ANTRAG AUS DER POLITIK ÖFFENTLICH - 2-BV/045/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Dringlichkeitsantrag der Fraktion der GRÜNEN zur sozialgerechten Bodennutzung.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- ANTRAG AUS DER POLITIK ÖFFENTLICH
- Geschäftsbereich:
- Bauverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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23.05.2019
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I. Sachvortrag:
Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtrat geht am 27.04.2019 ein Dringlichkeitsantrag zur sozialgerechten Bodennutzung (s. Anlage 1) ein.
Die Fraktion beantragt:
„Der Stadtrat fasst einen Grundsatzbeschluss zu einem kooperativen Baulandmodell zur Beschaffung bezahlbaren Wohnraums mit den im Antrag genannten Verfahrensgrundsätzen für die Bauleitplanung.“
Stellungnahme Verwaltung:
Grundsätzlich ist zwischen den Begriffen der „sozialgerechten Bodennutzung“ und der in Garching praktizierten und im Antrag zitierten Erhebung von Folgelasten „InFol“ zu unterscheiden.
Zu den rechtlichen Voraussetzungen der sozialgerechten Bodennutzung, d.h. den städtebaulichen Möglichkeiten von gefördertem Wohnraum, wird auf die Stellungnahme der Kanzlei Meidert & Kollegen vom 06.07.2015 - die in der Sitzung des Stadtrates vom 29.07.2015 behandelt wurde und die Voraussetzungen zusammenfasst - verwiesen.
In der verbliebenen Zeit war es der Verwaltung nicht möglich eine Stellungnahme zu allen Punkten des Antrages, insbesondere zu Teil IV, zu fertigen. Es wird daher empfohlen, die Verwaltung mit einer Stellungnahme zu beauftragen und diese gem. GeschO über den vorberatenden Bauausschuss erneut dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Eine Dringlichkeit in der Form, dass die Schaffung von neuem Baurecht den o.g. Antrag gefährdet, ist derzeit nicht gegeben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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65,3 kB
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