ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BT/693/2018

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Die ursprüngliche Vereinbarung der Vertragspartner zum Betrieb und Errichtung von Straßenbeleuchtungsanlagen endete am 31.12.2015. Beide Seiten haben sich jedoch für die Zeit 01.01.2016 bis 31.12.2018 auf eine vorübergehende  Fortführung  im Rahmen einer Interimsvereinbarung entschieden. Zum damaligen Zeitpunkt lag über das Nachprüfverfahren zur Strom-Konzessionsabgabe noch keine Entscheidung vor. Ferner war noch nicht geklärt, ob das Eigentum an den Straßenbeleuchtungsanlagen ebenfalls an den neuen Netzbetreiber übergehen soll. Das Nachprüfverfahren ist inzwischen abgeschlossen.

Die Straßenbeleuchtungsanlagen bleiben im Eigentum der Bayernwerke AG. Damit scheidet  ein Vergabeverfahren aus, da man eigentumsrechtlich gebunden ist.  Wäre die Stadt Garching Eigentümerin der Straßenbeleuchtungsanlagen, wären die Unterhaltsleistungen auszuschreiben. 

Eine Neuausschreibung der Unterhaltsleistungen wäre aus Sicht der Verwaltung unwirtschaftlich, da beim Wechsel des Dienstleisters die Stadt den Bestand an Leuchten mit zugehörigem Leitungsnetz der Bayernwerke AG zum Zeitwert abkaufen müsste. Ebenso müsste die Stadt Garching für die „Entkoppelung“ vom bestehenden Stromnetz aufkommen.

 

Die Verwaltung empfiehlt das „Komplettpaket 2008 LED“ sowie einiger stadteigenen Brennstellen (z.B. Sportgelände am See) zunächst für die nächsten drei Jahre zu beauftragen. Der Umfang der Leistungen ist in Anlage 1 aufgelistet.

Die turnusgemäß alle 5 Jahre stattfindende Wartung inkl. Reinigung wurde zuletzt 2016 durchgeführt und wäre somit für 2021 festgelegt.

Bei Vertragsende werden die während der Vertragslaufzeit von der Stadt entrichteten Wartungspauschalen anteilmäßig in Abzug gebracht und der Stadt gutgeschrieben.

 

Unter der HHSt. 67000.51100 sind Haushaltsmittel in ausreichender Höhe beantragt.

 

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II. BESCHLUSS:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und beschließt die Unterhaltsleistungen der Straßenbeleuchtung für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2021 an die Bayernwerke AG zu vergeben.

 

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Anlagen

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