöD
- Planstelle 130 / 304 Tageskraft (m/w/d), Teilzeit 19 Wochenstunden, EG 2 TVöD
Macht zusammen 58 Stunden Arbeitszeit.
Der Inhaber der Planstelle 130 / 303 Schulhausmeister (m/w/d) erhält bis 31.05.2020 Erwerbsunfähigkeitsrente. Um den Ausfall zu kompensieren, wurde die Arbeitszeit der Planstelleninhaberin 130 / 304 Tageskraft (m/w/d) von Teilzeit 19 Stunden auf Vollzeit erhöht. Sie übernimmt zusätzlich zu ihren eigentlichen Aufgaben vorwiegend die Kontrolldienste, die Wahrnehmung von Terminen mit Firmen und die Zusammenarbeit mit der Lehrerschaft, da sie mit ihrem Mann die Hausmeisterwohnung in der Schule bewohnt. Damit sind allerdings erst 39 der insgesamt 58 Stunden Sachaufwand abgedeckt. Zudem hat die Stelleninhaberin keine handwerkliche Ausbildung und kann bestimmte handwerkliche Tätigkeiten sowie schwere körperliche Arbeiten nicht wahrnehmen.
Im Verlauf des Jahres 2018 wurde auch die Planstelle 130 / 305 Hausmeister (m/w/d) Grundschule Hochbrück vakant (siehe Antrag nächste Planstelle). Im Hinblick auf die vorhandene Vakanz an der Grundschule Ost wurde ein Hausmeister in Vollzeit eingestellt, der bis jetzt noch zu je 50% die Schule in Hochbrück betreut und zu 50% die Planstelleninhaberin 130 / 304 an der Grundschule Ost unterstützt. Dieser ist aber in Zukunft nicht mehr für die Schule Ost eingeplant (siehe Antrag nächste Planstelle).
Voraussichtlich im Frühjahr 2019 wird mit dem Kinderhaus Untere Straßäcker das nächste große Gebäude fertiggestellt und in den Bauunterhalt der Stadt Garching übergehen. Neben den Räumen für die Kindertageseinrichtung gehören zu dem Gebäude mehrere Wohnungen sowie eine Tiefgarage. Der geschätzte Betreuungsaufwand (Haustechnik, Gebäudeunterhalt, Sauberhaltung Tiefgarage und Außenanlagen) beträgt ca. 20 Wochenstunden. Die Verwaltung ist der Auffassung, das Gebäude sollte durch eigenes Personal betreut und nicht an einen externen Hausmeisterdienst vergeben werden, da bei den Hausmeisterdiensten in der Regel wechselndes Personal vor Ort ist. Dies ist insbesondere bei Kinderbetreuungseinrichtungen durchaus problematisch (Führungszeugnis). Zudem wäre bei einem städtischen Hausmeister auch für die Haustechnik nach der Einweisung durch die Firmen ein fester Ansprechpartner für das Gebäude vor Ort.
Wenn der Haupt- und Finanzausschuss der Erhöhung der Arbeitszeit auf der Planstelle 130 / 304 Tageskraft (m/w/d) Grundschule Ost sowie dem folgenden Antrag zur Planstelle 130 / 305 Hausmeister (m/w/d) Hochbrück zustimmt, wäre die Planstelle 130 / 303 Hausmeister (m/w/d) Grundschule Ost wieder frei und könnte mit einem zusätzlichen Hausmeister (m/w/d) in Vollzeit besetzt werden. Dieser soll dann je zu 45% seiner Arbeitszeit das Kinderhaus Untere Straßäcker betreuen sowie die Planstelleninhaberin 130 / 304 Tageskraft (m/w/d) Grundschule Ost unterstützen. Die verbleibenden 10% der Arbeitszeit sind bedarfsweise für die Betreuung des künftigen Natur- /Waldkindergartens eingeplant.
Die Verwaltung schlägt aus den genannten Gründen vor, die Arbeitszeit auf Vollzeit zu erhöhen.
Finanzielle Auswirkungen pro Jahr:23.819,00 €
Beschlussantrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der der Stundenerhöhung bei der Planstelle 130 / 304 Tageskraft (m/w/d) Grundschule Ost von TZ 19 auf Vollzeit zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2019.
Planstelle 130 / 305 – Hausmeister (m/w/d) Grundschule Hochbrück
Erhöhung der Arbeitszeit von TZ 25 auf Vollzeit mit 39 Stunden
Auf die o.g. Ausführungen im Antrag zur Planstelle 130 / 304 und die Auswirkungen wird verwiesen.
Seit November 2018 ist die offene Ganztagesschule im ehemaligen Gebäude der Kreissparkasse in Hochbrück in Betrieb. Dazu hat die Leitung der Grundschule Hochbrück beantragt, den Hausmeister (m/w/d) Grundschule Hochbrück ganztägig in Hochbrück einzusetzen. Durch den jetzt ganztägigen Schulbetrieb sei es notwendig, dass ein Hausmeister auch am Nachmittag vor Ort sei.
