ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/713/2019

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Die Jahresrechnung 2018 schließt wie folgt ab:

 

Solleinnahmen und Sollausgaben Verwaltungshaushalt mit 1.641.509,84 €

 

Solleinnahmen und Sollausgaben Vermögenshaushalt mit    78.698,84 €.

 

Die Jahresrechnung schließt im Verwaltungshaushalt ohne Sollüberschuss oder Sollfehlbetrag ab, da die Umlage für den lfd. Sachbedarf, als auch die Investitionskostenumlage der Verbandsmitglieder noch im laufenden Haushaltsjahr 2018 abgerechnet wurde. Die dabei entstandenen Kassenreste werden im Folgejahr ausgeglichen.

 

Die Sollstellung der Abrechnung der Verbandsumlagen für den lfd. Sachbedarf erfolgte als Abschlussbuchung des HJ 2018. Der Verwaltungshaushalt ist dadurch in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Die Aufwendungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (UGr. 9360 und 9369) wurden durch die Zuführung vom Verwaltungshaushalt gedeckt.

 

Die Zweckverbandsumlage des Landkreises betrug 19.126,13 € mehr als geplant. Die Verbandsgemeinden müssen wegen der anteiligen Gutachterkosten zum geplanten Austritt der Gemeinde Ismaning vsl. folgende Beträge nachzahlen:

 

Stadt Garching: 81,16

Gemeinde Ismaning: 1.630,05

Gemeinde Unterföhring: 2.628,21

 

Im Vermögenshaushalt wurden Haushaltsreste in der Jahresrechnung 2018 bei folgender Haushaltsstelle gebildet:

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung

Haushaltsreste

2.23000.93600

Investitionspauschale

23.044,16

2.23000.93690

Erwerb Ausstattung IT

37.986,89

Wegen der Vakanz der Schulleitung und den noch offenen Fragen bei der „Digitalisierung der Klassenzimmer“ wurden die vorhandenen Mittel 2018 nicht ausgeschöpft.

 

Die Feststellung des (Soll-)Ergebnisses für die Jahresrechnung 2018 ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Endabrechnung des laufenden Sachbedarfs wurde dem Landratsamt München zur Prüfung vorgelegt. Dieses hat mit Schreiben vom 29.04.2019 sein Einverständnis erklärt.

 

 

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II. BESCHLUSS:

Die Verbandsversammlung beschließt die Jahresrechnung 2018 örtlich prüfen zu lassen. Wie in den Vorjahren ist die Vorprüfung durch die Kämmerer der Gemeinden Ismaning und Unterföhring und einem Vertreter des Landratsamtes München vorzunehmen.

 

Die Verbandsversammlung genehmigt die neuen Haushaltsausgabereste.

 

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Anlagen

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