BESCHLUSSVORLAGE - BM-GL/003/2019-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorstellung und Diskussion der Maßnahmenliste der Stadt Garching für den Zeitraum 2019-2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Geschäftsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtrat
|
Kenntnisnahme
|
|
|
31.01.2019
|
I. Sachvortrag:
Präsentation und Diskussion eines Maßnahmenplanes/einer Prioritätenliste für laufende und zukünftige Investitionen der Stadt Garching
Zu Beginn der Legislaturperiode des Stadtrates im Jahr 2014 fanden regelmäßige Fraktionsleiterbesprechungen mit dem Ersten Bürgermeister statt, um Prioritäten der Stadt Garching zu definieren. Auf Grund von Unstimmigkeiten fanden diese Sitzungen nicht mehr statt.
Die Verwaltung erachtet es jedoch als unerlässlich, dass der Stadtrat die Schwerpunkte festlegt.
Zur besseren Einordnung der Haushaltszahlen 2019 und zur Abwägung der finanziellen Möglichkeiten für weitere Investitionen in den Folgejahren hat die Verwaltung eine Auflistung von notwendigen Pflichtaufgaben, aber auch von wünschenswerten Projekten und freiwilligen Leistungen erstellt.
Sie entspricht hierbei auch dem Antrag der Fraktion Unabhängige Garchinger vom 25.09.2018 auf die Erstellung einer Roadmap/ Masterplans 2030 für Garching. (Anlage 1)
Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; sie konzentriert sich auf die absehbaren Notwendigkeiten und die bereits in die Wege geleiteten Investitionen. Im Wesentlichen handelt es sich um anstehende kostenintensive Hoch- und Tiefbaumaßnahmen. Viele weitere Themenfelder insbesondere aus dem sozialen, wirtschaftlichen und ökologisch/umweltpolitischen Umfeld sind hier noch nicht eingeflossen und berücksichtigt.
Der Zeithorizont geht hierbei bis in Jahr 2025, eine Aufstellung bis 2030 ist der Verwaltung auf Grund der sich daraus ergebenden Unschärfe nicht möglich.
Es obliegt dem Garchinger Stadtrat zu entscheiden, welche Projekte von der Verwaltung vorrangig voranzubringen sind. Und es liegt auch in der Natur der Sache, dass die vorliegende Prioritätenliste immer flexibel auf plötzliche oder zusätzliche Herausforderungen angepasst werden muss: So gilt es auf Gebäudezustände zu reagieren (vgl. plötzliche Notwendigkeit der Komplettsanierung der Betreuungseinrichtung der Nachbarskinder wegen massivem Wasserschaden und Schimmelbefall/Errichtung einer Ersatz-Containeranlage), staatlichen Gesetzesänderungen nachzukommen (z.B. angekündigter Rechtsanspruch auf nachschulische Betreuung) oder auf gesellschaftliche Notwendigkeiten (evtl. erneute Flüchtlingsunterbringung) oder ökologische Herausforderungen (z.B. Erfüllung von Landkreisbeschlüssen/Klimaschutz 29++), aber auch auf die Forderungen und Wünsche aus der Bevölkerung und von den Vereinen zu reagieren. Ferner sollen u.U. auch politische Anträge aus der Mitte des Stadtrates/der Fraktionen umgesetzt werden.
Auch werden die konkreten Steuereinnahmen regulierend auf die Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt einwirken. Im Augenblick ist darüber hinaus noch nicht endgültig absehbar, in welcher Größenordnung der Garchinger Haushalt zukünftig durch die Veränderungen innerhalb des Zweckverbandes des Werner-Heisenberg-Gymnasiums belastet wird (Ausbezahlung von Ismaning und Unterföhring) und ab wann die Stadt mit konkreten Einnahmen aus den Grundstücksverkäufen in der Kommunikationszone rechnen kann.
Die Verwaltung unterscheidet generell zwischen Pflichtaufgaben im Sinne der Gemeindeordnung und freiwilligen Leistungen. Es zeichnet sich ab, dass auch in den kommenden Jahren die Erfüllungen der Pflichtaufgaben die finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt Garching bestimmen werden.
Oberste Priorität werden alle Maßnahmen haben, die dem deutlichen Anstieg der Geburtenzahlen und Familienzuzügen Rechnung tragen müssen, denn hier bestehen Rechtsansprüche gegenüber der Kommune.
Unser Fachbereich "Bildung- und Soziales" hat hierzu in Zusammenarbeit mit dem GB II die aktuell vorhanden Kinderbetreuungskapazitäten und schulischen Raumkapazitäten für das gesamte Stadtgebiet nochmals intensiv analysiert - insbesondere im Hinblick auf den Bevölkerungszuwachs, der durch die neuen Baugebiete entstehen wird; hierfür wurde sicherheitshalber der statistische Zuwachs-von zusätzlichen 1,5 Kindern pro 100 neuer Einwohner in allen Betreuungs-Altersklassen zwischen 0 und 18 Jahren zu Grunde gelegt. Das Analyseergebnis werden wir in der Sitzung nochmals vorstellen. Soviel sei jedoch vorweggenommen: Durch Umzüge (Schulkindergarten in das Gymnasium) und Weiterbenutzung der vorhandenen Containeranlagen (Untere Straßäcker und Pfarrer-Stain-Straße) wird man sich noch die nächsten zwei Jahre behelfen können. Ab 2021/22 sollten jedoch längerfristige Quartiere vorhanden sein.