Aus Sicht der Verwaltung wird dies befürwortet. Der Planstelleninhaber 130 / 305 ist mit den Hausmeistertätigkeiten an der Grundschule Hochbrück (u.a. technischer Unterhalt Gebäude, Pflege der Außenanlagen, Schließdienste, Unterstützung der Lehrkräfte) ca. ½ Tag beschäftigt und fährt nach Schulschluss an die Grundschule Ost. Häufig muss er im Anschluss nochmals nach Hochbrück. Dabei kommt es durchaus vor, dass er viel Arbeitszeit, gerade bei entsprechender Verkehrslage, auf der Straße lässt. Zudem steht für die Fahrten kein Dienst-Pkw zur Verfügung, der Hausmeister verwendet sein privates Kfz.
Der Hausmeister hat die technische Einweisung für das ehemalige Sparkassengebäude. Seitens der Verwaltung wird zwar nicht der Bedarf für die ständige Anwesenheit eines Hausmeisters während des OGS-Betriebes gesehen, jedoch sollte ein solcher schon zeitnah zur Verfügung stehen, sich also im Umgriff aufhalten.
Die Stadt Garching unterhält in Hochbrück weitere Liegenschaften, die der Betreuung durch einen Hausmeister bedürfen, u.a. Mei Wirtshaus, das Jugendfreizeitheim, das Feuerwehrhaus mit dem Ortsteilzentrum und dem Haus der Vereine. Diese wurden bislang bei Bedarf von einem der drei Hausmeister für verschiedene Objekte (Springerhausmeister) betreut, die ihrerseits extra von Garching nach Hochbrück fahren mussten.
Aus Sicht der Verwaltung sollen die OGS in Hochbrück sowie die weiteren Liegenschaften in Hochbrück vom Hausmeister (m/w/d) Grundschule Hochbrück mit übernommen werden. Dadurch spart sich die Stadt einiges an Arbeitszeit, in der sich verschiedene Hausmeister auf der Straße befinden. Zusätzlich soll der Stelleninhaber den Winterdienst für die Liegenschaften in Hochbrück (ohne FWGH, der bleibt beim Bauhof) abdecken. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Nutzer der Hochbrücker Liegenschaften einen festen Ansprechpartner vor Ort haben.
Die Verwaltung schlägt aus den genannten Gründen vor, die Arbeitszeit auf Vollzeit zu erhöhen.
Finanzielle Auswirkungen pro Jahr:16.976,00 €
Beschlussantrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der der Stundenerhöhung bei der Planstelle 130 / 305 Hausmeister (m/w/d) Grundschule Hochbrück von TZ 25 auf Vollzeit zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2019.
BEREICH 140 – GB I / STADTBÜCHEREI
Planstelle 140 / 103 – Diplom-Bibliothekar (m/w/d)
Anhebung der Planstelle von EG 9b nach EG 9c
Die Stelleninhaberin hat aufgrund der neuen Entgeltordnung die Neubewertung der Stelle beantragt. Die Stelle wurde im Jahr 2018 neu beschrieben. Das Stellenbewertungsverfahren in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) läuft derzeit noch und konnte aufgrund personeller Ressourcen beim BKPV zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschlossen werden. Anhand der vorliegenden Tätigkeitsmerkmale zeichnet sich aber eine Höherbewertung der Stelle ab.
Die Verwaltung schlägt daher vor, mit dem Stellenplan die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und die Höhergruppierung nach Vorliegen der Stellenbewertung entsprechend umzusetzen. Dazu ist ohnehin ein Einzelbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses notwendig.
Finanzielle Auswirkungen pro Jahr:1.015,00 €
Beschlussantrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Anhebung der Planstelle 140 / 103 Diplom-Bibliothekar (m/w/d) Stadtbücherei von EG 9b nach EG 9c TVöD zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2019.
Planstelle 140 / 104 – Diplom-Bibliothekar (m/w/d)
Anhebung der Planstelle von EG 9b nach EG 9c
Die Stelleninhaberin hat aufgrund der neuen Entgeltordnung die Neubewertung der Stelle beantragt. Die Stelle wurde im Jahr 2018 neu beschrieben. Das Stellenbewertungsverfahren in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) läuft derzeit noch und konnte aufgrund personeller Ressourcen beim BKPV zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschlossen werden. Anhand der vorliegenden Tätigkeitsmerkmale zeichnet sich aber eine Höherbewertung der Stelle ab.
Die Verwaltung schlägt daher vor, mit dem Stellenplan die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und die Höhergruppierung nach Vorliegen der Stellenbewertung entsprechend umzusetzen. Dazu ist ohnehin ein Einzelbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses notwendig.
Finanzielle Auswirkungen pro Jahr:-964,00 €
Beschlussantrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Anhebung der Planstelle 140 / 104 Diplom-Bibliothekar (m/w/d) Stadtbücherei von EG 9b nach EG 9c TVöD zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2019.
