ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/709/2019

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss überprüfte die am 15.05.2018 vom Stadtrat gebilligte und zur Prüfung verwiesene Jahresrechnung 2017 in 5 Sitzungen. Die örtliche Prüfung wurde am 06.05.2019 beendet.

 

Folgende Bereiche wurden in Stichproben geprüft:

  • Grünpflege
  • Wertstoffhof
  • Kultur
  • Straßenunterhalt
  • Mieten und Pachten

 

Es gab folgende Beanstandungen bzw. Anregungen:

 

Der RPA empfiehlt eine Überarbeitung der Eintrittsgelder und Raummieten nach Beendigung der Sanierung, die den Verbesserungen (Klimaanlage usw.) Rechnung tragen.

 

Der RPA fordert bei der Umsetzungen von Maßnahmen im Bereich Grünpflege und Straßenunterhalt eine umfangreichere Kontrolle/Abnahme mit entsprechender Protokollierung.

 

 

 

 

 

 


Die Jahresrechnung 2017 schließt mit folgenden Zahlen ab:

 

Bezeichnung

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt

1

2

3

4

5

1.

Soll-Einnahmen   *)

73.703.860,23

21.895.447,57

95.599.307,80

2.

+ Neue Haushaltseinnahmereste

-

1.633.000,00

1.633.000,00

3.

./. Abgang alte Haushalts- einnahmereste

-

21.000,00

21.000,00

4.

./. Abgang alte Kassen-einnahmereste

36.589,40

40.946,78

77.536,18

5.

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

73.667.270,83

23.466.500,79

97.133.771,62

 

 

 

 

 

6.

 

Soll-Ausgaben    *)

73.668.252,49

12.969.089,04

86.637.341,53

7.

+ Neue Haushalts-ausgabereste

0,00

12.662.937,63

12.662.937,63

8.

./. Abgang alte Haushalts-ausgabereste

0,00

2.172.832,79

2.172.832,79

9.

./. Abgang alte Kassen-ausgabereste

981,66

-7.306,91

-6.325,25

10.

Summe bereinigter  Soll-Ausgaben

73.667.270,83

23.466.500,79

97.133.771,62

11.

Ausgleich

0,00

0,00

0,00

 

   *) Nachrichtlich:

 In den SOLL-Einnahmen und -Ausgaben sind enthalten:

 1) Zuführung zum Vermögenshaushalt 18.865.195,05  €

 2) Zuführung an den Verwaltungshaushalt 0,00  €

 3) Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage 0,00  €

 4) Zuführung an die Allgemeine Rücklage 7.214.020,61  €

  davon Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV 7.214.020,61  €

 5) Zuführung an die Sonderrücklage U-Bahn 441.365,89  €

Folgende 2 überplanmäßige Ausgaben (über 20.000 €) sind entstanden und müssen vom Stadtrat noch genehmigt werden:

 

HHST

Bezeichnung

Betrag

Deckung durch HHST

Bezeichnung

Begründung

1.11100.63600

Kommunale Verkehrs-überwachung

25.534,00

1.90000.08100

Einnahmen Kommunale Verkehrs-überwachung

Ausweitung Verkehrs- überwachung

2.91200.97770

Außerordent-liche Tilgung

275.758,92

2.91200.97760

Ordentliche Tilgung

vorzeitige Darlehens-tilgung

 

 

 

 

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II. BESCHLUSS:

 

Der Stadtrat beschließt, die Jahresrechnung 2017 wie vorgetragen gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung festzustellen. Die außerplanmäßigen und überplanmäßigen Ausgaben werden gemäß Art. 66 Abs. 1 GO genehmigt.

 

 

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Anlagen

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