ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 1-LI/017/2019

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Die Reinigungsleistungen des Werner-Heisenberg-Gymnasiums sind an zwei verschiedene Reinigungsfirmen vergeben.

 

  1. Unterhalts- und Grundreinigung (HS Heidel Service & Dienstleistung GmbH)

Der Vertrag endet am 31.08.2019 und sollte somit bis spätestens zum 31.05.2019 gekündigt werden. Da aber ein reibungsloser Dienstleisterwechsel zum 01.09.2019 nicht möglich ist und aus organisatorischen Gründen ein Vertragsbeginn mit dem neuen Dienstleister für den 01.01.2020 angestrebt wurde, wird für die Dauer von 4 Monaten eine Interimsvergabe durchgeführt. So wird die Reinigung noch bis zum 31.12.2019 von der Firma HS Heidel übernommen und die Unterhalts- und Grundreinigung kann dann zum 01.01.2020 neu vergeben werden.

 

  1. Glas- und Rahmenreinigung (MT Gebäudeservice)

Der 2 Jahres Vertrag hat am 01.01.2018 mit einer 3-maligen Verlängerungsoption um je ein weiteres Jahr begonnen. Aus organisatorischen Gründen wird der Vertrag nicht verlängert und somit zum 31.12.2019 gekündigt.

Damit die Reinigungsleistungen rechtzeitig zum 01.01.2020 neu vergeben werden können, ist geplant, die Ausschreibung am 28. Mai 2019 zu veröffentlichen.

 

Die Leistungen sind aufgrund der Überschreitung des Schwellenwertes (221.000 €) europaweit im Wege des Offenen Verfahrens auszuschreiben. Aufgrund der umfangreichen Ausschreibung wurde die Firma Neumann & Neumann beauftragt, den Zweckverband bei der Vorbereitung und Durchführung zu unterstützen.

 

Die Ausschreibung wird in 2 Lose unterteilt:

 

LOS 1: Unterhalts- und Grundreinigung Werner-Heisenberg-Gymnasium (Zweckverband)

 Unterhalts- und Grundreinigung des Schulkindergartens im Gymnasium

 

LOS 2: Glas- und Rahmenreinigung Werner-Heisenberg-Gymnasium (Zweckverband)

 Glas- und Rahmenreinigung des Schulkindergartens im Gymnasium

 

Der Vertrag für den Schulkindergarten wird ebenfalls zwischen dem Zweckverband und dem neuen Dienstleister geschlossen. Allerdings werden hierfür zwei separate Rechnungen angefordert, sodass eine Abrechnung mit der Stadt erfolgen kann.

 

Bei der Ausschreibung von Reinigungsleistungen sollte nicht nur der Preis als Wertungskriterium zugrunde gelegt werden. Es werden auch andere Kriterien, wie die Qualität und Erfahrung der Leitung, sowie die Qualität des..

 

  • ..Personalkonzepts
  • ..Implementierungskonzepts
  • ..Umweltschutz- und Nachhaltigkeitskonzepts
  • ..Schulungskonzepts
  • ..Qualitätssicherungskonzepts und Reklamationsmanagement angesetzt.

 

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II. BESCHLUSS:

Der Zweckverband beschließt die Reinigungsleistungen für die im Sachvortrag genannten Gebäude im Wege des Offenen Verfahrens zum 01.01.2020 europaweit neu auszuschreiben.

 

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