BEREICH 200 – GB II / BAUTECHNIK
Planstelle 200 / 202 – Teamassistent (m/w/d) Bautechnik
Anhebung der Planstelle von EG 8 nach EG 9a
Die Stelleninhaberin hat aufgrund der neuen Entgeltordnung die Neubewertung der Stelle beantragt. Die Stelle wurde im Jahr 2018 neu beschrieben. Das Stellenbewertungsverfahren in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) läuft derzeit noch und konnte aufgrund personeller Ressourcen beim BKPV zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschlossen werden. Anhand der vorliegenden Tätigkeitsmerkmale zeichnet sich aber eine Höherbewertung der Stelle ab.
Die Verwaltung schlägt daher vor, mit dem Stellenplan die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und die Höhergruppierung nach Vorliegen der Stellenbewertung entsprechend umzusetzen. Dazu ist ohnehin ein Einzelbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses notwendig.
Finanzielle Auswirkungen pro Jahr:1.223,00 €
Beschlussantrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Anhebung der Planstelle 200 / 205 Teamassistent (m/w/d) Bautechnik von EG 8 nach EG 9a TVöD zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2019.
Planstelle 200 / 209 – Sachbearbeiter (m/w/d) Straßenunterhalt
Anhebung der Planstelle von EG 9b nach EG 10
Die Stelle wurde mit dem personalwirtschaftlichen Stellenplan 2017 in der vorliegenden Form geschaffen, konnte aber bislang trotz mehrmaliger, kostenintensiver Ausschreibungen, auch mit verschiedensten Profilen, nicht besetzt werden.
Derzeit laufen interne Gespräche mit einem Mitarbeiter (m/w/d), der die Tätigkeit aufgrund seines Studiums und seiner Erfahrungen übernehmen könnte, aber bereits als Dipl.-Ing. in EG 10 eingruppiert ist. Dieser Mitarbeiter (m/w/d) möchte sich verständlicherweise finanziell nicht verschlechtern, daher schlägt die Verwaltung vor, die Stelle entsprechend einer Stelle Dipl.-Ing. anzuheben. Sollte sich der betreffende Mitarbeiter (m/w/d) tatsächlich noch dagegen entscheiden, bestünde trotzdem bei einer Eingruppierung in EG 10 eine wesentlich höhere Chance, diese zeitnah zu besetzen. Die höhere Eingruppierung ist aus tarifrechtlicher Sicht auch durchaus gerechtfertigt, da der künftige Stelleninhaber (m/w/d) auch den Planstelleninhaber 200 / 104 Dipl.-Ing. Tiefbau (m/w/d), dessen Stelle nach EG 11 bewertet ist, unterstützen soll.
Finanzielle Auswirkungen pro Jahr:8.004,00 €
Beschlussantrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Anhebung der Planstelle 200 / 209 Sachbearbeiter (m/w/d) Straßenunterhalt von EG 9b nach EG 10 TVöD zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2019.
BEREICH 210 – GB II / BAUHOF
Planstelle 210 / 201 – Teamassistent (m/w/d) Bauhof
Anhebung der Planstelle von EG 8 nach EG 9a
Die Stelleninhaberin hat aufgrund der neuen Entgeltordnung die Neubewertung der Stelle beantragt. Die Stelle wurde im Jahr 2018 neu beschrieben. Das Stellenbewertungsverfahren in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) läuft derzeit noch und konnte aufgrund personeller Ressourcen beim BKPV zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschlossen werden. Anhand der vorliegenden Tätigkeitsmerkmale zeichnet sich aber eine Höherbewertung der Stelle ab.
Die Verwaltung schlägt daher vor, mit dem Stellenplan die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und die Höhergruppierung nach Vorliegen der Stellenbewertung entsprechend umzusetzen. Dazu ist ohnehin ein Einzelbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses notwendig.
Finanzielle Auswirkungen pro Jahr:1.223,00 €
Beschlussantrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Anhebung der Planstelle 210 / 201 Teamassistent (m/w/d) Bauhof von EG 8 nach EG 9a TVöD zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2019.
Planstelle 210 / 318 – Arbeiter (m/w/d) Bauhof
Vorübergehende Neuschaffung einer Planstelle in EG 5 in Teilzeit mit 25 Wochenstunden
Der Planstelleninhaber 210 / 311 ist schwerbehindert. Er ist seit 01.03.2003 bei der Stadt Garching beschäftigt und wird als Arbeiter im Bauhof eingesetzt. Vor drei Jahren wurden ihm solche Arbeiten zugewiesen, die er aufgrund seines Gesundheitszustandes zu leisten im Stande ist. Zum 01.07.2018 wurde die Arbeitszeit aus gesundheitlichen Gründen von Vollzeit auf Teilzeit mit 25 Wochenstunden reduziert. Aufgrund seiner Erkrankung lässt die Leistungsfähigkeit des Stelleninhabers mit zunehmender Zeitdauer nach, so dass er sein Pensum (vorwiegend Sauberkeit und Instandhaltung des Innenstadtbereichs) nicht mehr schafft. Aus diesem Grund müssen immer mehr die Kollegen aus dem Bauhof mit in die Bresche springen, um den Stelleninhaber zu entlasten bzw. bei der Erledigung seines Arbeitspensums zu unterstützen. Das Zentrum Bayern Familie und Soziales – Integrationsamt – ist in der Angelegenheit fest eingebunden.
