BESCHLUSSVORLAGE - BM-GL/004/2019-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Stadt Garching bei der Baugesellschaft München Land GmbH auf Verzicht der Anwendung von Schweizer Anlagengrenzwerten bei Liegenschaften in der Stadt Garching
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Geschäftsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Kenntnisnahme
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21.03.2019
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I. Sachvortrag:
Seit vielen Jahren nutzen Mobilfunkbetreiber die Liegenschaften der Baugesellschaft München-Land GmbH in der Max-Plank-Str. 7, der Otto-Hahn-Str. 2 und der Königsberger Str.76 als Mobilfunkstandorte.
Die Standorte sind nach Aussage der Mobilfunkbetreiber funktechnisch überdurchschnittlich gut geeignet.
Dennoch scheitern die Mobilfunkanbieter an einer zeitgemäßen Ausgestaltung dieser Standorte mit mobilen Datendienste (LTE) und der neuen Mobilfunkgeneration 5G, da an diesem Standort die dort geltenden spezifischen Immissionsauflagen der Baugesellschaft München-Land GmbH ("10% Grenzwertausschöpfung") gelten.
Bundesweit gelten in Deutschland als auch in der Schweiz entsprechend der Empfehlungen der WHO die Grenzwerte der 26. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung).
Daneben existiert die Schweizer Vorsorgeregelung für Orte mit empfindlicher Nutzung.
Davon sind z.B. Wohnräume, Kindergärten, Schulen, Pflegeheime und Krankenzimmer betroffen.
Für diese Ausnahmefälle sind die Grenzwerte auf 1/10 der sonstigen Grenzwerte herabgesetzt.
Folge ist, dass beispielsweise eine Grenzwertausschöpfung von 20 % nach der BImschV einen Wert von 200% nach dem Schweizer Vorsorgemodell darstellt und somit zu einer Grenzwertüberschreitung führt.
Dieser Schweizer Anlagenwerte für Orte mit empfindlichen Nutzungen (OMEN) wird seit 2013 auf eigenen Wunsch der Gemeinde Haar für ihre Liegenschaften angewandt. Diese hausinterne Festsetzung wird auch auf andere Mobilfunkstandorte, somit auch Garching angewandt, um die umliegende Bevölkerung, nach Aussage der Baugesellschaft München Land, besser als gesetzlich gefordert, zu schützen.
Aufgrund dieser Schweizer Anlagenwerte kann das mobile Breitband nicht angeboten werden.
Hierüber gibt es Beschwerden aus der Bevölkerung auch Stadtrat Kick hat hierzu eine Anfrage im Stadtrat gestellt und gebeten, dass die Stadt Garching hier tätig wird und die Abschaffung dieser selbstauferlegten Werte fordert.
Die Verwaltung hat die die beiden Akteure (Mobilfunkbetreiber und Baugesellschaft München-Land GmbH) um Stellungnahme gebeten.
Telekom:
Zusammenfassend erklärt die Telekom, dass diese Thematik der Emissionen umfassend und zeitgemäß durch die 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung geregelt ist. Die Versorgung der Stadt Garching mit mobilem Breitband hängt von der Modernisierung dieser beiden Standorte der Baugesellschaft München-Land ab. Ohne diese beiden exponierten Standorte, müssten zur Kompensation pro Netzbetreiber mindestens drei Standorte im bebauten Bereich errichtet werden.
Die Telekom AG verweist auf einen Beschluss Landeshauptstadt München aus 2017, die im Zuge ihrer Digitalisierungsstrategie das Münchner Vorsorgemodell (Entspricht dem Schweizer Anlagewert) aus dem Jahre 2003 für kommunale Liegenschaften abgeschafft hat und zu den bundeseinheitlichen Grenzwerten der 26. BImSchV auch für städtische Liegenschaften zurückgekehrt ist.
Die Landeshauptstadt München begründet, ebenso wie die Telekom, dass diese Thematik der Emissionen umfassend und zeitgemäß durch die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung geregelt ist, die auf Empfehlungen der "Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung" (ICNIRP) und der Strahlenschutzkommission (SSK) beruht.
Wie eine im Jahr 2015 von der Technischen Universität Ilmenau mit Unterstützung des Referates für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München durchgeführte, systematische Erfassung der hochfrequenten Exposition im Alltag gezeigt hat, wird die persönliche Gesamtexposition von der Nutzung des eigenen Mobiltelefons (am Kopf) dominiert - nicht von den Sendestationen.
Baugesellschaft München Land GmbH:
Die Baugesellschaft München-Land GmbH hat am 13.11.2018 zu dieser Problematik ihre Stellungnahme an den Ersten Bürgermeister geschickt. Hierin wird durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der konkrete Anlagenausbau in Garching sowie auch die nach den Prognosen zu erwartenden Funkimmissionen dargestellt.
Nach dem derzeitigen Stand wäre der Anlagenausbau nach der 26.BImschV an allen Standorten zulässig. An Bereichen, an denen der Grenzwert aber über 10 % ausgeschöpft wird, wären die Vorsorgewerte nach der Schweizer Vorsorgeregelung für OMEN aber überschritten und das Projekt zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht realisierbar.
Die Baugesellschaft München Land überlässt die Entscheidung, ob für die Garchinger Immobilien weiterhin die hausinternen Regelungen auf Einhaltung der Schweizer Anlagenwerte gelten sollen dem Stadtrat der Stadt Garching und erklärt ausdrücklich, dass diese einem Verzicht nicht entgegenstehen wird.
Der Stadtrat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 31.01.2019 beschlossen, bei den in Garching befindlichen Gebäuden der Bau Gesellschaft München-Land GmbH auf die freiwillig auferlegten Schweizer Anlagenwerte zu verzichten und den Ersten Bürgermeister beauftragt, dies bei der Baugesellschaft München-Land GmbH zu erwirken, um der Garchinger Bevölkerung den Zugang zum mobilen Breitband zu ermöglichen.
Der Erste Bürgermeister hat auftragsgemäß den Antrag bei der Baugesellschaft München-Land GmbH gestellt.
