ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/712/2019

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2019 wurde dem Landratsamt München zur Beurteilung zugesandt. Dieses hat mit Schreiben vom 07.05.2019 sein Einverständnis mit dem Haushaltsentwurf erklärt.

 

Wie dem Vorbericht zu entnehmen ist, erfolgte die Haushaltsplanaufstellung in enger Anlehnung an die Orientierungen des Landratsamtes München.

 

Der Vermögenshaushalt enthält eine Investitionskostenpauschale von 30.000 € für allgemeine Beschaffungen. Für IT-Maßnahmen wurden 117.900 € eingeplant (davon 87.900 € aus Fördermitteln „Digitales Klassenzimmer“).

 

Der Neubau des WHG ist formell abgeschlossen. Für die Abwicklung der Schlussrechnungen sind ausreichend Haushaltsreste vorhanden.

 

Die Kosten der PV-Anlage (Einnahmen und Ausgaben) wurden für den erleichterten Steuernachweis als Betrieb gewerblicher Art in eigenen Unterabschnitt angelegt.

 

Der Kreistag hat eine (nachträgliche) Erhöhung seines Anteils bei Neu- und Ersatzbauten auf 70 % der förderfähigen Kosten bschlossen. Der Zweckverband erhält eine Erstattung in Höhe von 9.481.520,44 €, die auf die Verbandsgemeinden aufgeteilt wird. Ähnlich verhält es sich mit der nachträglichen Kostenübernahme der Containerschule während der Bauzeit. Die vom Zweckverband angemeldeten und zum Ansatz gebrachten 5.257.300 € werden gemäß Kreistagsbeschluss vom 25.03.2019 noch abgezinst.

 

Die tatsächliche Kostenverteilung für den Austritt der Gemeine Ismaning soll in der Austrittsvereinbarung geregelt werden. Auch sonst sind mögliche Auswirkungen einer Austrittsvereinbarung noch nicht berücksichtigt.

 

Im Übrigen wird auf den Vorbericht verwiesen.

 


Es wird folgende Haushaltssatzung zum Beschluss vorgeschlagen:

 

H A U S H A L T S S A T Z U N G

DES ZWECKVERBANDES

STAATLICHES GYMNASIUM IN GARCHING B. MÜNCHEN

FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2019

 

 

Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 41 ff KommZG erlässt der Zweckverband für das Staatliche Gymnasium in Garching b. München folgende

 

Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

 

 

 Verwaltungshaushalt

 

 in den Einnahmen und Ausgaben mit  6.911.000

 

 und im

 

 Vermögenshaushalt

 

 in den Einnahmen und Ausgaben mit   9.625.500

 

ab.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 € festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

§ 4

 

Die Verbandsumlagen werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Umlage für den laufenden Sachbedarf

1.1 Die ungedeckten Kosten für den jährlichen lfd. Sachbedarf aus dem Verwaltungshaushalt werden vom Landkreis München zu 100 % getragen mit 890.000 €. Hinzu kommt der Anteil des Vermögenshaushalts für die Anschaffung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens mit 60.000 €. Die Gesamtumlage für den Landkreis München beträgt somit 950.000 €.

 

1.2     Die restlichen Kosten in Höhe von 60.300 € des jährlichen lfd. Sachbedarfs teilen sich die drei Zweckverbandsgemeinden, entsprechend dem Anteilsverhältnis der Schülerzahl von Schülern zum 1.10.2017.

 

Stadt Garching 37.256

Gemeinde Ismaning 15.747

Gemeinde Unterföhring 7.297

 

2. Umlage für Investitionsmaßnahmen

2.1. Eine Umlage für Investitionsmaßnahmen wird nicht festgesetzt:

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000 € festgesetzt.

 

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.

 

 

 

 

 

Garching,  ZWECKVERBAND FÜR DAS STAATLICHE

 GYMNASIUM IN GARCHING B. MÜNCHEN

 

 Dr. Dietmar Gruchmann

 Verbandsvorsitzender

 

 

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II. BESCHLUSS:

Die Zweckverbandsversammlung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2019 mit Anlagen.

 

 

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Anlagen

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