Die Stadt Garching sieht sich, auch aufgrund ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber im öffentlichen Dienst, bei dem langjährigen Mitarbeiter in der sozialen Verantwortung. Letztendlich geht es um den Erhalt des Arbeitsplatzes / um die Teilhabe am Arbeitsleben eines schwerbehinderten Mitarbeiters. Allerdings übersteigt diese Konstellation auf Dauer die Leistungsfähigkeit des Bauhofs:
In der Vorstudie und Zukunftskonzept Betriebshof Stadt Garching aus dem Jahr 2014 hat die untersuchende Fa. Training und Beratung aus Bamberg eine sukzessive Aufstockung des Bauhof-Personals angeregt. Der Bauhof der Stadt Garching ist im Vergleich zu anderen Kommunen gleicher Größe mit 17 Mitarbeitern Stammpersonal quantitativ-personell unterdurchschnittlich besetzt. Städte vergleichbarer Größenordnung, wie z.B.
- die Stadt Oberasbach (ca. 17.500 Einwohner), ohne vergleichbare Gewerbegebiete, ähnliche Straßen-km-Struktur, deutlich geringere Grünflächen und Baum-/Strauchbestände, weniger Bachläufe mit ca. 35 Mitarbeitern/-innen Stammpersonal
- Stadt Starnberg (ca. 23.500 Einwohner), ohne vergleichbare Gewerbegebiete, mit höchster touristischer Ausprägung im Stadtkerngebiet (Grünpflege / Abfallbeseitigung Uferpromenade etc.) mit ca. 37 Mitarbeitern/-innen Stammpersonal
Bei den derzeit übertragenen Tätigkeiten geht die Beraterfirma von einer Soll-Stärke des Bauhofs Garching von 29,8 Mitarbeitern (m/w/d) aus.
Der Stelleninhaber bindet derzeit mit seiner Arbeitszeit von 25 Stunden pro Woche eine Vollzeitstelle und zusätzlich Personal, um das Pensum zu bewältigen, das von einem Arbeiter (m/w/d) in Vollzeit normalerweise gut zu bewältigen wäre. Nimmt man das o.g. Gutachten als Grundlage, kann sich das der Bauhof auf Dauer nicht leisten.
Die Verwaltung schlägt daher die Schaffung einer Teilzeitstelle mit 25 Wochenstunden für den Bauhof vor, in die der betroffene Mitarbeiter dann einzuweisen ist, damit dessen Arbeitsplatz weiterhin (der Betroffene vollendet 2023 das 60. Lebensjahr) erhalten werden kann. Nach einem Renteneintritt des Betroffenen kann die Stelle wieder wegfallen (k.w.). Gleichzeitig könnte auf der Planstelle 210 / 311 Arbeiter (m/w/d) Bauhof ein Mitarbeiter (m/w/d) in Vollzeit eingestellt werden. Mit der Maßnahme würde mit finanziell überschaubaren Aufwendungen zum einen die Teilhabe eines schwerbehinderten Mitarbeiters am Arbeitsleben gewährleistet und zum andern auch den Bedürfnissen an die Leistungsfähigkeit des Bauhofs, die durch die ständig wachsende Stadt (Stichwort Kommunikationszone) ohnehin steigt, Rechnung getragen. Es handelt sich um keine reine Stellenmehrung, da die Stelle ja wieder entfällt.
Kosten des Arbeitsplatzes pro Jahr:32.709,00 €
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales – Integrationsamt – unterstützt die Stadt Garching bei der Sicherung des Arbeitsplatzes mit einem Zuschuss zu den Lohnkosten in Höhe von 540,- € / Monat
(= 6.480,00 € / Jahr), so dass die tatsächlichen
finanziellen Auswirkungen pro Jahr:26.229,00 €
betragen.
Beschlussantrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der befristeten Neuschaffung der Planstelle 200 / 318, Arbeiter (m/w/d) Bauhof in EG 5, Teilzeit 25 Wochenstunden, zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2019. Die Planstelle wird mit dem Vermerk k.w. (künftig wegfallend) versehen.
BEREICH 300 – GB III / KÄMMEREI
Planstelle 300 / 202 – Sachbearbeiter (m/w/d) Kitas
Anhebung der Planstelle von EG 8 nach EG 9a
Die Stelleninhaberin hat aufgrund der neuen Entgeltordnung die Neubewertung der Stelle beantragt. Die Stelle wurde im Jahr 2018 neu beschrieben. Das Stellenbewertungsverfahren in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) läuft derzeit noch und konnte aufgrund personeller Ressourcen beim BKPV zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschlossen werden. Anhand der vorliegenden Tätigkeitsmerkmale zeichnet sich aber eine Höherbewertung der Stelle ab.
Die Verwaltung schlägt daher vor, mit dem Stellenplan die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und die Höhergruppierung nach Vorliegen der Stellenbewertung entsprechend umzusetzen. Dazu ist ohnehin ein Einzelbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses notwendig.
Finanzielle Auswirkungen pro Jahr:3.508,00 €
Beschlussantrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Anhebung der Planstelle 300 / 202 Sachbearbeiter (m/w/d) Kitas von EG 8 nach EG 9a TVöD zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2019.
