ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - BM-IT/014/2018

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Gesellschaftliche und Pädagogische Notwendigkeiten

 

Digitale Medien sind selbstverständliche Werkzeuge im Unterricht. Die Kinder lernen den wichtigen und richtigen Umgang mit Informationsmedien kennen und sinnvoll zu nutzen. In einer immer komplexeren Medienwelt ist die verantwortungsvolle Handhabung und die Bewältigung der Informationsflut ein zentrales Bildungsziel. Moderne Schule verknüpft traditionelles lehren und lernen mit computergestützten Möglichkeiten. Digitale Medien (Computerprogramme, Beamer, DVDs, Internet, Digitalkamera, Notebooks, Tablets) sind ebenso wie die klassischen, die „alten“ Methoden und Instrumente (Bücher, Arbeitshefte, Tafel, Karten) unverzichtbare und gleichberechtigte Bestandteile des Lernens.

Richtig eingesetzt dient die technische Ausstattung der wertvollen pädagogischen Arbeit. Die Lehrkräfte nehmen ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag ernst, in dem sie die Kinder und Jugendlichen auf ihre digitale Zukunft vorbereiten.

 

Digitalbudget – Staatliche Förderung

 

Der Freistaat Bayern unterstützt die Schulaufwandträger im Rahmen der rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten bei der Etablierung einer zeitgemäßen IT-Ausstattung, insbesondere um mit der Einführung des digitalen Klassenzimmers digitales Lernen und Lehren unter optimalen Bedingungen zu ermöglichen. Dazu gewährt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus ein sogenanntes Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer.

 

Gegenstand der Förderung ist die Anschaffung und Inbetriebnahme digitaler Geräte für den pädagogischen Einsatz in allen Unterrichtsräumen. Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung und wird in Form einer Festbetragsförderung gewährt.

Mindestens 10 Prozent der Zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sind als Eigenmittel aufzubringen.

Zuwendungsvoraussetzung ist u.a. die Bildung eines Medienkonzeptes durch die Schulen.

 

Förderfähig sind insbesondere IT-Hardware und Software (entsprechend einer Vorgabenliste).

Von der Förderung ausgenommen sind Mobiliar, Drucker, Access Points, WLAN-Controller, Internetzugangsrouter sowie schülereigene Geräte.

Die Förderung erfolgt in Abhängigkeit von fachlichen Parametern wie der Schülerzahl, der Schulart – bei öffentlichen Schulen - der Zugehörigkeit zum Raum besonderem Handlungsbedarf.

Die derzeit vom Freistaat zugesagte Förderung liegt bei ca. 86 € / Schüler*in.

 

Voraussetzung für die Entwicklung zum digitalen Klassenzimmer ist der Breitbandausbau in Garching.

Dem Stadtrat wird der aktuelle Stand des Breitbandausbaus durch das Büro Greentech (Hr. Monhart) vorgestellt. Des Weiteren werden Maßnahmen und Planungsschritte zur Implementierung der digitalen Ausstattung der Garchinger Grundschulen sowie der Max-Mannheimer-Mittelschule und des Werner-Heisenberg-Gymnasiums vorgestellt.

 

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II. BESCHLUSS:

 

Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag der Verwaltung und die Präsentation der Firma Greentech zur Kenntnis.

 

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Anlagen

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