BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/009/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Green City Energy auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Errichtung einer Photovoltaikanlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bauverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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15.01.2019
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I. Sachvortrag:
Mit Schreiben vom 19.12.2018 beantragt die Green City AG einen Antrag auf vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Errichtung einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) ein. Das Vorhaben ist westlich der BAB A9 und südlich der BAB-Anschlussstelle Garching Nord, auf den stadteigenen Grundstücken Fl.Nrn. 1826/Teil und 1827/Teil vorgesehen (sh. Anlage 1). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 2 ha. Mit dem Vorhaben soll Strom aus Sonnenenergie erzeugt werden.
Mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die vertraglichen und planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der PV-Anlage geschaffen werden. Die Green City AG erklärt sich bereit, das Bauvorhaben nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen und durchführen zu lassen, sowie die Kosten zu übernehmen, die mit dieser Planung verbunden sind.
Die Leistung der PV-Anlage ist auf 750 kWp ausgelegt, was einen jährlichen Ertrag von ca. 770.000 kWh erwarten lässt. Die Ausrichtung der Module ist nach Süden bei einem Anstellwinkel von 20 Grad vorgesehen. Der errechnete Ertrag der Anlage entspricht dem Verbrauch von ca. 220 Haushalten (Haushaltsverbrauch 3.500 kWh/Jahr). Weitere Details zur PV-Anlage sind der beigefügten Baubeschreibung (Anlage 2) zu entnehmen.
Die Nutzungsdauer ist auf 20 Jahre mit einer optionalen Verlängerung ausgelegt.
Die PV-Anlage soll auf einen ca. 2 m hohen Wall gesetzt werden. Damit würde auch den im Flächennutzungsplan (FNP) vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen entlang der BAB A 9 Rechnung getragen.
Ungeachtet der Betriebsform werden die Vorteile für die Errichtung einer PV-Anlage, wie sie in Anlage 2, Punkt 3 aufgeführt sind von der Verwaltung bestätigt. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, den Antrag der Green City AG auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan für eine PV-Anlage zu befürworten.
II. BESCHLUSS:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat den Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Errichtung einer PV-Anlage. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Vorhabenträger, Green City AG, den städtebaulichen Vertrag zu verhandeln. Der Bebauungsplanumgriff liegt als Anlage 1 diesem Beschluss bei. Der Bebauungsplan wird mit dem Titel „BP 178 Solarpark Garching, westlich der BAB A 9 an der BAB-Anschlussstelle Garching Nord“ geführt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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2
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769,2 kB
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