Planstelle 300 / 208 – Sachbearbeiter (m/w/d) Kitas
Anhebung der Planstelle von EG 8 nach EG 9a
Die Stelleninhaberin hat aufgrund der neuen Entgeltordnung die Neubewertung der Stelle beantragt. Die Stelle wurde im Jahr 2018 neu beschrieben. Das Stellenbewertungsverfahren in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) läuft derzeit noch und konnte aufgrund personeller Ressourcen beim BKPV zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschlossen werden. Anhand der vorliegenden Tätigkeitsmerkmale zeichnet sich aber eine Höherbewertung der Stelle ab.
Die Verwaltung schlägt daher vor, mit dem Stellenplan die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und die Höhergruppierung nach Vorliegen der Stellenbewertung entsprechend umzusetzen. Dazu ist ohnehin ein Einzelbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses notwendig.
Finanzielle Auswirkungen pro Jahr:1.818,00 €
Beschlussantrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Anhebung der Planstelle 300 / 208 Sachbearbeiter (m/w/d) Kitas von EG 8 nach EG 9a TVöD zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2019.
Planstelle 300 / 212 – Sachbearbeiter (m/w/d) Steuern und Gebühren
Neuschaffung einer Planstelle in EG 8 in Teilzeit
Im Bereich Steuerveranlagung wird ein Großteil der Einnahmen der Stadt Garching b. München generiert. Für 2019 sind in diesem Bereich Einnahmen in Höhe von 38 Mio. € veranschlagt. Der Stellenplan sieht folgendes Personal vor:
- Planstelle 300 / 206, Sachbearbeiter (m/w/d) Steuern, Teilzeit 21 Wochenstunden, EG 9b
- Planstelle 300 / 208, Sachbearbeiter (m/w/d) Steuern, Teilzeit 32 Wochenstunden, EG 8
Macht zusammen 53 Stunden Arbeitszeit.
Im Hinblick auf die Arbeitszeit besteht diese personelle Konstellation seit über 10 Jahren. Im Gegensatz dazu hat in dieser Zeit die Anzahl der zu bearbeitenden Fälle erheblich zugenommen. Allein bei der Gewerbesteuer sind in den letzten Jahren zahlreiche Firmen hinzugekommen. Waren es 2013 noch 560 in Garching veranlagte Betriebe, sind es 2018 bereits 1.111 veranlagte Betriebe (davon allein im Business-Campus über 70). Zudem häufen sich bei der Gewerbesteuer die Widersprüche (teils wegen unklarer Rechtslage, z.B. wegen Zinsen).
Beide Beschäftigte im Bereich Steuerveranlagung weisen bereits jetzt zahlreiche Überstunden auf. Spätestens mit der Bebauung der Kommunikationszone ist die Arbeit mit der vorhandenen personellen Besetzung nicht mehr zu schaffen. Es ist davon auszugehen, dass jeweils ca. 800 zusätzliche Fälle bei Grundsteuer, Abfall und Abwassergebühren hinzukommen. Dazu kommen weitere zeitintensive Aufgaben (z.B. Zensus).
Die Verwaltung schlägt im Hinblick auf die Entwicklungen in der Stadt Garching und deren Auswirkungen auf die kommunale Steuerveranlagung die Schaffung einer Stelle in Vollzeit vor.
Finanzielle Auswirkungen pro Jahr:50.368,00 €
Beschlussantrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Neuschaffung der Planstelle 300 / 212, Sachbearbeiter (m/w/d) Steuern und Gebühren in EG 8 TVöD in Vollzeit zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2019.
BEREICH 330 – GB III / KINDERGARTEN FALKENSTEIN
Planstelle 330 / 204 – Heilpädagoge (m/w/d) Kindergarten Falkenstein
Anhebung der Planstelle von EG S11b nach EG S12
Die Stelleninhaberin ist derzeit als Heilpädagoge (m/w/d) mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit eingruppiert. Sie macht aufgrund der zunehmenden Anforderungen in der integrativen Einrichtung schwierige Tätigkeiten im tarifrechtlichen Sinn geltend und hat die Neubewertung der Stelle beantragt. Die Stelle wurde im Jahr 2018 neu beschrieben. Das Stellenbewertungsverfahren in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) läuft derzeit noch und konnte aufgrund personeller Ressourcen beim BKPV zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschlossen werden. Anhand der vorliegenden Tätigkeitsmerkmale zeichnet sich aber eine Höherbewertung der Stelle ab.
Die Verwaltung schlägt daher vor, mit dem Stellenplan die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und die Höhergruppierung nach Vorliegen der Stellenbewertung entsprechend umzusetzen. Dazu ist ohnehin ein Einzelbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses notwendig.
Finanzielle Auswirkungen pro Jahr:749,00 €
Beschlussantrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Anhebung der Planstelle 330 / 204 Heilpädagoge (m/w/d) Kindergarten Falkenstein von EG S11b nach EG S12 TVöD-SuE zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2019.
