BESCHLUSSVORLAGE - 1-OW/093/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Führung der Buslinie 230 auf die B 471 alt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB I Zentrale Dienste - Bürgerservice
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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24.01.2019
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I. Sachvortrag:
Mit Schreiben vom 27.10.2018 wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Antrag gestellt, die Buslinie 230 künftig durch den Einsatz einer Bedarfsampel über die B 471 alt zu führen. Um die übrigen Verkehrsteilnehmer an der Überfahrt auf die B 471 alt bzw. von dieser auf die B 471 zu hindern, seien technische Vorrichtungen wie z.B. versenkbare Poller zu installieren.
Der Antrag liegt als Anlage bei.
Das Landratsamt München als untere Straßenverkehrsbehörde sowie das Staatliche Bauamt Freising als Straßenbaulastträger, lehnen die beantragte Verkehrsführung ab.
Es wurde dargelegt, dass bei einer im Jahr 2015 durchgeführten Verkehrszählung eine durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung von 20.228 Kraftfahrzeugen festgestellt wurde und die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der B 471 in diesem Abschnitt 100 km/h beträgt.
Es müsste eine von der MVG beeinflussbare Lichtsignalanlage für die Ein- und Ausfädelung der Buslinie auf der B 471 installiert werden und eine Geschwindigkeitsreduzierung von 100 km/h auf zunächst 80 km/h und zuletzt 60 km/h erfolgen. Darüber hinaus bedarf es einer Lichtsignalanlage auf der B 471 alt.
Während des Einfahrens des Busses hätten die übrigen Verkehrsteilnehmer auf der B 471 eine Rotphase.
Erfahrungsgemäß werden einige Verkehrsteilnehmer die Beschilderung mit „Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aller Art“ und lediglich „Linienverkehr frei“ ignorieren und dem Bus auf die B 471 bzw. auf die B 471 alt folgen. Um dies zu unterbinden, ist die Installation eines elektrisch versenkbaren Pollers oder einer Schranke erforderlich. Diese Verkehrseinrichtungen müssten ebenfalls von der MVG beeinflussbar bzw. mit der Lichtsignalanlage geschalten sein.
Eine Signalisierung des Verknüpfungsbereichs wurde nicht in Aussicht gestellt, da die B 471 bereits jetzt stark belastet ist und täglich kilometerlange Staus zu vermelden sind. Die Situation würde sich durch eine Lichtsignalanlage zusätzlich verschärfen.
Die Verwaltung weist abschließend daraufhin, dass der Abschnitt auf der B 471 alt - nach der Brücke beim Garchinger Mühlbach bis zum Biergartenparkplatz – als Fahrradstraße ausgewiesen werden soll, sobald der Umbau der B 471 alt durchgeführt wurde.
Nachdem das nebeneinander Fahren von Radfahrern in einer Fahrradstraße ausdrücklich gestattet ist, hätte der Bus auch hier keinen freien Verkehrsfluss mehr.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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414,4 kB
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(wie Dokument)
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787,4 kB
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