ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 3-BS/006/2018

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Der Stadtrat hat mit Satzung vom 01.12.2005 die Errichtung eines Integrationsbeirates für die Stadt Garching b. München beschlossen. Die Zusammensetzung ist nach § 6a Satzung des Integrationsbeirates der Stadt Garching b. München wie folgt geregelt:

Der Integrationsbeirat besteht aus zehn entscheidenden BeirätInnen und bis zu zehn BeisitzerInnen.

Die Amtsperiode beträgt analog zu den beiden anderen Beiräten der Stadt Garching (Behindertenbeirat, Seniorenbeirat) drei Jahre.

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.02.2018 wurde bei der Wahl des Seniorenbeirates beschlossen, dass der Stadttrat die zukünftigen Mitglieder der städtischen Beiräte direkt per Wahlschein wählt. Entgegen der Wahlvorgänge des Senioren- und Behindertenbeirates der Stadt Garching gibt es bei der Wahl des Integrationsbeirates eine Besonderheit in der Satzung.

 

Laut § 6c erarbeitet der Integrationsbeirat in Zusammenarbeit mit der Verwaltung eine Liste aller BewerberInnen als entscheidendes oder beratendes Mitglied, die dem Stadtrat unterbreitet wird. Um sowohl das Wahlrecht des Stadtrates, wie auch das Mitbestimmungsrecht des Integrationsbeirates gleichermaßen zu respektieren, wurde sich in Absprache mit dem Integrationsbeirat auf folgenden Wahlvorgang geeinigt:

 

Wahlablauf:

Zu Beginn der Sitzung erhält jedes Mitglied des Stadtrates einen Wahlzettel mit allen 23 in der Bewerbungsphase eingegangenen BewerberInnen. Nachdem der Integrationsbeirat aus zehn entscheidenen und bis zu zehn beistitzenden Mitgliedern besteht, hat jedes Stadtratsmitglied die Möglichkeit, maximal 20 Personen für den Integrationsbeirat zu wählen. Die 20 Mitglieder mit den meisten Stimmen sind automatisch fester Bestandteil des zukünftigen Integrationsbeirates der Stadt Garching. Sollte es zu einer Stimmengleichheit nach dem ersten Wahlverfahren kommen, entscheidet das Los zwischen den stimmgleichen BewerberInnen. Das Ergebnis wird am Ende der öffentlichen Sitzung bekannt gegeben. Im Nachgang können dann die Mitglieder des Integrationsbeirates analog der Wahl der/des Vorsitzenden festlegen, welches Mitglied als entscheidendes oder beratendes Mitglied fungieren möchte. Wichtig ist hierbei die Einhaltung von zehn entscheidenden Mitgliedern und maximal zehn beratenden Mitgliedern. Dadurch ist gewährleistet, dass der Stadtrat sein Stimmrecht bezüglich der teilnehmenden Mitglieder nicht verliert und der Integrationsbeirat dennoch die Einteilung der Mitglieder in „EntscheiderInnen“ oder „BeisitzerInnen“ vornehmen kann.

 

Im Bewerbungszeitraum gingen insgesamt 23 Bewerbungen bei der Stadt Garching ein. Alle BewerberInnen haben ihren Hauptwohnsitz in Garching. Der Stadtverwaltung ist es wichtig, ein Gleichgewicht der Vielfalt in Bezug auf Auswahlfaktoren wie Alter, Geschlecht und Herkunft im zukünftigen Integrationsbeirat zu erhalten. Zur besseren Vergleichbarkeit und Transparenz hat der Fachbereich Bildung und Soziales einen standardisierten Bewerbungsbogen entworfen. Hier hatten alle BewerberInnen die Möglichkeit ihre Erfahrungen und ihre Motivation im Bereich der Integrationsarbeit darzulegen.

 

Folgende Personen haben sich für die neue Amtsperiode beworben:

 

  1. Chemnitz, Tobias
  2. Cumani, Claudio (bisher Vorsitzender)
  3. Dux, Elisabeth
  4. Galetto, Iris
  5. Haerendel, Dina
  6. Hassanein, Dr. Aly
  7. Hein, Priya Nirmala
  8. Hetzer, Nadine Mirjam
  9. Huls, Jolanda
  10. Kehrle, Brigitte
  11. Köse, Erdal
  12. Leonhard, Despina
  13. O`Shea Kate
  14. Queiroz da Rocha, Christiano
  15. Rabuzin, Alesandro
  16. Rau, Petra
  17. Seymen, Sefika
  18. Sharif-Aziz, Najiba
  19. Stahlberg, Christina
  20. Taher, Zahra
  21. Tirink, Esra Elvan (bisher 2. Vorsitzende)
  22. Torun, Hanifi
  23. Wu, Dr. Shaohui

 

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II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat benennt die Mitglieder für den Integrationsbeirat der Stadt Garching b. München entsprechend des Wahlergebnisses für die Amtsperiode von drei Jahren. Als Mitglieder wurden gewählt:

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

14.

15.

16.

17.

18.

19.

20.

 

 

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Anlagen

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