Planstelle 330 / 209 – Erzieher (m/w/d) Kindergarten Falkenstein
Anhebung der Planstelle von EG S8a nach EG S8b
Die Stelleninhaberin ist derzeit als Erzieher (m/w/d) mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit eingruppiert. Sie macht aufgrund der zunehmenden Anforderungen in der integrativen Einrichtung schwierige Tätigkeiten im tarifrechtlichen Sinn geltend und hat die Neubewertung der Stelle beantragt. Die Stelle wurde im Jahr 2018 neu beschrieben. Das Stellenbewertungsverfahren in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) läuft derzeit noch und konnte aufgrund personeller Ressourcen beim BKPV zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschlossen werden. Anhand der vorliegenden Tätigkeitsmerkmale zeichnet sich aber eine Höherbewertung der Stelle ab.
Die Verwaltung schlägt daher vor, mit dem Stellenplan die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und die Höhergruppierung nach Vorliegen der Stellenbewertung entsprechend umzusetzen. Dazu ist ohnehin ein Einzelbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses notwendig.
Finanzielle Auswirkungen pro Jahr:933,00 €
Beschlussantrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Anhebung der Planstelle 330 / 209 Erzieher (m/w/d) Kindergarten Falkenstein von EG S8a nach EG S8b TVöD-SuE zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2019.
Planstelle 330 / 210 – Heilpädagoge (m/w/d) Kindergarten Falkenstein
Anhebung der Planstelle von EG S11b nach EG S12
Die Stelleninhaberin ist derzeit als Heilpädagoge (m/w/d) mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit eingruppiert. Sie macht aufgrund der zunehmenden Anforderungen in der integrativen Einrichtung schwierige Tätigkeiten im tarifrechtlichen Sinn geltend und hat die Neubewertung der Stelle beantragt. Die Stelle wurde im Jahr 2018 neu beschrieben. Das Stellenbewertungsverfahren in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) läuft derzeit noch und konnte aufgrund personeller Ressourcen beim BKPV zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschlossen werden. Anhand der vorliegenden Tätigkeitsmerkmale zeichnet sich aber eine Höherbewertung der Stelle ab.
Die Verwaltung schlägt daher vor, mit dem Stellenplan die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und die Höhergruppierung nach Vorliegen der Stellenbewertung entsprechend umzusetzen. Dazu ist ohnehin ein Einzelbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses notwendig.
Finanzielle Auswirkungen pro Jahr:148,00 €
Beschlussantrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Anhebung der Planstelle 330 / 210 Heilpädagoge (m/w/d) Kindergarten Falkenstein von EG S11b nach EG S12 TVöD-SuE zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2019.
Planstelle 330 / 211 – Erzieher (m/w/d) Kindergarten Falkenstein
Anhebung der Planstelle von EG S8a nach EG S8b
Die Stelleninhaberin ist derzeit als Erzieher (m/w/d) mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit eingruppiert. Sie macht aufgrund der zunehmenden Anforderungen in der integrativen Einrichtung schwierige Tätigkeiten im tarifrechtlichen Sinn geltend und hat die Neubewertung der Stelle beantragt. Die Stelle wurde im Jahr 2018 neu beschrieben. Das Stellenbewertungsverfahren in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) läuft derzeit noch und konnte aufgrund personeller Ressourcen beim BKPV zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschlossen werden. Anhand der vorliegenden Tätigkeitsmerkmale zeichnet sich aber eine Höherbewertung der Stelle ab.
Die Verwaltung schlägt daher vor, mit dem Stellenplan die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und die Höhergruppierung nach Vorliegen der Stellenbewertung entsprechend umzusetzen. Dazu ist ohnehin ein Einzelbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses notwendig.
Finanzielle Auswirkungen pro Jahr:5.969,00 €
Beschlussantrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Anhebung der Planstelle 330 / 211 Erzieher (m/w/d) Kindergarten Falkenstein von EG S8a nach EG S8b TVöD-SuE zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2019.
BEREICH 350 – GB III / MINI-KINDERHAUS
Planstelle 350 / 201 – stv. Leiter (m/w/d) und Erzieher (m/w/d) Mini-Kinderhaus
Anhebung der Planstelle von EG S9 nach EG S13
Bei der Eingruppierung von Leitern (m/w/d) und ständig stellvertretenden Leitern (m/w/d) von Kindertageseinrichtungen ist gemäß Ziffer XXIV der Anlage 1 zum TVöD (= die Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst) die Durchschnittsbelegung der jeweiligen Kindertagesstätte maßgeblich. Diese Betrug beim Mini-Kinderhaus Am Mühlbach 3A bislang 50 Kinder und wurde zum 01.09.2017 auf 70 Kinder erhöht.
Gemäß der genannten Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst sind Beschäftigte als ständig stellvertretende Leiter (m/w/d) von Kindertagesstätten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 70 Plätzen gemäß EG S13 TVöD-SuE einzugruppieren. Maßgeblich für die Eingruppierung ist der Zeitraum von September bis Dezember des Vorjahres. Aus Sicht der Verwaltung wird vorgeschlagen, dies auch entsprechend umzusetzen.