Insbesondere im Sprengel der Grundschule-West wird es relativ zeitnah zu Raumengpässen kommen (Lösungsansatz: Hortgruppen 2019/20 in die Container in der Pfarrer-Stain-Straße und in den evangelischen Kindergarten verlagern). Wie bereits im Stadtrat vorbesprochen, sollte daher noch im Jahr 2019 eine Neubau- bzw. Erweiterungsplanung für die Hort- und Mittagsbetreuung in die Wege geleitet werden (Vorschlag: Überbauung des vorhandenen Parkplatzes an der Mittelschule).
Auch der Wettbewerb für den Neubau der Grundschule-Nord muss im Jahr 2019 vorangebracht werden, da mit dem Beginn der Bautätigkeiten in der Kommunikationszone in den Jahren 2020-2022 davon auszugehen ist, dass weitere Grundschülerkapazitäten für die Jahre 2023-2024 benötigt werden. Ein denkbarer Lösungsansatz für die längerfristige Unterbringung von weiteren Hortgruppen (insbesondere der Grundschule-Ost) könnte eine Folgenutzung des alten Feuerwehrhauses im Hüterweg darstellen.
Projekte, die bereits konkret auf den Weg gebracht wurden, wie z.B. der Neubau des Garchinger Feuerwehrhauses oder der Umbau der Bürgerhaus-Gastronomie, sollen natürlich konsequent weiterverfolgt und zeitnah fertiggestellt werden.
Für Vorhaben, die durchaus sehr wünschenswert sind, jedoch nicht zu den städtischen Pflichtaufgaben gehören - wie z.B. der Bau eines Garchinger Hallenbades, eines Familienzentrums und einer neuen Volkshochschule - wird die Verwaltung Möglichkeiten untersuchen, in Kooperation mit externen Partnern (z.B. TUM/Zentraler Hochschulsport oder externer Bauträger oder Investoren) eine konkrete finanzielle Belastung für die Stadt in überschaubarem Rahmen zu halten.
Die Verwaltung benötigt darüber hinaus jetzt auch eine wichtige Grundsatzentscheidung des Stadtrates in Bezug auf die Sanierung des Straßennetzes: Soll man weiter wie in den vergangenen Jahren Straßenzüge nur ausbessern, oder sollte sich die Strategie grundsätzlich dahingehend ändern, dass man sich jedes Jahr auf einzelne Straßenzüge konzentriert, die einen entsprechenden langlebigeren Unterbau erhalten. Insbesondere im Gewerbegebiet Hochbrück würde sich so eine Vorgehensweise empfehlen. Der Reihungsvorschlag würde sich im Moment so darstellen: Zeppelinstraße, Dieselstraße, Daimlerstraße, Gutenbergstraße....
Die beiliegende Auflistung teilt sich in zwei große Bereiche:
Hochbaumaßnahmen und Tiefbaumaßnahmen.
1.)Pflichtaufgaben: Notwendige und bereits gestartete Projekte
2.)Freiwillige Leistungen: Wünschenswerte und geforderte Projekte
Bitte beachten Sie: Der jeweilige Finanzbedarf wurde zum Teil nur als Kostenschätzung hinterlegt und ist noch nicht geprüft (insbesondere bei Themen wie: Neubau Realschule, Sanierung Grundschule Ost, Neubau Bauhof ......). Da zum Teil noch überhaupt keine Grundsatzentscheidung des Stadtrates vorliegt, enthält die Auflistung auch Maßnahmen ohne jegliche Kostenschätzung.
Aufgabe des Garchinger Stadtrates sollte es jetzt sein, den vorliegenden Maßnahmenliste/Prioritätenliste auf Vollständigkeit zu überprüfen und nach entsprechender Diskussion möglichst zeitnah eine gemeinsam getragene zeitliche Reihung der Projekte zu verabschieden.
Ziel sollte es sein aus dieser Investitionsliste heraus eine Strategie zu entwickeln, welche Maßnahmen sollen wann umgesetzt werden?! Diese Maßnahmenliste soll dem Stadtrat und der Verwaltung als "roter Faden" dienen, vor allem in Hinblick auf die kommenden Haushaltspläne.
Es sei noch einmal betont: Die Maßnahmenliste kann keine starre Vorgabe sein. Vielmehr wird diese Liste aufgrund der sich ständig ändernden Rahmenbedingungen laufend angepasst werden müssen. Die vorliegende Maßnahmenliste ist keine Vorgabe der Verwaltung, sondern sie ist die Diskussionsgrundlage im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen.
II. BESCHLUSS:
Der Stadtrat beschließt den vorliegenden Maßnahmenplan/Prioritätenliste unter Einbezug der Änderungswünsche des Stadtrates. Er erkennt an, dass es sich um einen generellen Leitfaden handelt, der aufgrund der sich ständig ändernden Rahmenbedingungen laufend in Abstimmung mit dem Stadtrat angepasst werden muss.
Der Maßnahmenplan/ Prioritätenliste wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
462,7 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
24,4 kB
|