Finanzielle Auswirkungen pro Jahr:3.955,00 €
Beschlussantrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Anhebung der Planstelle 350 / 201 stv. Leiter (m/w/d) und Erzieher (m/w/d) Mini-Kinderhaus von EG S9 nach EG S13 TVöD-SuE zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2019.
BEREICH 360 – GB III / HORTE
Planstelle 360 / 205 – stv. Leiter (m/w/d) und Erzieher (m/w/d) Hort
Anhebung der Planstelle von EG S9 nach EG S13
Bei der Eingruppierung von Leitern (m/w/d) und ständig stellvertretenden Leitern (m/w/d) von Kindertageseinrichtungen ist gemäß Ziffer XXIV der Anlage 1 zum TVöD (= die Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst) die Durchschnittsbelegung der jeweiligen Kindertagesstätte maßgeblich. Diese Betrug beim Hort St. Severin bislang 50 Kinder und wurde zum 01.09.2017 auf 70 Kinder erhöht.
Gemäß der genannten Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst sind Beschäftigte als ständig stellvertretende Leiter (m/w/d) von Kindertagesstätten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 70 Plätzen gemäß EG S13 TVöD-SuE einzugruppieren. Maßgeblich für die Eingruppierung ist der Zeitraum von September bis Dezember des Vorjahres. Aus Sicht der Verwaltung wird vorgeschlagen, dies auch entsprechend umzusetzen.
Finanzielle Auswirkungen pro Jahr:3.210,00 €
Beschlussantrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Anhebung der Planstelle 360 / 205 stv. Leiter (m/w/d) und Erzieher (m/w/d) Hort von EG S9 nach EG S13 TVöD-SuE zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2019.
BEREICH 370 – GB III / SENIORENTREFF
Planstelle 370 / 203 – Dipl.-Sozialpädagoge (m/w/d) Seniorentreff
Neuschaffung einer Planstelle in EG S11b in Teilzeit mit 20 Wochenstunden
Im Seniorentreff der Stadt Garching sind zwei sozialpädagogische Fachkräfte in Teilzeit, mit jeweils 25 Stunden, eine Verwaltungskraft in Teilzeit mit 8 Stunden und eine hauswirtschaftliche Hilfskraft mit 20 Stunden beschäftigt. Abgesehen von der Verwaltungskraft besteht diese personelle Konstellation seit 30 Jahren. Die Einrichtung hat an vier Werktagen von Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet.
Die stetig wachsende Bevölkerungszahl der Stadt Garching und der zunehmende Anteil der älteren Menschen, bei gleichzeitig höherer Lebenserwartung wirken sich erheblich auf die Seniorenbegegnungsstätte aus. So hatte die Einrichtung im Jahr 1987 eine Besucher- bzw. Teilnehmerzahl von 8.116 zu verzeichnen. 30 Jahre später beträgt die jährliche Teilnehmerzahl 11.466. Das bedeutet eine Steigerung um 41,3%. Hinzu kommt, dass durch das „Seniorenpolitische Gesamtkonzept" des Landkreises München von 2011 und der Rahmenkonzeption für Seniorenbegegnungsstätten die Anforderungen an die Einrichtung gestiegen sind.
Zu den Kernaufgaben gehören:
- Planung und Organisation von Bildungs- und Informationsveranstaltungen sowie von Kursangeboten, z.B. in den Bereichen Gesundheit und Kultur
- persönliche Beratung und Krisenintervention (Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Verlust des Partners, Einsamkeit, Demenz)
- Unterstützung bei Behördenangelegenheiten
- Kontaktpflege zu den Besucherinnen und Besuchern, sowie Integration neuer Besucherinnen und Besucher
- Gewinnung, Koordination, Schulung von Ehrenamtlichen
Diese Aufgaben können in vielen Bereichen nur noch eingeschränkt geleistet werden. Vor allem für die Beratungstätigkeit bleibt zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu wenig Zeit. Wesentlich wären in diesem Zusammenhang insbesondere die Beratung der Bewohner (m/w/d) der Seniorenwohnanlage sowie deren Begleitung in Krisensituationen. Dies kann im Moment aufgrund der nicht vorhandenen Ressourcen nicht geleistet werden. Psychische Erkrankungen, Vermüllung, Vereinsamung, Alkoholismus und Pflegebedürftigkeit sind bei der Belegung der Wohnanlage leider nicht mehr die Ausnahme. Häufig haben die Betroffenen keinen Ansprechpartner vor Ort und sind mit ihren Notlagen alleine.
Zum Mindeststandard nach dem „Seniorenpolitischen Gesamtkonzept“ gehört, gemessen an der Größe der Kommune und der Angebotsstruktur, die Öffnung an fünf Werktagen. Ebenso wird die Mindestanzahl von zwei pädagogischen Vollzeitstellen empfohlen, die auf drei Fachkräfte verteilt sind, damit auch die Vertretung in Abwesenheitsfällen gewährleistet und so eine Kontinuität der Angebotserbringung gesichert ist.
Die Verwaltung schlägt daher die Schaffung einer Teilzeitstelle für eine dritte sozialpädagogische Fachkraft mit 20 Wochenstunden für den Seniorentreff vor. Damit wäre auch gewährleistet, dass werktäglich zwei Fachkräfte anwesend sind und bei Abwesenheit die Vertretung gesichert wäre. Dies ist z.B. bei Krankheiten derzeit häufig nicht der Fall.
Finanzielle Auswirkungen pro Jahr:28.699,00 €
Beschlussantrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Neuschaffung der Planstelle 370 / 203, Dipl.-Sozialpädagoge (m/w/d) Seniorentreff in EG S11b TVöD-SuE, Teilzeit 20 Wochenstunden, zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2019.
Der personalwirtschaftliche Stellenplan enthält damit in der vorliegenden Form Stellenmehrungen in Höhe von 277.305,80 € jährlich.
II. KENNTNISNAHME:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die sachlichen Änderungen im Stellenplan 2019 (Teil A) zur Kenntnis.
III. BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat vorbehaltlich der Zustimmung im Haushalt folgende Änderungen für den Stellenplan 2019 und beauftragt die Verwaltung, die Änderungen entsprechend im personalwirtschaftlichen Stellenplan für den Haushalt 2019 zu berücksichtigen
(Teil B):
- Anhebung der Planstelle 001 / 101 Sachbearbeiter (m/w/d) Öffentlichkeitsarbeit von EG 9c nach EG 10 TVöD
- Absenkung der Planstelle 001 / 203 Sachbearbeiter (m/w/d) Öffentlichkeitsarbeit von EG 9c nach EG 8 TVöD sowie Reduzierung der Arbeitszeit auf TZ 20 Wochenstunden
- Anhebung der Planstelle 120 / 102 Bereichsleiter (m/w/d) Ordnungsamt von EG 10 nach EG 11 TVöD
- Anhebung der Planstelle 120 / 205 Bereichsleiter (m/w/d) Meldeamt von EG 8 nach EG 9a TVöD
- Anhebung der Planstelle 120 / 207 Sachbearbeiter (m/w/d) Sozialversicherung von EG 8 nach
EG 9a TVöD
- Anhebung der Planstelle 120 / 208 Sachbearbeiter (m/w/d) Standesamt von EG 8 nach EG 9a TVöD
- Stundenerhöhung bei der Planstelle 130 / 304 Tageskraft (m/w/d) Grundschule Ost von TZ 19 auf Vollzeit
- Stundenerhöhung bei der Planstelle 130 / 305 Hausmeister (m/w/d) Grundschule Hochbrück von TZ 25 auf Vollzeit
- Anhebung der Planstelle 140 / 103 Diplom-Bibliothekar (m/w/d) Stadtbücherei von EG 9b nach EG 9c TVöD
- Anhebung der Planstelle 140 / 104 Diplom-Bibliothekar (m/w/d) Stadtbücherei von EG 9b nach EG 9c TVöD
- Anhebung der Planstelle 200 / 205 Teamassistent (m/w/d) Bautechnik von EG 8 nach EG 9a TVöD
- Anhebung der Planstelle 200 / 209 Sachbearbeiter (m/w/d) Straßenunterhalt von EG 9b nach
EG 10 TVöD
- Anhebung der Planstelle 210 / 201 Teamassistent (m/w/d) Bauhof von EG 8 nach EG 9a TVöD
- Befristete Neuschaffung der Planstelle 200 / 318, Arbeiter (m/w/d) Bauhof in EG 5, Teilzeit 25 Wochenstunden. Die Planstelle wird mit dem Vermerk k.w. (künftig wegfallend) versehen.
- Anhebung der Planstelle 300 / 202 Sachbearbeiter (m/w/d) Kitas von EG 8 nach EG 9a TVöD
- Anhebung der Planstelle 300 / 208 Sachbearbeiter (m/w/d) Kitas von EG 8 nach EG 9a TVöD
- Neuschaffung der Planstelle 300 / 212, Sachbearbeiter (m/w/d) Steuern und Gebühren in EG 8 TVöD in Vollzeit
- Anhebung der Planstelle 330 / 204 Heilpädagoge (m/w/d) Kindergarten Falkenstein von EG S11b nach EG S12 TVöD-SuE
- Anhebung der Planstelle 330 / 209 Erzieher (m/w/d) Kindergarten Falkenstein von EG S8a nach EG S8b TVöD-SuE
- Anhebung der Planstelle 330 / 210 Heilpädagoge (m/w/d) Kindergarten Falkenstein von EG S11b nach EG S12 TVöD-SuE
- Anhebung der Planstelle 330 / 211 Erzieher (m/w/d) Kindergarten Falkenstein von EG S8a nach EG S8b TVöD-SuE
- Anhebung der Planstelle 350 / 201 stv. Leiter (m/w/d) und Erzieher (m/w/d) Mini-Kinderhaus von EG S9 nach EG S13 TVöD-SuE
- Anhebung der Planstelle 360 / 205 stv. Leiter (m/w/d) und Erzieher (m/w/d) Hort von EG S9 nach EG S13 TVöD-SuE
- Neuschaffung der Planstelle 370 / 203, Dipl.-Sozialpädagoge (m/w/d) Seniorentreff in EG S11b TVöD-SuE, Teilzeit 20 Wochenstunden
